Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Veränderte Öffnungszeiten während der Sommermonate:
– Raeren: geschlossen vom 15. Juli bis 28. August
– Kelmis: geschlossen vom 15. Juli bis 11. August
– Bütgenbach: geschlossen vom 29. Juli bis 25. August
Wir bitten um Ihr Verständnis.