Geplante Pflege im Ausland

Es ist kurzfristig kein Termin bei einem belgischen Facharzt verfügbar oder der deutsche Facharzt praktiziert näher als der belgische? In manchen Situationen ist es möglich, sich grenzüberschreitend behandeln zu lassen und dafür eine Erstattung zu erhalten.

  • Wer kann eine geplante Pflege im Ausland beanspruchen?

    Grenzgänger

    Wer innerhalb der Europäischen Union in einem Land lebt und in einem anderen Land arbeitet, hat als Grenzgänger die Möglichkeit, in beiden Ländern Gesundheitspflege in Anspruch zu nehmen. Die Kostenübernahme ist unkompliziert und geschieht durch die Krankenkasse des jeweiligen Landes.

     

    Bewohner einer Grenzregion

    Bewohner einer Grenzregion können bestimmte Pflegeleistungen im Nachbarland beanspruchen. Diesbezüglich gibt es verschiedene situationsbedingte Regelungen:

    Für manche Behandlungen kann man, bevor man sich zur Behandlung ins Ausland begibt, die Genehmigung der Krankenkasse des Wohnlandes beantragen. Insofern diese erteilt wird, stellt die Krankenkasse einen S2-Schein aus. Auf dessen Basis können im Behandlungsland die Kosten von einer dortigen Krankenkasse übernommen werden.

    Ist dieses Verfahren nicht möglich, so muss der Patient die Kosten selbst tragen. Für manche Pflegeleistungen kann er jedoch von der Krankenkasse seines Wohnlandes anschließend eine Erstattung erhalten.

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    Allgemeine Voraussetzungen

    Eine Erstattung für im Ausland erhaltene Pflege ist nur möglich, wenn es in Belgien eine gleichwertige Pflegeleistung gibt und es sich um eine belgische Kassenleistung handelt.
    Geplante stationäre Aufenthalte müssen immer vorher vom Vertrauensarzt genehmigt werden. Ohne vorherige Genehmigung ist keine Erstattung möglich.

  • Welche Leistungen sind ausgeschlossen bei der geplanten Pflege im Ausland?
    • Leistungen, die im Bereich der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind, z.B. Akupunktur, Osteopathie, alternative Medizin, psychologische Beratungen. Für manche dieser Leistungen ist jedoch eine Erstattung durch die Zusätzlichen Dienste unserer Krankenkasse möglich.
    • Medikamente, die in Belgien nicht erstattbar sind oder die nicht in derselben Darreichungsform erstattbar sind;
    • Pflegeleistungen, die nicht von einem Facharzt erbracht werden;
    • ästhetische Chirurgie;
    • Notärztliche Versorgung gilt nicht als geplante Pflege, diese wird durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt.
  • Welche Leistungen können erstattet werden bei einer geplanten Pflege im Ausland?
    Um welche geplante Pflegeleistung handelt es sich und an welchem Ort?

    Kostenübernahme durch eine ausländische Krankenkasse mittels S2-Schein (im Vorfeld bei uns zu beantragen)

     

    Erstattung im Nachhinein (bei uns einzureichen)

    Regelung
    Raum Aachen, Bitburg-Prüm, Daun Fachärztliche Behandlung

    Durch Überweisung eines belgischen Facharztes an den deutschen Facharzt, mit Begründung, Angabe der Diagnose und der vorgesehenen Behandlung.

     

    oder

     

    Rechnungen ≤ 200 € werden zu 75 % erstattet.

    Rechnungen > 200 € werden nach belgischem Tarif erstattet.

    OBR
    Fachärztliche psychiatrische oder kinderpsychiatrische Behandlung Durch einfache schriftliche Anfrage des Mitgliedes mit Angabe des Arztes, der Adresse und des Behandlungstermins. OBR
    Bildgebende Verfahren (MRT, CT-Scan, PET-Scan) Durch Verordnung des behandelnden deutschen Facharztes im Grenzgebiet. OBR
    Andere ambulante Leistungen (z.B. Besuch bei einem Allgemeinmediziner, Zahnarzt, Röntgen- und Laborleistungen) Erstattung nach belgischem Tarif (nicht konventioniert), insofern es diese Leistung in gleicher Form in Belgien gibt. EU
    Ankauf von Medikamenten Erstattung nach belgischem Tarif, insofern das Medikament in gleicher Form in Belgien verfügbar ist und es sich nicht um ein genehmigungspflichtiges Medikament handelt. OBR
    Krankenhausaufenthalt Durch präzise Anfrage eines belgischen oder deutschen Facharztes im Grenzgebiet (Diagnose, vorgesehene Behandlung, Notwendigkeit des stationären Aufenthalts, Dauer, Name der Klinik und der Abteilung). OBR
    EU-Land Entbindung Durch einfache schriftliche Anfrage des Mitglieds mit Angabe des errechneten Geburtstermins und der Klinik im Ausland. Geburt
    Ambulante Behandlung (z.B. ein Besuch bei einem Allgemeinmediziner, Facharzt, Zahnarzt) Erstattung nach belgischem Tarif (nicht konventioniert), insofern es die betreffende Leistung in gleicher Form in Belgien gibt. EU
    Ambulante Behandlung, für die in Belgien eine Genehmigung notwendig ist, (z.B. Zahnspange, Logopädie, Kinesitherapie) Erstattung nach belgischem Tarif (nicht konventioniert), insofern die Genehmigung durch den Vertrauensarzt erteilt wurde. EU
    Bildgebende Verfahren (MRT, CT-Scan, PET-Scan) Erstattung erst nach Überprüfung, ob die Leistung im belgischen Erstattungstarif vorgesehen ist und sie nicht in einem akzeptablen Zeitraum in Belgien stattfinden kann. EU
    Krankenhausaufenthalt Durch schriftliche Mitteilung des Mitglieds mit Bericht eines belgischen Facharztes, der die Behandlung im Ausland verordnet. EU

     

    Ostbelgienregelung (OBR)

    Die Ostbelgienregelung richtet sich speziell an die Bewohner der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, Sankt Vith, Weismes, Malmedy, Baelen, Bleyberg und Welkenraedt, die der gesetzlichen belgischen Krankenversicherung unterliegen und die im benachbarten deutschen Grenzraum Pflege in Anspruch nehmen möchten.

     

    Pflege innerhalb der Europäischen Union (EU)

    Unter bestimmten Bedingungen können in Belgien versicherte Personen Pflege in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen. Eine geplante Behandlung muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden, ggf. stellt diese ein Dokument S2 aus, auf dessen Basis eine Krankenkasse im Behandlungsland die Kosten übernehmen kann. Falls der Patient die Kosten für eine ambulante Behandlung selbst getragen hat, ist im Nachhinein eine Erstattung auf Basis des in Belgien geltenden Erstattungstarifs möglich. Diese kann jedoch, je nach Leistung und Honorar des Arztes, sehr gering ausfallen.

     

    Entbindung im Ausland (Geburt)

    Alle Einwohnerinnen der EU, des EWR und der Schweiz haben das Recht, in gleich welchem dieser Länder ihr Kind zur Welt zu bringen. Auf Anfrage des Mitgliedes muss die Krankenkasse des Wohnlandes den S2-Schein „Entbindung“ ausstellen. Auf dessen Basis erfolgt die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse des Entbindungslandes zu den dort geltenden Tarifen.

  • Kann ich eine Erstattung für einen Reha-Aufenthalt im deutschen Grenzraum erhalten?

    Patienten mit Wohnsitz in einer der 9 deutschsprachigen Gemeinden oder den Gemeinden Baelen, Bleyberg, Malmedy, Weismes und Welkenraedt können im Vorfeld einen Antrag auf funktionelle Rehabilitationen (Orthopädie, Kardiologie, Neurologie usw.) in anerkannten deutschen Kliniken beim Vertrauensarzt der Krankenkasse zwecks Genehmigung einreichen.

     

    Rehabilitationen im psychiatrischen Bereich wurden im Rahmen der 6. Staatsreform regionalisiert. Einwohner der 9 deutschsprachigen Gemeinden können den Antrag bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen. Für alle anderen Einwohner muss der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden, welche den Antrag der zuständigen Instanz weiterleitet.

     

    Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Meine Situation > Krankheitsbedingte Situation > Behandlung im Ausland > Geplante Behandlung > Rehabilitation im Ausland

  • Was ist, wenn ich nicht in einer Grenzregion lebe oder der Behandlungsort weiter als 25 km von der Grenze entfernt ist?

    Es gelten andere Regelungen bezüglich der Kostenübernahme. Sehen Sie die Erstattungen unter Pflege in der Europäischen Union für eine geplante Behandlung oder Pflege auf Reisen für dringende ungeplante Behandlungen im Urlaubsort.