Kranken- bzw. Invalidengeld, welches man im Falle von Krankheit oder Unfall bezieht, ist ebenso ein Ersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld.
Der Eingangsbereich der Geschäftsstelle in Sankt Vith wird erneuert. Wir bleiben trotzdem zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar!