RSV-Schutz zum Wohle der Gefährdetsten unter uns


Der Herbst zieht wieder bei uns ein und bringt viel Grau, Regen und Kälte mit sich. Da wir jetzt viel mehr Zeit drinnen verbringen, haben Atemwegsinfektionen wie das respiratorische Synzytial-Virus (RSV) leichtes Spiel, sich zu verbreiten. In den meisten Fällen äußert sich das Virus in Form einer einfachen Erkältung. Für Babys und ältere Menschen kann es allerdings sehr gefährlich werden und zu schwerwiegenden Infektionen wie Bronchiolitis und Lungenentzündungen führen. Es ist also wichtig, dass wir vorsichtig vorgehen und uns schützen – vor allem zum Wohle der Gefährdetsten unter uns.


RSV: Was ist das?

Das respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein hoch ansteckendes Virus, das die Atemwege befällt.

 

Es wird hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion bspw. beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen. Eine Ansteckung ist aber auch möglich durch den Kontakt mit infizierten Oberflächen und Gegenständen wie Türklinken und Spielzeug.

 

Die Symptome einer RSV-Infektion ähneln denen einer Erkältung: verstopfte oder laufende Nase, trockener Husten, leichtes Fieber, evtl. Ohrenentzündung. Für Babys und ältere Menschen kann die Krankheit sehr gefährlich werden und zu schweren Atemwegsinfektionen wie Bronchiolitis und Lungenentzündungen führen. So muss im Durchschnitt 1 von 20 Babys stationär behandelt werden aufgrund von Atemschwierigkeiten (z.B. beschwerliche Atmung, pfeifende Atmung) oder Problemen bei der Nahrungsaufnahme.

 

Säuglinge unter 1 Jahr, Frühchen und Kinder mit einer Lungen- oder Herzerkrankung haben ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Infektionen.

 

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Die Hauptperiode der RSV-Ansteckungen erstreckt sich von Oktober bis März und erreicht ihren Höhepunkt Mitte Dezember.

Schutz gegen RSV

Aufgrund der Schwere der Krankheit empfiehlt der Hohe Gesundheitsrat dem RSV zuvorzukommen bei allen Babys unter 1 Jahr, die ihre erste Herbst-Winter-Saison erleben, selbst wenn sie keinerlei gesundheitlicher Probleme haben.

 

Die Vorsorge wird auch empfohlen bei Kindern zwischen 1 und 2 Jahren, die ihre zweite Herbst-Winter-Saison erleben und bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Wie schützen Sie Ihr Baby?

Es gibt 2 Möglichkeiten, wie Sie Ihr Baby schützen können:

  • Sie können Ihrem Baby nach der Geburt monoklonale Antikörper verabreichen lassen (Beyfortus®).
  • Sie lassen sich selbst während der Schwangerschaft (zwischen der 28. und der 36. Schwangerschaftswoche) impfen (Abrysvo®).

Wie sieht dies in der Praxis aus? 

Beyfortus®

Bei monoklonalen Antikörpern handelt es sich nicht um eine Impfung. Die Antikörper werden dem Baby injiziert und schützen es von der Verabreichung an während 5 bis 6 Monaten.

 

Seit dem 1. Mai 2024 wird Beyfortus unter bestimmten Bedingungen (Frühchen und Säuglinge unter 1 Jahr) von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

 

Die Antikörper verringern das Risiko, dass die Infektion einen schweren Verlauf nimmt (schwerwiegende Infektion der unteren Atemwege und Hospitalisierung wegen RSV-Infektion).

 

Zielgruppe:

Babys, die nach dem 1. April geboren sind (d.h. die noch keine RSV-Saison erlebt haben).

 

Bedingungen:

  • Das Kind ist während der RSV-Saison (zwischen Oktober und März) oder nach dem 1. April 2024 geboren.
  • Die Mutter hat keine Abrysvo®-Impfung in der Schwangerschaft verabreicht bekommen.
  • Eine Verordnung ist erforderlich.
  • Der Vertrauensarzt muss im Vorfeld seine Zustimmung geben.

Zeitpunkt der Verabreichung:

  • Für Kinder, die zwischen dem 1. April 2024 und dem 30. September 2024 geboren sind:
    • Wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt (Kinderarzt oder Hausarzt) oder an Kaleido Ostbelgien für die Verordnung und die Verabreichung. Die Verabreichung wird nur im Oktober erstattet (d.h. vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. Oktober 2024).
  • Für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 31. März 2025 geboren sind:
    • Die Verabreichung kann auf der Entbindungsstation (oder später nach der Geburt beim (Kinder-)Arzt) erfolgen. Die Erstattung ist bis zum 31. März 2025 möglich.

Prozedur:

  • Der Arzt fragt mittels eines Antragsformulars die Erstattung an (auch auf elektronischem Wege möglich).
  • Die Erstattung muss vom Vertrauensarzt genehmigt werden.

Eigenanteil:

  • 12,10 € für Normalversicherte.
  • 8 € für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

 

Abrysvo®

Abrysvo® schützt das Baby durch passive Immunisierung: Der Impfstoff regt den Körper der schwangeren Mutter an, Antikörper zu produzieren, die vor RSV schützen. Die Antikörper werden über die Plazenta an das Baby weitergegeben.

 

Der Impfstoff wird Frauen empfohlen, die voraussichtlich in der RSV-Saison entbinden. Er wird zwischen der 28. und der 36. Schwangerschaftswoche verabreicht. Der Schutz hält 5 bis 6 Monate nach der Geburt an. Der Impfstoff kostet 185,10 € und ist ausschließlich auf Verordnung erhältlich. Bisher ist keine Erstattung vorgesehen.

 

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Abrysvo® und Beyfortus® werden nicht zeitgleich injiziert. Sie können entscheiden, ob Sie sich entweder während der Schwangerschaft impfen lassen oder Ihrem Baby nach der Geburt Antikörper verabreichen lassen. Beide Stoffe weisen dieselbe Wirksamkeit und denselben Schutz auf.

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Allgemeine Maßnahmen gegen Atemwegsinfektionen

Befolgen Sie die allgemeinen Maßnahmen zur Vorbeugung von Atemwegsinfektionen:

  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
  • Husten und niesen Sie in ein Papiertaschentuch oder in die Armbeuge.
  • Lüften Sie regelmäßig alle Räume.
  • Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig das Spielzeug Ihrer Kinder.

RSV bei älteren Personen

Auch bei älteren Personen ist RSV eine der Hauptursachen für Atemwegsinfektionen. Der Hohe Gesundheitsrat empfiehlt in dieser Altersgruppe keine systematische Impfung, weist jedoch darauf hin, dass die RSV-Impfung Patienten über 60 Jahren, die mindestens einen Risikofaktor für eine schwere RSV-Erkrankung aufweisen (z.B. chronische Atemwegserkrankung, chronische Herzinsuffizienz, Diabetes usw.), auf individueller Basis angeboten werden kann. Es gibt 2 Impfstoffe: Abrysvo® et Arexvy®. Für beide ist keine Erstattung vorgesehen.

 

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Sollten Sie weitere Fragen zum RSV-Schutz haben, dann wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.