Reisen

Wenn Sie Ihren Urlaub planen, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, ob wir als Krankenkasse eine Kostenerstattung für eine unvorhergesehene Behandlung in Ihrem Reiseland vorsehen, welche Pflegeleistungen in diesem Land gewährleistet sind und welches Versicherungsdokument Sie vor Ihrer Reise bei uns beantragen müssen.

Europäische Krankenversicherungskarte und andere Auslandsscheine

  • Europäische Krankenversicherungskarte oder Auslandsschein?

    Länder, in denen die EHIC gültig ist:

    • Australien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Grönland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Zypern (griech. Teil)

    Die EHIC wird separat für jeden Reisenden ausgestellt und hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu 2 Jahren.

     

    Länder, für die ein Auslandskrankenschein beantragt werden kann:

    • Albanien
    • Algerien
    • Bosnien-Herzegowina
    • Marokko
    • Montenegro
    • Serbien
    • Tunesien
    • Türkei

    Der Auslandsschein ist gültig für die vorgegebene Reisedauer.

  • Wie erhalte ich die EHIC oder einen anderen Auslandsschein?

    Beantragen Sie die EHIC oder einen anderen Auslandskrankenschein vor Ihrer Abreise bei unserer Krankenkasse – entweder in unseren Kontaktstellen oder im Online Büro unter online.freie.be:

    Im Online Büro finden Sie unter dem Menüpunkt „Dokumente“ die beiden Unterpunkte „EHIC“ und „Andere Auslandsscheine“. Je nach Reiseziel können Sie dort die EHIC oder einen anderen Auslandskrankenschein für bestimmte Länder außerhalb der EU bestellen. Auf der Karte können Sie sehen, welche Dokumente Sie benötigen.

     

    Wählen Sie einfach die Person(en) aus, für die Sie ein Reisedokument bestellen möchten, und klicken auf den Button „Anfragen“. Wir senden Ihnen die beantragten Dokumente innerhalb von 3 Werktagen per Post zu. 

     

    Die EHIC wird individuell für jeden Reisenden ausgestellt und ist bis zu 2 Jahre gültig. Das Ablaufdatum ist auf der Karte vermerkt.
    Der Auslandskrankenschein gilt für sämtliche Familienmitglieder, jedoch nur im jeweiligen Land und nur für die angegebene Aufenthaltsdauer.

     

    Benötigen Sie während Ihres Aufenthaltes dringend medizinische Hilfe?

    Kontaktieren Sie innerhalb von 48 Stunden Mediphone Assist unter + 32 (0)2 778 94 94.

     

    Mediphone Assist ist die Hilfszentrale der Freien Krankenkassen. Mit dem Dienst “Dringende Pflege im Ausland” (SUE) haben Sie die Möglichkeit, Hilfe und eine Kostenübernahme bei dringenden und unvorhergesehenen Behandlungen im Ausland zu erhalten.

     

    Beachten Sie, dass dieser Dienst nicht in allen Ländern tätig ist. Auf der Karte können Sie sehen, welche Länder abgedeckt sind.

     

    Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Erstattungen

  • Was ist der Unterschied zwischen der Basisdeckung und der zusätzlichen Deckung?

    Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen eine Basisdeckung bei dringenden und unvorhersehbaren gesundheitlichen Problemen im Ausland. Dieser Schutz ist allerdings nur gewährleistet, wenn es ein Abkommen zwischen Belgien und dem Reiseland gibt.

     

    In bestimmten Ländern erstattet unsere Krankenkasse zusätzlich zur gesetzlichen Kostenübernahme weitere Kosten für die dringende Gesundheitspflege. Dies gilt in den Ländern, für die Sie eine EHIC oder einen Auslandskrankenschein erhalten können – mit Ausnahme von Australien, wo nur die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden.

     

    Diese zusätzliche Unterstützung seitens unserer Krankenkasse zählt außerdem für folgende Länder:

    • Ägypten
    • Andorra
    • Färöer Inseln
    • Israel
    • Jordanien
    • Kosovo
    • Libanon
    • Libyen
    • Monaco
    • Palästina
    • San Marino
    • Syrien
    • Vatikanstaat
    • Zypern (türkischer Teil)

    Für diese Länder sind die Erstattungen der Basisdeckung jedoch nicht vorgesehen.

  • Welche Erstattungen sind durch die Basisdeckung vorgesehen?

    Erstattung vor Ort

    Die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen werden von der Krankenversicherung des Reiselandes übernommen. Legen Sie dem Pflegeleistenden hierzu Ihre EHIC oder den Auslandskrankenschein vor. Die Erstattung erfolgt nach den im Reiseland gültigen Vorschriften.

    Erstattung nach der Rückkehr

    Eine Kostenübernahme ist zwar auch im Nachhinein möglich, jedoch gelten hierfür andere Regeln:

    • Rechnungen bis 200 € werden zu 75 % erstattet.
    • Für Kosten über 200 € müssen wir bei einer Krankenkasse des Urlaubslandes den dort geltenden Erstattungsbetrag schriftlich anfragen. Die Bearbeitungszeiten der ausländischen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich, sodass sich die Auszahlung um Monate verzögern kann.
    logo

    Ausnahmen: Australien und Großbritannien

    Für Leistungen, die in Australien erbracht wurden, muss die Erstattung der Kosten immer vor Ort geregelt werden. Eine nachträgliche Rückzahlung in Belgien ist nicht möglich!
    Pflege, die in Großbritannien von privaten Pflegeleistenden berechnet wurde, kann nach der Rückkehr nach Belgien ebenfalls nicht erstattet werden – außer im Falle einer dringend notwendigen Hospitalisierung.

Zusätzliche Deckung

Die Mitglieder unserer Zusätzlichen Dienste haben Anrecht auf eine erweiterte Deckung: unsere Erstattung für “Dringende Pflege im Ausland”. Damit verbunden ist eine Unterstützung durch die Hilfszentrale Mediphone Assist.

  • Welche Leistungen werden vollständig erstattet?
    • Die stationäre Behandlung bzw. der Krankenhausaufenthalt bei plötzlich notwendiger und unvorhersehbarer Pflege;
    • Die Pflegekosten der folgenden ambulanten Behandlungen:
      • Eine notwendige Dialyse, Sauerstofftherapie, Chemo- oder Radiotherapie, die in Belgien begonnen wurde;
      • Pflegekosten bei einem Wintersportunfall.
    • Erstattung des Transports zum Krankenhaus, inklusive der Verlegung in ein anderes ausländisches Krankenhaus. Je nach Veranlassung von Mediphone Assist: die Kostenerstattung für den Rücktransport zu Ihrem Wohnsitz in Belgien oder zum nächstgelegenen Krankenhaus (mit dem laut Mediphone Assist erforderlichen Transportmittel);
    • Erstattung des Krankentransports in Folge eines Wintersportunfalls;
    • Falls vor oder nach einem Krankenhausaufenthalt ambulante Pflegeleistungen erforderlich sind, so werden auch diese während 15 Tagen vor und nach der Hospitalisierung vollständig erstattet.
    logo

    Voraussetzung für die vollständige Kostenübernahme

    Damit die Erstattung der obengenannten Leistungen gewährleistet ist, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden nach jeder Krankenhauseinlieferung die Hilfszentrale Mediphone Assist kontaktieren. Anderenfalls bleiben 25 % der Kosten zu Ihren Lasten. Diese Bedingung gilt nicht im Falle eines Wintersportunfalls.

    Damit die Erstattung für bestimmte vorhersehbare ambulante Behandlungen, wie bspw. eine notwendige Dialyse- oder Sauerstofftherapie sowie Chemotherapie garantiert ist, müssen Sie die Hilfszentrale Mediphone Assist einen Monat vor Ihrer Abreise kontaktieren.

  • Welche Leistungen werden teilweise erstattet?
    • Ambulante Behandlungen, die notwendig (und nicht bereits vor Reiseantritt geplant) sind, werden zu 75 % erstattet (z.B. dringender Besuch bei einem Arzt und die dabei verabreichten bzw. verschriebenen Medikamente).
    • Die Kosten einer Ambulanzfahrt zu dringenden, ambulanten Behandlungen (z.B. zur Praxis eines Allgemeinmediziners) werden zu 75 % zurückerstattet.
    • Erstattung der Fahrtkosten des Patienten im Falle einer Dialyse oder Sauerstofftherapie bis zu 100 € pro Monat.
    • Insofern aus medizinischen oder menschlichen Gründen die Anwesenheit einer Begleitperson erforderlich ist, werden für diese folgende Extrakosten erstattet:
      • Erstattung bis zu 100 € pro Tag für Ausgaben im Ausland in Bezug auf das Hotel, Taxi, Essen usw. – begrenzt auf 10 Tage.
      • Erstattung für eine Begleitperson, die sich ins Ausland begeben muss: bis zu 500 € für die Reisekosten innerhalb Europas.
  • Wie erhalte ich die Erstattung?

    Die EHIC oder ein gleichwertiger Auslandskrankenschein ermöglicht Ihnen eine Erstattung bei einer ausländischen Krankenkasse vor Ort. 

    Im Gegenteil dazu erfolgt die Erstattung unserer zusätzlichen Deckung im Nachhinein, wenn Sie das Antragsformular mit sämtlichen Rechnungen bei uns einreichen. Dieses Formular erhalten Sie mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro, in unseren Kontaktstellen sowie im Downloadbereich unserer Website unter  Dokumente downloaden > Erstattung

  • Welchen Beistand leistet die Hilfszentrale Mediphone Assist?

    Die Hilfszentrale Mediphone Assist gibt Ihnen medizinische Informationen rund um die Uhr – weltweit.

    Zum Beispiel:

    • Wo finde ich den nächstgelegenen Arzt oder das nächste Krankenhaus? 
    • Gibt es in dieser Stadt einen Arzt, der Deutsch, Französisch, Niederländisch oder Englisch spricht?
  • Kommen Telefonkosten auf mich zu, wenn ich Mediphone Assist kontaktiere?

    Die Informationen erhalten Sie kostenlos. Die Gesprächskosten gehen jedoch zu Ihren Lasten.

    Wenn Sie die Hilfszentrale aus dem Ausland anrufen, können Sie später für den ersten telefonischen Kontakt eine Rückerstattung bis zu 15 € erhalten.

  • Welche Informationen benötigt Mediphone Assist?

    Bei Ihrem Anruf sollten Sie Ihre Nationalregisternummer (eIDVignette oder EHIC) zur Hand haben, damit Sie der Hilfszentrale diese mitteilen können.

    logo

    Unter der Nummer +32 (0)2 778 94 94 können Sie die Hilfszentrale erreichen.

  • Welche anderen Leistungen bietet Mediphone Assist an?

    Neben der Weitergabe von Informationen kann Mediphone Assist auch aktiv Hilfe leisten:

    • Mediphone Assist kann einen Arzt zu Ihnen ins Hotel senden oder ein Taxi schicken, das Sie zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus bringt.
    • Nachsenden von erforderlichen Dokumenten, falls Sie die EHIC vergessen haben oder diese von der ausländischen Krankenkasse nicht angenommen wird. 
    • Mediphone Assist kann Ihnen ein geeignetes Krankenhaus empfehlen und Sie über die Art der Behandlung aufklären, die vorher mit einem medizinischen Spezialistenteam besprochen wird.
    • Vor Ort nicht verfügbare Medikamente werden sofort nachgesandt.
    • Im Falle einer Hospitalisierung im Ausland nimmt Mediphone Assist Kontakt mit der Familie des Patienten und mit den Ärzten des Krankenhauses auf. 
    • Falls erforderlich hinterlegt Mediphone Assist beim Krankenhaus eine Garantie.
    • Falls erforderlich, hinterlegt Mediphone Assist ebenfalls eine Garantie für eine notwendige Dialyse- oder Sauerstofftherapie oder bei dringend notwendiger ambulanter Pflege (Kosten über 500 €).
    • Sollte ein Rücktransport aus medizinischen Gründen notwendig sein, so organisiert Mediphone Assist in kürzester Zeit den Transport zu Ihrem Wohnsitz in Belgien oder in das für Sie nächstgelegene Krankenhaus. Die Kosten des von Mediphone Assist organisierten Transports werden vollständig von Mediphone Assist übernommen. Die Reisekosten für eine einzige Begleitperson werden ebenfalls erstattet.
    • Bei Todesfall im Ausland wird der Leichnam bis zum Wohnsitz in Belgien oder in Europa überführt.
  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, für eine Kostenübernahme und den Beistand?
    • Sie sind Mitglied der gesetzlichen belgischen Krankenversicherung und sind vor der Abreise mit der Beitragszahlung der Zusätzlichen Dienste unserer Krankenkasse in Ordnung.
    • Die Deckungsperiode beträgt 3 Monate, ab dem Tag der ersten Leistung. Für Studenten, die an einem Austauschprogramm teilnehmen oder ein Praktikum absolvieren, beträgt die Deckungsperiode (innerhalb des EWR und der Schweiz) 12 Monate ab dem Abfahrtsdatum.
    • Der Aufenthalt im Ausland darf keine medizinische Behandlung zum Ziel haben.
    • Die medizinische Hilfeleistung muss dringend und unvorhersehbar sein. Pflegekosten von Krankheiten und Unfällen, die bereits vor der Reise bestanden und vorhersehbar waren, werden nicht übernommen (außer für Dialysen und Sauerstofftherapie).
    • Bei einem dringenden Krankenhausaufenthalt muss Mediphone Assist innerhalb von 48 Stunden informiert werden, um die vollständige Kostenübernahme zu erhalten. Anderenfalls bleiben 25 % der Kosten zu Lasten des Patienten.
    • Sie befolgen die von Mediphone Assist erhaltenen Empfehlungen und Anweisungen.
  • Welche Leistungen werden nicht übernommen?

    Keine Erstattung für:

    • Kosten in Verbindung mit beabsichtigter Pflege;
    • Aufenthalts- und Pflegekosten in Thermalkur- und Rehabilitationszentren;
    • Kosten in Verbindung mit gefährlichen Sportarten, Extrem- und Motorsportarten.
    • Kosten in Verbindung mit einer Zwangseinweisung;
    • Leistungen im Zusammenhang mit ästhetischen Behandlungen;
    • Organtransplantationen, insofern keine besondere Vereinbarung besteht;
    • Kosten für den Ankauf oder die Erneuerung von Brillen, Prothesen und Hörgeräten;
    • Kosten für den Ankauf von Rollstühlen und vergleichbarem Material;
    • Leistungen infolge eines Unfalls aufgrund einer bezahlten sportlichen Aktivität;
    • Leistungen in Verbindung mit Aufständen, zivilen Unruhen, Kriegsereignissen;
    • Leistungen in Verbindung mit einem Unfall  oder einer Krankheit, die auftreten, wenn der Versicherte unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Halluzinogenen oder anderen Drogen steht;
    • Leistungen infolge einer vorsätzlichen Handlung;
    • Leistungen infolge einer willkürlichen Risikoerhöhung durch den Versicherten;
    • Leistungen infolge von Natur- und Industriekatastrophen.
  • Welcher Sport zählt als gefährliche Sportart?

    Folgender Sport zählt zu den gefährlichen Sportarten:

     

    Bergsteigen, Eisklettern, BASE-Jumping, Bob, Auto-/Motorrad- oder Schnellbootrennen, Drachenfliegen, Schlittenfahren, Downhill (DH-Mountainbiking, Downhill-MTB), Horseball, Fallschirmspringen, Paragliding, Parasailing, Bungee-Jumping, Skispringen, Skiakrobatik, Skifahren oder Snowboarden abseits der Piste, Höhlenforschung, Kampfsportarten, Segelfliegen.

     

    Mediphone Assist sieht keine finanzielle Unterstützung vor im Falle eines Notfalls. 

Keine Erstattung

  • Was ist, wenn ich mein Reiseland nicht auf der Website finde?

    Wenn Sie keine Infos zu Ihrem Reiseland gefunden haben, besteht kein Abkommen mit Belgien bezüglich der Gesundheitspflege im Ausland. Das bedeutet, dass Sie nur im Falle von dringendem Krankenhausaufenthalt eine Erstattung gemäß dem belgischen Kassentarif erhalten können. Für ambulante Leistungen erhalten Sie keine Erstattung.

    logo

    Wir empfehlen

    Wenn Sie keine Information zu Ihrem Reiseland finden, dann bedeutet dies, dass für dieses Land kein Abkommen mit Belgien besteht bezüglich der Gesundheitspflege (USA, Kanada, …). Wir empfehlen in dem Fall ausdrücklich den Abschluss einer Reiseversicherung mit ausreichendem Schutz vorzusehen.

Reisen und Arbeitsunfähigkeit