• Wie lange habe ich Anrecht auf eine Mutterschaftsruhe?

    Selbstständige können insgesamt 12 Wochen bezahlte Mutterschaftsruhe in Anspruch nehmen (bzw. 13 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) und erhalten während dieser Zeit einen wöchentlichen Pauschalbetrag von der Krankenkasse. Von den 12 Wochen muss 1 Woche vor der Geburt genommen werden und 2 Wochen sind unmittelbar nach der Entbindung zu nehmen. Die verbleibenden 9 Wochen (bzw. 10 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) sind fakultativ, d.h. sie können wahlweise entweder nach der Geburt oder teilweise vor und nach der Geburt genommen werden. Dabei darf die Mutterschaftsruhe frühestens 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnen.

    Die fakultativen Wochen, die Ihnen nach der Geburt zur Verfügung bleiben, müssen Sie nicht ununterbrochen in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit, diese Wochen in vollständige Wochen (7 Tage) zu stückeln und können diese innerhalb von 36 Wochen nach Ende der obligatorischen Mutterschaftsruhe verteilen.

     

    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, während dieser Zeit Ihre Tätigkeit zu 50 % wiederaufzunehmen. In diesem Fall erstreckt sich die fakultative Periode auf bis zu 18 Wochen Mutterschaftsruhe in Halbzeit (bzw. 20 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt).

  • Wie hoch ist die Entschädigung während der Mutterschaftsruhe?

    Als Selbstständige erhalten Sie einen wöchentlichen Pauschalbetrag:

    • Die ersten 4 Wochen der Mutterschaftsruhe:
      • 872,87 € bei vollständiger Inanspruchnahme
      • 436,44 € bei halber Inanspruchnahme
    • Ab der 5. Woche der Mutterschaftsruhe:
      • 798,37 € bei voller Inanspruchnahme
      • 399,18 € bei halber Inanspruchnahme

    Beträge für das Jahr 2024

  • Wie erhalte ich das Mutterschaftsgeld?
    1. Reichen Sie ein ärztliches Attest bei uns ein, auf dem die folgenden Daten vermerkt sind: der Beginn der Mutterschaftsruhe sowie der voraussichtliche Entbindungstermin.
    2. Sie erhalten daraufhin von uns das Auskunftsblatt zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Auch Selbstständige müssen das Auskunftsblatt ausfüllen zusätzlich zum Antrag auf Mutterschaftsgeld, der Ihnen ebenfalls von uns zugesandt wird.
    3. Die genaue Dauer der Mutterschaftsruhe wird auf Vorlage der Geburtsurkunde bestimmt.