Ein konventionierter Pflegeleistender hat das Kassenabkommen unterzeichnet und hält sich an die vereinbarten Honorare. Ein Arzt kann entscheiden ob er vollständig, teilweise oder nicht konventioniert ist.
Aufgrund des Poststreiks ist es ratsam, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Anträge auf Genehmigung zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit per E-Mail zuzusenden.