Kassenabkommen der Kinesitherapeuten


6 von 10 Kinesitherapeuten haben sich dazu entschlossen, dem neuen Kassenabkommen 2025-2026 beizutreten. Damit werden geregelte Tarife und eine bessere Kostenerstattung für die Patienten gewährleistet. Doch was bedeutet der Konventionierungsstatus der Kinesitherapeuten für Sie?


Konventionierte Kinesitherapeuten

Kinesitherapeuten, die dem Kassenabkommen beigetreten sind, werden auch als konventioniert bezeichnet. Sie halten sich an die vom LIKIV festgelegten Tarife und dürfen keine Zuschläge berechnen.

 

Für Normalversicherte kostet eine normale 30-minütige Sitzung in der Praxis des Kinesitherapeuten 30,80 €. Nach Beteiligung der Krankenkasse beläuft sich der zu Lasten des Patienten bleibende Eigenanteil auf 6,25 €.

 

Die Dauer einer 30-minütigen Sitzung entspricht der Zeit, die der Kinesitherapeut für die individuelle Behandlung des Patienten aufwendet. Die Zeit, in der der Patient Übungen alleine und ohne direkte Begleitung durchführt, wird in dieser Dauer nicht mit eingerechnet.

Nicht konventionierte Kinesitherapeuten

Kinesitherapeuten ohne Kassenabkommen können ihre Tarife frei festlegen. Das hat folgende Auswirkungen:

  • Die Erstattung der Krankenkasse fällt niedriger aus, da diese nicht für Zuschläge aufkommt. Ab dem 1. Mai 2025 wird diese Erstattung um 25 % gekürzt, so wie es im Kassenabkommen vorgesehen ist.
  • Die Kosten für eine Sitzung bei einem nicht konventionierten Kinesitherapeuten können bis zu doppelt so hoch ausfallen wie bei einem konventionierten Kinesitherapeuten.

Nicht konventionierte Kinesitherapeuten dürfen Patienten, die Anrecht auf den Vorzugstarif haben, keine Zuschläge berechnen, d.h. sie müssen sich an die offiziellen Tarife halten.

Woher weiß ich, ob mein Kinesitherapeut konventioniert ist?

Fragen Sie Ihren Kinesitherapeuten nach seinem Konventionierungsstatus oder überprüfen Sie diesen mithilfe des Recherche-Tools des LIKIV (nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar).