Wohnen, arbeiten, studieren

  • Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich selbstständig mache?

    Möchtest du dich selbstständig machen, so musst du dich zusätzlich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige anschließen. Dort erhältst du ein Dokument für die Krankenkasse. Erst dann können wir dich als Versicherten eintragen und du kannst Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Studenten und Einwohner

  • Kann ich meine Beiträge steuerlich absetzen?

    Personen, die als Student oder Einwohner eingetragen sind, können ihre gesetzlichen Pflichtbeiträge an die Krankenkasse steuerlich absetzen. Sie erhalten dazu eine Bescheinigung der Krankenkasse. Wo sie den Betrag der gezahlten Beiträge in der Steuererklärung eintragen müssen, ist abhängig von der Art Ihres Einkommens:

    • Entlohnte Arbeitnehmer: In Teil 1, Rahmen IV, Rubrik A, 13 “Nicht einbehaltene persönliche Sozialbeiträge”
    • Empfänger einer Arbeitslosenunterstützung, von Kranken- oder Invalidengeld, von Ersatzeinkünften oder von Frühpensionen: In Teil 1, Rahmen IV, Rubriken B, C, D oder E (ziehen Sie diese Beträge direkt von Ihrem Bruttolohn, bzw. der Arbeitslosenunterstützung, des Kranken- oder Invalidengeldes, der Ersatzeinkünfte oder der Vorruhestandsentschädigung ab)
    • Empfänger von Renten oder Pensionen: In Teil 1, Rahmen V, Rubrik A, 4 “Nicht einbehaltene, persönliche Sozialbeiträge”.
    • Personen, die Einkünfte als Unternehmer beziehen: In Teil 2, Rahmen XVI, 9 “Nicht einbehaltene persönliche Sozialbeiträge”.
    • Personen, die Profite aus industriellen, kommerziellen oder landwirtschaftlichen Unternehmen beziehen: In Teil 2, Rahmen XVII, 7c “Berufsaufwendungen”.
    • Personen, die Profite aus freien Berufen, Ämtern, Posten oder sonstigen gewinnbringenden Erwerbstätigkeiten beziehen : In Teil 2, Rahmen XVIII, 7 “Sozialbeiträge”.
    • Mithelfende Ehepartner und mithelfende gesetzlich zusammenwohnende Partner: In Teil 2, Rahmen XX, 2 “Sozialbeiträge”.
  • Was ist, wenn ich nach der Ausbildung oder dem Studium noch arbeitslos bin?

    Schreibe dich nach Abschluss deiner Ausbildung oder deines Studiums sofort als Arbeitssuchender beim Arbeitsamt ein. Arbeitslosenunterstützung erhältst du normalerweise erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit.

     

    Während dieser Wartezeit bleibst du mitversichert bei deinen Eltern.

Belgische Krankenversicherung als Berufstätiger

  • Was ist, wenn ich Grenzgänger bin?
    • Sie arbeiten in Belgien und wohnen im Ausland: Wenn Sie in Belgien arbeiten und in einem anderen EU-Land leben, können Sie in beiden Ländern krankenversichert werden. Nach der Eintragung in Belgien können wir der Krankenkasse Ihres Wohnlandes einen S1-Schein übermitteln, welcher es Ihnen ermöglicht, dort Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie brauchen dort keine Beitragszahlungen zu tätigen, die vorgestreckten Kosten werden von der Krankenkasse Ihres Wohnlandes mit uns abgerechnet.
    • Sie wohnen in Belgien und arbeiten im Ausland: Dann müssen Sie sich in Ihrem Beschäftigungsland versichern lassen. In diesem Fall kann die ausländische Krankenkasse Ihnen ein Formular S1 (Luxemburg BL1) ausstellen, sodass Sie auch in Belgien medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dieses Dokument müssen Sie bei uns einreichen.
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    Als Grenzgänger benötigen wir von Ihnen eine Ehrenwörtliche Erklärung für Grenzgänger. Das Dokument erhalten Sie in unseren Kontaktstellen oder hier im Downloadbereich.