Kieferorthopädie und Zahnpflege

  • Was ist, wenn Sie die kieferorthopädische Behandlung unterbrechen?

    Um das Anrecht auf Kostenübernahme beizubehalten, darf die Erstattung der beiden monatlichen Pauschalbeträge höchstens 6 Monate auseinanderliegen.

    Wird die Behandlung während mehr als 6 Monaten unterbrochen, so muss der behandelnde Zahnarzt eine Mitteilung vor Ende des 6. Monats der Unterbrechung an unsere Krankenkasse senden.

  • Was ist, wenn Sie den Kieferorthopäden wechseln möchten?

    Während der Behandlung besteht die Möglichkeit, den Kieferorthopäden zu wechseln. Alle Behandlungsschritte werden jedoch nur einmal erstattet. Lediglich die Leistungen, die vom ersten Kieferorthopäden noch nicht erbracht wurden, können dann noch rückvergütet werden.

  • Was ist, wenn die kieferorthpädische Behandlung verlängert werden muss?

    Falls die Behandlung nach Zahlung von 36 Monatspauschalbeträgen verlängert werden soll, so muss der Zahnarzt spätestens 1 Monat vor Beginn dieser Verlängerung eine Mitteilung bei uns einreichen. Der Technische Zahnärzterat des LIKIV entscheidet dann über die Genehmigung. Auch bei lang andauernden Behandlungen endet das Anrecht auf Erstattung der Krankenkasse spätestens mit dem 22. Geburtstag.

  • Was ist, wenn die kieferorthopädische Behandlung nicht vor dem 15. Geburtstag mitgeteilt wurde?

    In der Regel ist in diesem Fall keine Erstattung mehr möglich. Der Technische Zahnärzterat kann lediglich eine Kostenbeteiligung gewähren, wenn eine kraniofaziale Wachstumsstörung vorliegt, welche sich auf die Stellung und das Verhältnis der Zähne zueinander auswirkt. Dazu muss der behandelnde Zahnarzt spätestens vor dem 22. Geburtstag das entsprechende Formular bei unserer Krankenkasse einreichen.

    Für kieferorthopädische Behandlungen bei erwachsenen Patienten ist keine Erstattung vorgesehen.

  • Werden nur feste Zahnspangen erstattet oder auch Zahnschienen?

    Die gesetzliche Krankenversicherung macht keine Unterschiede hinsichtlich der Apparaturen. Es steht dem behandelnden Zahnarzt frei, die Art der kieferorthopädischen Apparatur zu wählen, die aufgrund seiner Diagnose für den Patienten am besten geeignet ist.

    Die Kosten für eine Behandlung mit durchsichtigen Zahnschienen fallen jedoch wahrscheinlich höher aus als für eine klassische Zahnspange.

  • Werden kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene erstattet?

    Nein, für kieferorthopädische Behandlungen bei erwachsenen Patienten ist keine Erstattung vorgesehen.

Zahnzusatzversicherung

  • Wie erhalte ich eine Erstattung durch Dentalia?

    Für eine Erstattung muss der Zahnarzt den Antrag auf Erstattung Dentalia ausfüllen. Fügen Sie diesem Antrag die Pflegebescheinigung bei und eine Honorarabrechnung, falls die Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

     

    Den Antrag Auf Erstattung finden Sie auf unserer Website im Footer unter Dokumente downloaden > Erstattungen oder mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro.