arbeitender Versicherter (z.B. Selbstständige, Angestellte und Arbeiter) oder Versicherter im Arbeitslosenverhältnis.
Aufgrund des Poststreiks ist es ratsam, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Anträge auf Genehmigung zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit per E-Mail zuzusenden.