Eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Bescheinigung der erhaltenen Pflege. Anhand dieser Bescheinigung zahlt die Krankenkasse die vorgesehene Erstattung an den Patienten.
Veränderte Öffnungszeiten während der Sommermonate:
– Raeren: geschlossen vom 15. Juli bis 28. August
– Kelmis: geschlossen vom 15. Juli bis 11. August
– Bütgenbach: geschlossen vom 29. Juli bis 25. August
Wir bitten um Ihr Verständnis.