Versicherte, die nicht zu den Kategorien der Berufstätigen gehören (z.B. Pensionierte, Witwen, Invaliden, Waisen, Behinderte).
Aufgrund des Poststreiks ist es ratsam, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Anträge auf Genehmigung zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit per E-Mail zuzusenden.