Krankenhausversicherungen
Bei den Hospitalia-Produkten handelt es sich um Krankenhausversicherungen, die für die reellen Kosten eines Krankenhausaufenthaltes aufkommen.
Anschluss an die Garantie oder Anerkennung einer schweren Krankheit durch Hospitalia
-
Wie kann ich mich der Garantie für schwere Krankheiten anschließen?
Sie können die Option Garantie für Schwere Krankheiten hinzuwählen, insofern Sie bei einem der 3 Hospitalia-Produkte versichert sind: Hospitalia, Hospitalia Medium oder Hospitalia Plus.
Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen sind, es sei denn, diese sind bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt.
Antrag
Sie müssen folgende Formulare ausfüllen:
- den Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes (pro Haushalt, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen)
- einen medizinischen Fragebogen (pro Person)
Diese finden Sie im Downloadbereich unserer Website. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie die Dokumente dort auch mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen. Falls notwendig, sind die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Dokumente behilflich.
Ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind können Sie mittels des Antrages auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes eintragen. Ein medizinischer Fragebogen ist nicht erforderlich, insofern Ihr Neugeborenes (oder Ihr adoptiertes Kind unter 3 Jahren) innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt oder der Adoption eingetragen wird.
Wozu dient der medizinische Fragebogen?
Auf Grundlage des medizinischen Fragebogens und eventueller zusätzlich angefragter Informationen, entscheidet der Medizinische Berater von MLOZ Insurance, ob eine begrenzte Kostenübernahme gilt, falls das Mitglied bereits vor Anschluss an die Garantie erkrankt ist. Sie werden schriftlich darüber benachrichtigt, ob Sie mit oder ohne Einschränkung aufgenommen werden.
Wartezeit
Für die Leistungen der Garantie für schwere Krankheiten besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Diese beginnt ab dem 1. Anschlusstag. Unter gewissen Bedingungen kann die Wartezeit aufgehoben werden:
- Neue Mitglieder, die belegen können, dass sie bis zum Tag ihrer Mitgliedschaft mindestens 6 Monate bei einer gleichwertigen Versicherung angeschlossen waren, werden von der Wartezeit befreit.
- Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) werden automatisch ohne Wartezeit aufgenommen, insofern Ihre Wartezeit vorüber ist.
-
Welche Krankheiten sind für den Erhalt des Zusatzes abgedeckt?
- Aids *
- Alzheimer-Erkrankung *
- Amyotrophe Lateralsklerose *
- Bruccellose
- Cholera
- Creutzfeldt-Jakob-Krankheit *
- Crohn-Erkrankung *
- Diabetes Typ 1 *
- Diphtherie
- Entzündung der Hirn- und Rückenmarkhäute
- Flecktyphus
- Gehirnentzündung
- Hodgkin-Erkrankung
- Kinderlähmung *
- Krebs
- Leberzirrhose infolge von Hepatitis *
- Leukämie
- Malaria
- Milzbrand-Krankheit
- Mukoviszidose *
- Multiple Sklerose *
- Niereninsuffizienz, die eine Dialyse erfordert *
- Organtransplantation (mit Ausnahme von Hornhaut- und Hauttransplantationen) *
- Parkinson-Erkrankung *
- Pompesche Krankheit *
- Progressive Muskeldystrophie *
- Sklerodermie mit Organbefall *
- Tuberkulose
- Typhus-ähnliche Erkrankung und Parathyphuserkrankung
- Ulzerös-hämorrhagische Proktokolitis *
- Wundstarrkrampf
* Unheilbare schwere Krankheiten.
-
Wie erhalte ich eine Erstattung durch die Garantie schwere Krankheiten?
Sie müssen einen Antrag auf Gewährung der Garantie schwere Krankheiten und/oder der Garantie Krebs einreichen. Diesen finden Sie auf unserer Website sowie mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro. Sie können sich aber auch an einen unserer Kundenberater wenden.
Dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung hinzugefügt werden, auf der Folgendes vermerkt ist:
- die Art der Erkrankung;
- das Datum der Diagnose.
Für die unheilbaren schweren Krankheiten gilt diese Anerkennung ohne zeitliche Begrenzung, solange der Versicherte Hospitalia angeschlossen bleibt.
Für die anderen heilbaren schweren Krankheiten wird die Zustimmung für den Zeitraum eines Jahres erteilt, beginnend ab dem Datum der Diagnose der schweren Krankheit, sofern zwischen dem Datum der Diagnose der schweren Krankheit und dem Zeitpunkt des Antrags auf Anerkennung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind.
Diese Zustimmung kann jeweils um einen Zeitraum eines Jahres für die gleiche Krankheit erneuert werden, entweder direkt oder nicht direkt im Anschluss an die erste Periode.
Hinweise im Einzelzimmer
-
Ich habe eine Einschränkung für ein bestehendes Leiden, was nun?
Diese Einschränkung bezieht sich nur auf die Wahl eines Einzelzimmers und hat keine Auswirkung auf die Qualität der Pflege, Hospitalia Plus kommt ebenfalls für einen Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang mit diesem Leiden auf. Sie sollten lediglich darauf achten, ein Zwei- oder Mehrbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt in Bezug auf Ihr bestehendes Leiden zu wählen.
-
Welche Krankenhäuser berechnen mehr als 200 % Honorarzuschläge?
Derzeit berechnen folgende Krankenhäuser Honorarzuschläge von mehr als 200 %. Falls Sie während Ihres Aufenthalts in einem dieser Krankenhäuser ein Einzelzimmer wählen, so wird vom Hospitalia-Erstattungsbetrag eine Franchise in Höhe von 150,00 € abgezogen:
Ortschaft
Name des Krankenhauses Aalst
Hôpital d’Alost (Campus Alost, Campus Geraardsbergen & Campus Wetteren)
Ath
C.H. EpiCURA
Baudour
C.H. EpiCURA
Bonheiden
IMELDA Ziekenhuis
Braine l’ Alleud
CHIREC
Brüssel
- CHIREC (Basilique, Delta & Sainte-Anne Saint-Remi)
-
C.H.U. Brugmann (Site Paul Brien, Site Reine Astrid & Site Victor Horta)
- Cliniques universitaires Saint-Luc
- C.M.P. La Ramée
- Hôpitaux Iris Sud (Baron Lambert, Bracops, Etterbeek-Ixelles & Molière)
-
Institut Jules Borlet
Charleroi (Gosselies)
Clinique Notre-Dame de Grâce
Chimay
Centre de Santé des Fagnes
Hermalle-sous-Argenteau
Clinique C.H.C Hermalle
Hornu
C.H. EpiCURA
Gent
UZ Gent
La Louvière
C.H.U. de Tivoli
Lüttich
Clinique C.H.C. MontLégia
Mons
C.H.U. Ambroise Pare
Verviers (Heusy)
Clinique C.H.C. Heusy
Waremme
Clinique C.H.C. Waremme
-
Wann sollte ich trotz Hospitalia Plus kein Einzelzimmer wählen?
Als Mitglied der Krankenhausversicherung Hospitalia Plus sind Sie bestmöglich abgesichert, auch im Einzelzimmer. In unterschiedlichen Situationen sollten Sie sich aber ausdrücklich für einen Aufenthalt in einem Mehrbettzimmer entscheiden, um überraschenden Kosten zu Ihren Lasten vorzubeugen:
Seit wann sind Sie versichert? Worum handelt es sich bei der Hospitalisierung?
HOSPITALIA
100 %
30 Tage davor
90 Tage danachHOSPITALIA PLUS
300 %
60 Tage davor
180 Tage danachWeniger als 6 Monate, ohne gleichwertige Krankenhausversicherung vorher Weniger als 6 Monate, aber mit einer gleichwertigen Krankenhausversicherung vorher Weniger als 6 Monate, aber Aufenthalt infolge eines Unfalls Weniger als 9 Monate und Aufenthalt wegen einer Entbindung Mehr als 6 Monate Mehr als 9 Monate und Aufenthalt wegen einer Entbindung Das Krankenhaus berechnet Zuschläge von mehr als 200 % Franchise von 150 €
Aufenthalt in der Tagesklinik Aufenthalt in Verbindung mit einer bestehenden Einschränkung
Anschluss an eine Krankenhausversicherung
-
Wie kann ich mich einem der Hospitalia-Produkte anschließen?
Sie können sich für eines der Hospitalia-Produkte versichern lassen, insofern Sie mit der Beitragszahlung für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sind. Es bestehen folgende Altersgrenzen für einen Anschluss:
Produkt Altersgrenze Hospitalia – Hospitalia Medium 65 Jahre Hospitalia Plus 65 Jahre Garantie für schwere Krankheiten 65 Jahre Hospitalia Kontinuität 65 Jahre Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen sind, es sei denn, diese sind bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt.
Antrag
Wenn Sie versichert werden möchten, müssen Sie folgende 2 Formulare ausfüllen:
- den Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes (pro Haushalt, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen)
- einen medizinischen Fragebogen (pro Person)
Diese finden Sie im Downloadbereich unserer Website. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie die Dokumente dort auch mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen. Falls notwendig, sind die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Dokumente behilflich.
Ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind können Sie mittels des Antrages auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes versichern. Ein medizinischer Fragebogen ist nicht erforderlich, insofern Ihr Neugeborenes (oder Ihr adoptiertes Kind unter 3 Jahren) innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt oder der Adoption eingetragen wird.
Wozu dient der medizinische Fragebogen?
Auf Grundlage des medizinischen Fragebogens und eventueller zusätzlich angefragter Informationen, entscheidet der Medizinische Berater von MLOZ Insurance, ob für die Aufnahme in die Krankenhausversicherung eventuell eine Einschränkung gilt. Sie werden schriftlich darüber benachrichtigt, ob Sie mit oder ohne Einschränkung in unsere Krankenhausversicherung aufgenommen werden. Wird eine Einschränkung festgelegt, werden im Falle eines Krankenhausaufenthaltes in direkter Verbindung mit der bestehenden Krankheit, die Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer NICHT erstattet. Bei Aufenthalt im Zweibett- oder Mehrbettszimmer gilt keine Einschränkung.
Wartezeit
Bei den Leistungen der Krankenhausversicherung besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Diese beginnt ab dem ersten Anschlusstag. Unter gewissen Bedingungen kann die Wartezeit aufgehoben werden:
- Neue Mitglieder, die belegen können, dass sie bis zum Tag des Anschlusses seit 6 Monaten bei einer gleichwertigen Krankenhausversicherung angeschlossen waren, werden von der Wartezeit befreit.
- Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) werden beim Anschluss automatisch ohne Wartezeit aufgenommen, insofern die Wartezeit der Eltern beendet ist.
- Falls Sie Opfer eines Unfalls wurden, übernimmt unsere Versicherung auch während der Wartezeit die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, der in direkter Verbindung mit dem Unfall steht. Die Erstattung erfolgt nach Beurteilung des Medizinischen Beraters von MLOZ Insurance.
Wartezeit für Schwangere
Sind Sie zum Zeitpunkt Ihrer Eintragung schwanger, so gelten für Sie besondere Regelungen für die Kostenübernahme des Krankenhausaufenthalts:
während der ersten 6 Monate
Es ist keine Kostenübernahme möglich, es sei denn, Sie wurden vollständig von der Wartezeit befreit. In diesem Fall erfolgt die Kostenübernahme mit Ausnahme der Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer;
vom 7. bis zum 9. Monat
Es werden keine Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer erstattet.
ab dem 10. Monat
Normale Kostenübernahme
Auch hier gilt: Neue Versicherte, die bei ihrer vorherigen Krankenkasse einer gleichwertigen Krankenhausversicherung angeschlossen waren, müssen keine Wartezeit absolvieren, insofern sie am Datum der Geburt mindestens 9 Monate an die Krankenhausversicherung angeschlossen sind.
-
Wie kann ich die Versicherung Hospitalia Kontinuität abschließen?
Sie können den Anschluss an Hospitalia Kontinuität beantragen, insofern Sie mit der Beitragszahlung für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sind. Bis zu Ihrem 64. Lebensjahr können Sie sich diesem Produkt anschließen.
Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen sind, es sei denn, diese sind bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt.
Antrag
Wenn Sie sich versichern möchten, müssen Sie folgende 2 Formulare ausfüllen:
- den Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes (pro Haushalt, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen)
- einen medizinischen Fragebogen (pro Person)
Diesen finden Sie im Downloadbereich unserer Website. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie die Dokumente dort auch mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen. Falls notwendig, sind die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Dokumente behilflich.
Ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind können Sie mittels des Antrages auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes versichern. Ein medizinischer Fragebogen ist nicht erforderlich, insofern Ihr Neugeborenes (oder Ihr adoptiertes Kind unter 3 Jahren) innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt oder der Adoption eingetragen wird.
Wozu dient der medizinische Fragebogen?
Auf Grundlage des medizinischen Fragebogens und eventueller zusätzlich angefragter Informationen, entscheidet der Medizinische Berater von MLOZ Insurance, ob für die Aufnahme in die Krankenhausversicherung eventuell eine Einschränkung gilt. Sie werden schriftlich darüber benachrichtigt. Wird eine Einschränkung festgelegt, werden im Falle eines Krankenhausaufenthaltes in direkter Verbindung mit der bestehenden Krankheit, nicht die Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer erstattet. Bei Aufenthalt im Zweibett- oder Mehrbettzimmer gilt keine Einschränkung.
Wartezeit
Bei den Leistungen der Versicherung besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Diese beginnt ab dem ersten Anschlusstag. Unter gewissen Bedingungen kann die Wartezeit aufgehoben werden:
- Neue Mitglieder, die belegen können, dass sie bis zum Tag des Anschlusses seit 6 Monaten bei einer gleichwertigen Krankenhausversicherung angeschlossen waren, werden von der Wartezeit befreit.
- Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) werden beim Anschluss automatisch ohne Wartezeit aufgenommen, insofern Ihre Wartezeit vorüber ist.
- Falls Sie Opfer eines Unfalls wurden, übernimmt unsere Versicherung auch während der Wartezeit die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, der in direkter Verbindung mit dem Unfall steht. Die Erstattung erfolgt nach Beurteilung des Medizinischen Beraters von MLOZ Insurance.