Vom Hausarzt direkt zur Krankenkasse – Krankmeldung jetzt elektronisch möglich


Sie sind arbeitsunfähig und Ihr Hausarzt stellt Ihnen eine Krankmeldung aus? Ab jetzt können Sie ihn bitten, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt elektronisch unserer Krankenkasse zu übermitteln. Diese neue Möglichkeit bringt sowohl für Sie als auch für Ihren Hausarzt Vorteile mit sich.


Wer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, muss dies innerhalb einer bestimmten Frist der Krankenkasse melden, um das Anrecht auf Krankengeld zu eröffnen. Dies geschieht durch die vom Arzt ausgestellte „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“.

Mult-eMediatt

„Mult-eMediatt“ ist eine neue Anwendung, die vom LIKIV, der Plattform eHealth, Medex und des Nationalen Krankenkassenkollegiums entwickelt wurde. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten zur elektronischen Verschreibung von Medikamenten sowie der elektronischen Honorarabrechnung ist Mult-eMediatt ein weiterer Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung der belgischen Sozialversicherung.

 

Das System Mult-eMediatt ermöglicht es den Hausärzten, die Krankmeldung auf elektronischem Wege an die Krankenkasse des Patienten, bzw. an Medex, den medizinischen Dienst für Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, zu übermitteln. Der Patient erhält hiervon eine Empfangsbestätigung, elektronisch oder auf Papier.

Voraussetzungen zur Nutzung

Damit Ihr Hausarzt Mult-eMediatt nutzen kann, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein: Mult-eMediatt muss in der vom Arzt benutzten medizinischen Software integriert sein (was bei den meisten Ärzten der Fall ist) und Sie müssen Ihr Einverständnis zur elektronischen Übermittlung erteilen.

Freiwillige Nutzung

Ob sie die neue Möglichkeit der digitalen Krankmeldung an die Krankenkasse nutzen, können sowohl der Hausarzt als auch der Patient frei entscheiden. Noch besteht keine Verpflichtung, die digitale Anwendung zu nutzen. Sie haben somit das Recht, Ihre Krankmeldung weiterhin in Papierform per Briefpost an die Krankenkasse zu übermitteln.

Vorteile für Patient und Hausarzt

Wenn der Hausarzt für einen Patienten eine Krankmeldung ausstellte, musste er bisher unter mehreren Bescheinigungsvorlagen die Richtige auswählen, je nach dem beruflichen Statut des Patienten (Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter). Der Patient wiederum musste seine Bescheinigung dann innerhalb einer bestimmten Frist per Post oder persönlich seiner Krankenkasse übermitteln. Durch das System Mult-eMediatt wird dies vereinfacht:

  • Der Hausarzt spart Zeit, denn das System verwendet automatisch die zutreffende Vorlage für die Krankmeldung. Dem Hausarzt bleibt somit mehr Zeit, sich um den Patienten zu kümmern.
  • Auch das Ausfüllen des Formulars ist vereinfacht, die Verwaltungsarbeit wird somit reduziert.
  • Das Fehlen von Angaben auf der Krankmeldung wird vom System erkannt und kann somit schneller behoben werden.
  • Der Patient muss sich nicht mehr selbst um die Abgabe der Krankmeldung bei der Krankenkasse kümmern. Vor allem für sehr kranke Patienten ist dies entlastend.
  • Das Risiko, dass der Patient vergisst, die Krankmeldung abzugeben, oder dass diese verloren geht, ist ausgeschlossen.
  • Eine sehr wichtige Bedingung wird dank des Systems automatisch eingehalten, nämlich dass die Krankmeldung fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Für folgende Personen und Fälle ist die elektronische Übermittlung der Krankmeldung möglich:

      1. Für Selbstständige, für Angestellte im Privatsektor, für Arbeitssuchende

  • im Falle einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen oder
  • im Falle einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit.

Ihre Krankmeldung beträgt genau 14 Tage oder weniger? In diesen beiden Fällen ist es noch nicht möglich, die Krankmeldung über Mult-eMediatt elektronisch zu versenden. Hierfür muss Ihr Hausarzt nach wie vor eine Papierbescheinigung ausstellen, die Sie selbst bei der Krankenkasse (und ggf. auch bei der Stempelkasse) abgeben müssen.

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Krankmeldung für den Arbeitgeber

Die elektronische Übermittlung der Krankmeldung an den Arbeitgeber ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Konkret heißt das: Ihr Hausarzt kann Ihre Krankmeldung zwar direkt elektronisch an die Krankenkasse übermitteln, muss Ihnen jedoch trotzdem auch eine Krankmeldung in Papierform für Ihren Arbeitgeber oder ggf. Ihre Stempelkasse ausstellen, die Sie selbst dort abgeben müssen.

 

 

2. Sie arbeiten im öffentlichen Dienst und müssen Ihre Krankmeldung an Medex übermitteln:

Falls Sie im Öffentlichen Dienst arbeiten, kann Ihr Hausarzt die Bescheinigung ab dem 1. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Medex senden.

 

 

Es ist vorgesehen, dass das neue System der digitalen Übermittlung in einer weiteren Phase ausgedehnt wird auf die Übermittlung der Krankmeldungen von kurzer Dauer und außerdem auf die Übermittlung der Krankmeldungen direkt an die Arbeitgeber.