Krankenhausaufenthalt
Ihnen steht ein geplanter Krankenhausaufenthalt bevor oder Sie werden plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert? Finden Sie hier häufig gestellte Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Krankenhausaufenthalt.
Geplanter Aufenthalt
Bei einem geplanten Eingriff haben Sie gewöhnlich genügend Zeit, die wichtigsten Vorkehrungen zu treffen. Dabei sollten Sie sich auch umfassend mit Ihrem Versicherungsschutz auseinandersetzen. So bleiben Ihnen bei der Abrechnung der stationären Leistungen böse Überraschungen erspart.
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Was sollte ich vor dem Krankenhausaufenthalt beachten?
Informieren Sie sich über Ihren Versicherungsschutz
- Sind Sie mit Ihren Beitragszahlungen in Ordnung?
Dies können Sie ganz einfach in Ihrem Online Büro einsehen. Die gewünschte Info finden Sie unter „Versicherungsdaten“.
- Welche Deckung haben Sie während eines Krankenhausaufenthalts?
- Sie haben keine Krankenhausversicherung abgeschlossen?
Wir erstatten Ihnen einen Teil der Kosten nach den gesetzlich festgelegten Kriterien. - Sie haben eine Krankenhausversicherung abgeschlossen?
- Sie haben keine Krankenhausversicherung abgeschlossen?
Nach einer Wartezeit von 6 Monaten bzw. 9 Monaten nach Abschluss der Versicherung haben Sie Anrecht auf Erstattungen, die über die Basiserstattungen hinausgehen, wie Zuschläge im Einzelzimmer, Leistungen vor und nach dem Aufenthalt usw.
Wählen Sie die Zimmerart, die Ihr Versicherungsschutz abdeckt
Einzelzimmer
Sie verbringen Ihren Krankenhausaufenthalt alleine im Zimmer und haben ein eigenes Bad. Die Kosten in solch einem Zimmer können sehr hoch ausfallen: Das Krankenhaus hat die Möglichkeit, Ihnen Zuschläge bis zu 300 % auf den Basispreis zu berechnen. Ohne eine Krankenhausversicherung, die den Großteil der Kosten eines Einzelzimmers übernimmt, bleiben sehr hohe Kosten zu Ihren Lasten.
Zweibettzimmer
Sie teilen sich Zimmer und Bad mit mind. einer Person. Die Kosten sind in solch einem Zimmer begrenzt: Das Krankenhaus berechnet Ihnen den gesetzlich festgelegten Basispreis und darf keine Zuschläge verlangen. Ein Großteil der Kosten wird von der gesetzlichen Krankenversicherung über-nommen.
Regeln Sie administrative Dinge vor dem Aufenthalt
- Melden Sie sich bereits im Vorfeld im Krankenhaus an. Je nach Eingriff werden Sie bei der Anmeldung gebeten, eine Anzahlung zu leisten.
- Wenn Sie nach dem Krankenhausaufenthalt während einer bestimmten Zeit krankgeschrieben sein werden, informieren Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber bzw. die Arbeitslosenkasse und als Selbstständiger Ihre Sozialversicherungskasse sowie in beiden Fällen die Krankenkasse.
Packen Sie Ihre Tasche
☐ Personalausweis (eID)
☐ Zahlungsmittel für die Anzahlung des Aufenthalts
☐ Vom behandelnden Arzt ausgestellte Dokumente für den Aufenthalt
☐ Untersuchungsberichte
☐ Liste der regelmäßig einzunehmenden Medikamente
☐ Liste möglicher Allergien und Nahrungsunverträglichkeiten
☐ Blutgruppenkarte
☐ Impfausweis
☐ Röntgenaufnahmen (falls vorhanden)
☐ Tag- und Nachtkleidung
☐ Toilettentasche
☐ Unterhaltung (z.B. Bücher, Zeitschriften, Tablet, Kopfhörer usw.)
☐ Getränke und kleine Snacks
- Sind Sie mit Ihren Beitragszahlungen in Ordnung?
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Welche Krankenhauskosten kommen auf mich zu?
Gesetzlich festgelegte Kosten
Die Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, rechnet das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse ab. Je nach Versicherungsstatut tragen Sie als Patient einen täglichen Eigenanteil – finden Sie die aktuellen Eigenateile am Tagespflegesatz hier.
Außerdem kommt eine Tagespauschale von 0,62 € hinzu für Medikamente, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Nicht erstattbare Medikamente bleiben vollständig zu Ihren Lasten.
Anzahlung
Bei Ihrer Aufnahme darf das Krankenhaus eine Anzahlung verlangen, welche bei der Endabrechnung natürlich abgezogen wird.
Für jede Aufenthaltsverlängerung von 7 Tagen darf die Krankenhausverwaltung eine neue Anzahlung verlangen, jedoch sind bestimmte Höchstgrenzen zu beachten, die im Einzelzimmer höher ausfallen als im Mehrbettzimmer.
Mehrkosten je nach Zimmerwahl
Wählen Sie ein Zwei- oder Mehrbettzimmer, sind die Krankenhauskosten begrenzt. Entscheiden Sie sich jedoch für ein Einzelzimmer, können zusätzlich zum Eigenanteil am Tagespflegesatz Zimmerzuschläge sowie bis zu 300 % Honorarzuschläge berechnet werden.
Beispiel
Eigenanteile für eine Operation mit Aufenthalt von 3 Tagen für einen Hauptversicherten je nach Zimmerwahl in einem Krankenhaus, das 200 % Honorarzuschläge im Einzelzimmer berechnet:
Gesetzlicher Eigenanteil des Tagespflegesatzes für 3 Tage 85,53 € 85,53 € Zimmerzuschläge – 225 € Gesetzlicher Eigenateil der Medikamente 1,86 € 1,86 € Gesetzlicher Eigenanteil für weitere Leistungen wie z.B. bildgebende Verfahren 30,04 € 30,04 € Gesetzlicher Eigenanteil des Honorars der Pflegeleistungen 11,07 € 11,07 € Ärztliche Honorarzuschläge – 4.252,96 € Kosten zu Ihren Lasten ohne Krankenhausversicherung 128,50 € 4.606,46 €
Krankenhauskosten berechnen
Wenn Sie sich einem Routineeingriff unterziehen, können Sie die ungefähren Kosten mithilfe des Tools „Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts“ berechnen. Honorarkosten der Pflegeleistenden und mögliche Zuschläge sind ebenfalls nicht in diesem Satz einbegriffen.
Indem Sie einen Eingriff sowie ein oder mehrere Krankenhäuser auswählen, können Sie mithilfe dieses Tools die ungefähren Krankenhauskosten vergleichen, die ohne Krankenhausversicherung zu Ihren Lasten bleiben. -
Wie werden meine Krankenhauskosten erstattet?
Wenn Sie keine Krankenhausversicherung abgeschlossen haben:
Der Endbetrag der Krankenhausrechnung bleibt zu Ihren Lasten. Sie sehen dort, welche Kosten bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung über das Drittzahlersystem übernommen wurden. Sie müssen also die Krankenhausrechnung überweisen und können nichts mehr bei uns einreichen, da Sie kein Anrecht auf eine Kostenübernahme haben.
Wenn Sie eine Krankenhausversicherung abgeschlossen haben:
Nach Erhalt der Krankenhausrechnung sollten Sie diese mit dem Dokument „Hospitalia: Antrag auf Rückerstattung“ ausgefüllt und unterschrieben bei uns einreichen.
Für Pflegeleistungen, die in einem gewissen Zeitraum vor und nach dem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen wurden, erhalten Sie von uns eine Liste, auf der Sie alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt stehen, ankreuzen und unterschrieben bei uns einreichen sollten. Für Ankäufe in der Apotheke müssen Sie die Belege (BVAC) sammeln und ebenfalls bei uns einreichen.
Finden Sie alle Dokumente, wie das Dokument „Hospitalia: Antrag auf Rückerstattung“ unten im Footer unter „Dokumente downloaden”.
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Was ist ein Honorarzuschlag?
Ein Honorarzuschlag ist ein Aufgeld, das Ihnen der Arzt für seine Leistung berechnen kann, wenn Sie ein Einzelzimmer wählen. Die maximale Höhe des Zuschlags wird vom Krankenhaus prozentual zum Honorar festgelegt.
Beispiel
Berechnet das Krankenhaus 200 % Honorarzuschlag bei Aufenthalt im Einzelzimmer, dann wird für Arztbesuche voraussichtlich folgendes in Rechnung gestellt:
Honorar (Beispiel)
Erstattung gesetzliche Versicherung
Gesetzlicher Eigenanteil
Honorarzuschlag
Gesamter Eigenanteil
450,00 €
200,00 €
250,00 €
450,00 x 200 % = 900,00 €
250,00 € + 900,00 € = 1.150,00 €
Gut zu wissen
Hospitalia Plus erstattet 300 % der Zimmer- und Honorarzuschläge bei Aufenthalt im Einzelzimmer.
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Wann sollte ich trotz Hospitalia Plus kein Einzelzimmer wählen?
Als Mitglied der Krankenhausversicherung Hospitalia Plus sind Sie bestmöglich abgesichert, auch im Einzelzimmer. In unterschiedlichen Situationen sollten Sie sich aber ausdrücklich für einen Aufenthalt in einem Mehrbettzimmer entscheiden, um überraschenden Kosten zu Ihren Lasten vorzubeugen:
Seit wann sind Sie versichert? Worum handelt es sich bei der Hospitalisierung?
HOSPITALIA
100 %
30 Tage davor
90 Tage danachHOSPITALIA PLUS
300 %
60 Tage davor
180 Tage danachWeniger als 6 Monate, ohne gleichwertige Krankenhausversicherung vorher Weniger als 6 Monate, aber mit einer gleichwertigen Krankenhausversicherung vorher Weniger als 6 Monate, aber Aufenthalt infolge eines Unfalls Weniger als 9 Monate und Aufenthalt wegen einer Entbindung Mehr als 6 Monate Mehr als 9 Monate und Aufenthalt wegen einer Entbindung Das Krankenhaus berechnet Zuschläge von mehr als 200 % Franchise von 150 €
Aufenthalt in der Tagesklinik Aufenthalt in Verbindung mit einer bestehenden Einschränkung
Im Notfall
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Welche Notarztdienste gibt es in Ostbelgien?
Der Notarztdienst wird durch das Krankenhaus St. Nikolaus Hospital in Eupen sowie durch die Klinik St. Josef in Sankt Vith gewährleistet.
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Welche Rettungsdienste gibt es in Ostbelgien?
Vier Rettungswachen gewährleisten die Rettungsdienste in Ostbelgien. Diese 4 Bereitschaftsdienste sind zu jeder Zeit mit einem Sanitäter besetzt, welcher den Einsatzbefehl der Leitstelle entgegennimmt:
- Rettungswache Eupen
- Rettungswache Kelmis (Rotes Kreuz)
- Rettungswache Büllingen (Rotes Kreuz)
- Rettungswache Sankt Vith
In Ostbelgien sind alle Rettungs- und Notarztdienste der Zentrale der Provinz Lüttich angeschlossen. Diese Leitstelle entscheidet – je nach Notfall – welche Dienste angefordert werden (Rettungsdienst mit oder ohne Notarzt, Luftrettung) und kontaktiert anschließend die zuständigen Einsatzfahrzeuge. Der Notarzt rückt in der Regel nur dann mit aus, wenn Lebensgefahr besteht oder diese nicht ausgeschlossen werden kann.
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Welche Luftrettungsdienste gibt es?
Die Luftrettung wird durch 2 Rettungshubschrauberdienste gesichert. Zwei Hubschrauber sind in Bra-sur-Lienne stationiert, ebenso kommt der Hubschrauber des ADAC Aachen in Ostbelgien zum Einsatz.
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In welches Krankenhaus werde ich gebracht?
Laut Gesetz ist der Rettungsdienst verpflichtet, den Patienten in das nächstgelegene Krankenhaus zu bringen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann es eine Regelabweichung geben und ein anderes, weiter entferntes Krankenhaus angefahren werden:
Abweichung in Anwesenheit eines Notarztes:
- Wenn der Gesundheitszustand des Patienten bzw. das Ausmaß der zu leistenden Hilfe die Aufnahmekapazität des nächstgelegenen Krankenhauses übersteigt.
- Wenn sein Gesundheitszustand besondere diagnostische oder therapeutische Mittel benötigt.
- Wenn der anwesende behandelnde Arzt bestätigt, dass der Patient eine medizinische Akte in einem anderen Krankenhaus mit Notdienst hat und die Akte in Bezug auf die Erkrankung besteht, die den Transport veranlasst hat.
Abweichung ohne Notarzt, aber mit Hausarzt vor Ort:
- Wenn der Gesundheitszustand besondere diagnostische oder therapeutische Mittel erfordert.
- Wenn der Patient eine medizinische Akte in einem anderen Krankenhaus mit Notdienst hat und die Akte in Bezug auf die Erkrankung besteht, die den Transport veranlasst hat.
Diese Regeln gelten nur, wenn der 112-Dienst verständigt wurde. Beim nicht dringenden Krankentransport, also wenn Sie nicht die Rettungszentrale sondern direkt einen Ambulanzdienst kontaktieren, bestimmen Sie selbst den Zielort.