Was ist eine außergerichtliche Schutz-Vollmacht?
Eine außergerichtliche Schutz-Vollmacht dient dazu, eine Person festzulegen, die Ihr Vermögen verwaltet und über Ihre Pflege bestimmt, wenn Sie dazu geistig und/oder körperlich nicht mehr im Stande sind. Dazu legen Sie als Vollmachtgeber in einem notariellen Akt eine Vertrauensperson fest, der Sie die Verwaltung solcher Angelegenheiten anvertrauen.
Angelegenheiten zu Ihrer Person und Ihren Finanzen
Seit März 2019 dient diese Vollmacht nicht mehr nur zur Verwaltung der Finanzen, sondern wurde auf alle Angelegenheiten ausgeweitet, die auch Entscheidungen über die Person selbst betreffen.
Dies gilt insbesondere für die Wahl eines Pflegeheims nach den Wünschen und finanziellen Möglichkeiten des Vollmachtgebers, das Organisieren einer häuslichen Krankenpflege, die Art der medizinischen Behandlung usw. Außerdem sollten Sie wissen, dass eine außergerichtliche Schutz-Vollmacht immer widerrufbar ist oder wie ein Testament geändert werden kann, ohne dem Bevollmächtigten Rechenschaft ablegen zu müssen.
Eine Lösung für volljährige Personen
Die Mehrheit der Personen, die eine Schutz-Vollmacht erstellen lassen, sind ältere Menschen. Diese Vollmacht richtet sich allerdings an jede volljährige Person. In jedem Alter können wir mit einem Unfall oder einer Krankheit konfrontiert sein, die uns körperlich und/oder geistig beeinträchtigt.
Solch eine Vollmacht ist eine Vorsichtsmaßnahme, die es bei Bedarf ermöglicht, die Verwaltung aller Angelegenheiten an eine Vertrauensperson zu übertragen. Eine Lösung, die vielleicht beruhigender ist, als die Vorstellung einen vom Friedensgericht bestellten Verwalter entscheiden zu lassen.
Wie wird eine außergerichtliche Schutz-Vollmacht erstellt?
Suchen Sie einen Notar auf, der Ihnen und Ihrer Vertrauensperson eine offizielle Urkunde beglaubigt. Dazu müssen Sie in geschäftsfähigem Zustand sein. Das Verfahren kostet zwischen 300 € und 500 €.
Sie legen den Umfang und die Grenzen fest
Der erste Schritt besteht darin, einen Termin für ein Informationsgespräch mit einem Notar zu vereinbaren. Beim zweiten Treffen beschreiben der Vollmachtgeber und der Notar genau, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat und wo seine Grenzen liegen: Welche Entscheidungen kann er in Bezug auf das Wohlergehen der Person treffen, welche Rolle wird er bei der Finanzverwaltung spielen, gibt es Schenkungen, ab wann beginnt die Vollmacht usw.
Individuelle Vollmacht
Alle Befugnisse, die dem Bevollmächtigten erteilt werden, müssen in der Urkunde erläutert werden. Um dies alles festlegen zu können, findet ein ausführliches vertrauliches Gespräch statt. Solch eine Vollmacht ist also sehr individuell.
Außerdem können auch zwei Bevollmächtigte festgelegt werden, falls das Mandat von einem verweigert wird oder einer der bevollmächtigten Personen selbst etwas zustößt.
Nützlich bei Konflikten
Die Schutz-Vollmacht ist eine Sicherheit für den Vollmachtgeber, aber auch für den Bevollmächtigten, da sie sein Handeln rechtfertigt. Solch ein Dokument kann bei Konflikten oder Spannungen bspw. innerhalb der Familie sehr nützlich sein.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
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