• Wen muss ich wann über meine Schwangerschaft informieren?

    Dem Arbeitgeber

    Bei einer Schwangerschaft müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens 7 Wochen (9 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) vor dem errechneten Geburtstermin benachrichtigen. In der Regel geschieht das aber schon im Laufe des 3. Schwangerschaftsmonats.

    Sie benötigen dazu die ärztliche Bescheinigung, auf der der errechnete Geburtstermin vermerkt ist. Diese können Sie per Einschreibebrief zusenden oder persönlich gegen eine Empfangsbestätigung überreichen.

     

    Der Krankenkasse

    Um ein Mutterschaftsgeld während der Mutterschaftsruhe zu erhalten, müssen Sie uns über Ihre Schwangerschaft informieren mittels ärztlichem Attest, auf dem der Beginn der Mutterschaftsruhe sowie der voraussichtliche Entbindungstermin vermerkt sind.

  • Ab wann beginnt der Mutterschutz?

    Sobald Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informieren, beginnt der Mutterschaftsschutz, laut dem Sie keine schweren und gefährlichen Arbeiten verrichten dürfen. Einher geht aber auch der Kündigungsschutz: Ihr Arbeitgeber darf Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr entlassen. Dieser Kündigungsschutz gilt bis 1 Monat nach Wiederaufnahme der Arbeit, er gilt allerdings nicht, wenn die Arbeitnehmerin gegen den Arbeitsvertrag verstößt und ihr aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers gekündigt wird.

  • Was ist, wenn ich meine Arbeit bis zur Mutterschaftsruhe teilzeitig einstelle?

    In folgenden Situationen ist eine teilzeitige Entfernung vom Arbeitsplatz möglich:

    • Sie haben mehrere Arbeitgeber.
    • Sie üben 2 verschiedene Arbeiten beim selben Arbeitgeber aus.
    • Sie sind teilweise Arbeitnehmerin und teilweise Selbstständige.

     

    Sind Sie Arbeitnehmerin, ist keine Genehmigung des Vertrauensarztes notwendig. Ihr Arbeitgeber muss lediglich ein Formular ausfüllen, um welche Art der “Entfernung vom Arbeitsplatz” es sich handelt. Reichen Sie dieses bei uns ein.

     

    Wenn Sie sich von Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmerin entfernen müssen, jedoch Ihre Tätigkeit als Selbstständige fortführen möchten, ist eine Genehmigung des Vertrauensarztes notwendig. Außerdem benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung in der bestätigt wird, dass die Arbeit als Selbstständige weder für Sie, noch für das Kind Risiken birgt.

     

    Zur Berechnung des Krankengeldes werden 60 % Ihres Arbeitnehmerlohnes (Brutto) berücksichtigt, begrenzt auf einen Höchstbetrag. Von diesen 60 % wird jedoch noch ein gewisser Betrag, proportional zu Ihrem monatlichen Einkommen durch die genehmigte Tätigkeit, abgezogen. Spätestens 1 Woche vor der Geburt muss die Teilzeitarbeit eingestellt werden. Dann beginnt die Mutterschaftsruhe.

  • Was ist, wenn ich meine Arbeit vollständig bis zur Mutterschaftsruhe einstelle?

    Der Vertrauensarzt muss die Entfernung genehmigen. Dazu benötigen wir folgende Dokumente:

    • Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, worin dieser die Art der “Entfernung vom Arbeitsplatz” beschreibt und bestätigt, dass er Ihnen keine andere Arbeit zuteilen kann.
    • Eine Bescheinigung der Arbeitsmedizin, in der bestätigt wird, dass Sie die Arbeit nicht mehr ausüben dürfen.
    • Ein ärztliches Attest mit dem voraussichtlichen Geburtstermin und ob es sich um eine einfache oder um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt.

     

    Eine vollzeitige Entfernung gilt bis 1 Woche vor dem errechneten Geburtstermin. Ab dann beginnt die Mutterschaftsruhe. Während der Entfernung zahlen wir Ihnen rund 78 % des Bruttolohns, auf einen Höchstbetrag begrenzt.

  • Wie lange habe ich Anrecht auf eine Mutterschaftsruhe?

    Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes hat die berufstätige Mutter Anrecht auf Mutterschaftsruhe. In dieser Zeit zahlt die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld. Arbeitnehmerinnen sowie Empfängerinnen von Arbeitslosengeld haben Anrecht auf 15 Wochen Mutterschaftsruhe (bzw. 19 Wochen im Falle einer Mehrlingsgeburt).

     

    Die Mutterschaftsruhe darf frühestens in der 6. Woche vor dem errechneten Geburtstermin beginnen (bzw. in der 8. Woche bei einer Mehrlingsgeburt). Wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt die Arbeit einstellen, so stehen Ihnen die übrigen Wochen nach der Geburt zusätzlich zur Verfügung. Jedoch müssen Sie die Mutterschaftsruhe spätestens 7 Tage vor dem errechneten Geburtstermin beginnen, diese letzte Woche kann nicht übertragen werden und geht anderenfalls für Sie somit verloren.

  • Was ist, wenn ich bereits vor der Mutterschaftsruhe nicht mehr arbeiten kann?

    Wenn Ihr Gynäkologe Ihnen rät, die Arbeit während einer gewissen Zeit einzustellen, gelten Sie als arbeitsunfähig und erhalten ggf. Krankengeld.

     

    Wenn Sie innerhalb der 6 Wochen vor der Geburt (bzw. 8 Wochen im Falle einer Mehrlingsgeburt) aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig werden, so gilt dies als reguläre Arbeitsunfähigkeit, d.h. eine solche Krankheitsperiode wird nicht von der oben beschriebenen Periode der Mutterschaftsruhe abgezogen. Nach Zahlung des garantierten Lohnes durch den Arbeitgeber erhalten Sie Krankengeld durch die Krankenkasse. Ab 1 Woche vor dem errechneten Geburtstermin endet die Arbeitsunfähigkeitsperiode und die Zahlung der Krankenkasse geht in die Mutterschaftsruhe über.

  • Was ist, wenn mein Kind länger als eine Woche nach der Geburt hospitalisiert wird?

    Ihre Mutterschaftsruhe kann um die Zeit verlängert werden, die ihr Kind über eine Woche hinaus im Krankenhaus verbringen muss. (Beispiel: Ihr Kind wird für die Dauer von sieben Wochen hospitalisiert. Ihre Mutterschaftsruhe verlängert sich um sechs Wochen).

    Eine solche Verlängerung des Schwangerschaftsurlaubes ist auf 24 Wochen begrenzt. Diese Periode kann nicht gestaffelt, sondern muss durchgehend genommen werden.

     

    Übermitteln Sie Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung des Krankenhauses, worin die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes Ihres Kindes bestätigt wird. Falls Ihr Kind nach Ablauf dieser Periode noch nicht entlassen werden kann, bringen Sie Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse ein neues Attest, welches die Verlängerung des Krankenhausaufenthaltes bescheinigt. Reichen Sie eine einfache schriftliche Anfrage auf Verlängerung Ihrer Mutterschaftsruhe bei uns ein.

  • Wie hoch ist die Entschädigung während der Mutterschaftsruhe?

    Mit dem Beginn der Mutterschaftsruhe entfällt das Anrecht auf Lohnfortzahlung oder Arbeitslosenunterstützung. Ab dann erhalten Sie das Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse, welches proportional zum Einkommen berechnet wird. Ähnlich wie das Krankengeld ist auch das Mutterschaftsgeld ein steuerbares Einkommen, von dem automatisch ein Berufssteuervorabzug in Höhe von 11,11 % abgehalten wird.

     

    Statut In den ersten 30 Tagen Ab dem 31. Tag
    Arbeitnehmerin 82 % des Bruttogehalts ohne Höchstgrenze 75 % des Bruttogehalts mit Höchstgrenze
    Arbeitslose Höhe des Arbeitslosengeldes + 19,5 % Höhe des Arbeitslosengeldes + 15 %
  • Wie erhalte ich das Mutterschaftsgeld?
    1. Reichen Sie ein ärztliches Attest bei uns ein, auf dem die folgenden Daten vermerkt sind: der Beginn der Mutterschaftsruhe sowie der voraussichtliche Entbindungstermin.
    2. Sie erhalten daraufhin von uns das Auskunftsblatt zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Auch Selbstständige müssen das Auskunftsblatt ausfüllen zusätzlich zum Antrag auf Mutterschaftsgeld, der Ihnen ebenfalls von uns zugesandt wird.
    3. Die genaue Dauer der Mutterschaftsruhe wird auf Vorlage der Geburtsurkunde bestimmt.

Stillpausen

  • Welche Möglichkeiten gibt es beim Stillen?

    Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind stillen möchten, haben die Möglichkeit, dies mit ihrer Arbeit zu verbinden oder nach der Mutterschaftsruhe eine bestimmte Zeit zu Hause zu bleiben.

     

    Stillpausen am Arbeitsplatz

    Als Beschäftigte im Privatsektor haben Sie bei Wiederaufnahme der Arbeit Anrecht auf Stillpausen während der Arbeitszeit. In diesen Pausen können Sie Ihr Kind stillen oder Milch abpumpen. Die Stillpausen können bis zu 9 Monate nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Die Dauer der einzelnen Pausen hängt von Ihrem Stundenplan ab; die Regelung gilt allerdings nur, falls Sie mindestens 4 Stunden pro Tag arbeiten. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen das Gehalt während dieser Zeit kürzen. Dann zahlt Ihnen die Krankenkasse 82 % Ihres Bruttogehalts während der Stillpausen.

    Unbezahlter Stillurlaub
    In Absprache mit dem Arbeitgeber und abhängig von ihrem Arbeitsvertrag haben Angestellte des Privatsektors die Möglichkeit, unbezahlten Stillurlaub zu nehmen. Die Dauer des Stillurlaubs muss gemeinsam mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Reichen Sie zu diesem Zweck eine ärztliche Bescheinigung bei uns ein. Diese garantiert die Weiterversicherung bei der Krankenkasse in der Zeit ohne Einkommen.

    Entfernung vom Arbeitsplatz
    Falls die stillende Mutter an ihrem Arbeitsplatz gefährlichen Substanzen oder ansteckenden Viren ausgesetzt ist, besteht die Möglichkeit, die Arbeit während der Stillzeit einzustellen. Für die Anerkennung der „Entfernung vom Arbeitsplatz“ sind folgende Dokumente erforderlich:

    • eine Bescheinigung des Arbeitgebers, in der dieser erklärt, welcher Art die „Entfernung vom Arbeitsplatz“ ist und dass er Ihnen keine Arbeit anderer Art zuteilen kann;
    • eine Bescheinigung des Arbeitsarztes, in der dieser bestätigt, dass Sie die bisherige Arbeit nicht mehr ausüben dürfen.

    Während der Entfernung vom Arbeitsplatz zahlen wir Ihnen ein Ersatzeinkommen; dieses beträgt 60 % des Bruttolohns, ist allerdings auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Entfernung vom Arbeitsplatz für stillende Mütter kann bis maximal 5 Monate ab dem Tag der Geburt in Anspruch genommen werden.