Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Aufgrund des Poststreiks ist es ratsam, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Anträge auf Genehmigung zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit per E-Mail zuzusenden.