Kranken- bzw. Invalidengeld, welches man im Falle von Krankheit oder Unfall bezieht, ist ebenso ein Ersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld.
Aufgrund des Poststreiks ist es ratsam, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Anträge auf Genehmigung zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit per E-Mail zuzusenden.