Zusätzliche Dienste: Änderungen und Neuerungen ab 2025


Durch unsere „Zusätzlichen Dienste“ – dem Plus der Freien – sehen wir Erstattungen für rund 70 Leistungen vor, die nicht oder nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über alle Neuerungen und Änderungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Der Beitrag für die Zusätzlichen Dienste bleibt für Haupt – und Mitversicherte unverändert.


Brillen und Kontaktlinsen

Kinder und Jugendliche erhalten bis zum Alter von 18 Jahren von uns eine jährliche Erstattung für ihre Brille oder Kontaktlinsen. Ab 2025 gilt folgende Regelung:

  • bis zu 75 €, wenn die Sehschwäche auf beiden Augen 4 Dioptrien nicht übersteigt;
  • bis zu 150 €, wenn mindestens ein Auge eine Sehschwäche von mehr als 4 Dioptrien aufweist.

Für Personen ab 18 Jahre gelten andere Erstattungen.

 

Betreuung durch eine selbstständige Hebamme

Anlässlich der Geburt eines Kindes erstatten wir bis zu 50 € pro Jahr für die Betreuung durch eine selbstständige Hebamme während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes. Berücksichtigt werden Beratungskosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Fahrtkosten sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

 

Gesundheits-Apps

Für Gesundheits-Apps, die auf der Plattform mHealthBelgium aufgelistet sind oder die ärztlich verschrieben wurden, erstatten wir 50 % der Kosten, bis zu 50 € pro Jahr. Diese Kostenbeteiligung gilt ebenfalls für die Zugangsgebühren zur Abnehm-App myintense+.

 

Nicht dringende Krankenwagenfahrten

Ab dem 1. Januar 2025 werden auch nicht dringende Krankenwagenfahrten zu Zahnarztterminen in Höhe von
80 % des Rechnungsbetrags erstattet.

 

Spezifische Immuntherapie

Die Erstattung für eine spezifische Immuntherapie zur Behandlung von Allergien (375 € pro Jahr während 3 aufeinanderfolgenden Jahren) kann ab jetzt ein weiteres Mal beantragt werden und zwar 5 Jahre nach Beginn der ersten Behandlung.

 

Zahnprothesen und -implantate

Sieht die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung für Zahnprothesen und -implantate vor, dann greifen wir durch unsere Zusätzlichen Dienste ein. Unsere Kostenübernahme erhöhen wir von 175 € auf 200 €. Der Betrag wird alle 7 Jahre gezahlt für:

  • feste Prothesen oder Implantate (ungeachtet des Alters);
  • herausnehmbare Prothesen für Personen unter 50 Jahre.
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Bei Nichtzahlung der Beiträge für die Zusätzlichen Dienste kann Ihr Anrecht auf Erstattungen hierfür deaktiviert und ggf. erst nach einer Wartezeit von 24 Monaten wieder eröffnet werden. Eine weitere Folge davon ist, dass die Zusatzversicherungen, die Sie eventuell bei der VaG MLOZ Insurance abgeschlossen haben (Hospitalia, Dentalia, Medicalia), dann ebenfalls beendet werden müssen.

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Einen Überblick über alle Leistungen und Erstattungen unserer Zusätzlichen Dienste finden Sie in unserer aktuellen Broschüre oder auf unserer Website unter „Das Plus der Freien“ (siehe Verwandte Themen).