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Ein Schlaganfall kann jeden treffen: Reagieren Sie richtig und beugen Sie vor 28.10.2024
Jedes Jahr wird am 29. Oktober auf das Thema „Schlaganfall“ aufmerksam gemacht. Denn die Zahl der Betroffenen ist hoch: Täglich erleiden in Belgien etwa 70 Personen einen Schlaganfall. Jeder 6. Patient ist sogar jünger als 50 Jahre. Doch wie macht sich ein Schlaganfall bemerkbar? Was können Sie tun? Und kann ein Schlaganfall eigentlich vermieden werden?
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Antibiotika: Ein verantwortungsvoller Umgang kann Leben retten! 18.10.2024
Der schottische Mediziner und Mikrobiologe Alexander Fleming entdeckte 1928 durch Zufall, dass sich in einer Petrischale mit Bakterien Schimmelpilze gebildet hatten, die die Ausbreitung der Bakterien verhindert hatten. Dieser Moment gilt als Geburtsstunde des lebensrettenden Penicillins, welches durch den Schimmelpilz gebildet wurde.
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Arbeitsunfähigkeit: Die Kluft zwischen den Geschlechtern 16.10.2024
Der Landesbund der Freien Krankenkassen hat einen ausführlichen Bericht über die wachsende Ungleichheit im Bereich der Arbeitsunfähigkeit zwischen Frauen und Männern in Belgien veröffentlicht. Seit mehr als 15 Jahren ist die Zahl der Frauen, die sich in einer Invalidität befinden, d.h. die seit mehr als 12 Monaten arbeitsunfähig sind, höher als die der Männer.
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Weniger Antibiotika, aber mehr Antidepressiva: Medikamentenkonsum von Jugendlichen 08.10.2024
Wussten Sie, dass jedes Jahr im Durchschnitt fast die Hälfte der belgischen Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren erstattungsfähige Medikamente einnimmt? Um die Gewohnheiten der Jugendlichen in Bezug auf Medikamente besser zu verstehen, hat der Landesbund der Freien Krankenkassen eine Studie über den Konsum von erstattungsfähigen Medikamente bei Jugendlichen in Belgien durchgeführt.
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Sie sind arbeitsunfähig oder Invalide und möchten einer Tätigkeit nachkommen? Das ist möglich! 05.10.2024
Sie stehen auf einer Liste für die anstehenden Gemeinderatswahlen? Oder Sie möchten eine ehrenamtliche Aufgabe in einem Verein übernehmen? Wenn Sie arbeitsunfähig oder Invalide sind, dann sollten Sie auf jeden Fall daran denken, den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse über diese Tätigkeit zu informieren!