Die European Health Insurance Card oder Europäische Krankenversicherungskarte gibt Anrecht auf Erstattung der Pflegekosten bei einem zeitweiligen Aufenthalt im europäischen Ausland (in der Regel nicht länger als 3 Monate).
Aufgrund des Poststreiks ist es ratsam, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Anträge auf Genehmigung zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit per E-Mail zuzusenden.