Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Krebspatienten


Seit dem 1. Juli gibt es Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bzgl. verschiedener Erstattungen, die mit einer Krebsbehandlung in Verbindung stehen. Lesen Sie hier, was sich geändert hat.


Erstattung von Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen

Seit dem 1. Juli 2024 können Brustkrebspatienten eine Erstattung für den Kauf eines Kopftuchs oder einer anderen Kopfbedeckung erhalten, wenn sie aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie ihre Haare verlieren. Bisher konnte die Erstattung nur für den Kauf einer Perücke in Anspruch genommen werden. Die Erstattung kann sich zukünftig auf bis zu 3 Accessoires beziehen und ist auf 120 € begrenzt.

 

Dabei kann entweder eine Erstattung für eine Perücke oder für Accessoires in Anspruch genommen werden, die Erstattungen können nicht kumuliert werden.

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Zusätzliche Dienste

Ist seitens der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung für eine Perücke vorgesehen, sehen unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung vor. Die Erstattung liegt bei 75 % der Kosten, bis zu 180 € pro Person. Die Erneuerungsfrist beträgt ebenfalls 2 Jahre.

Erstattung von Kühltherapiesitzungen bei Chemotherapie

Das Kühlen von Händen und Füßen während der Chemotherapie kann dabei helfen, das Abbrechen oder Abfallen der Nägel sowie Schmerzen und Nervenschädigungen an den Gliedmaßen zu mindern. Seit dem 1. Juli 2024 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung 15 € pro Kühltherapiesitzung.