In der Krankenversicherung unterscheidet man beim Berufstatut in der Regel zwischen Selbstständigen, Arbeitnehmern und Beamten.
Aufgrund des Poststreiks ist es ratsam, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Anträge auf Genehmigung zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit per E-Mail zuzusenden.