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Hospitalia Plus als umfassenden Schutz

  • Erstattung ohne jährliche Höchstgrenze
  • Hohe Erstattung der Zimmer- und Honorarzuschläge bei Wahl eines Einzelzimmers
  • Erstattung der Pflegekosten bis zu 60 Tage vor und 180 Tage nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
  • 40 Stunden zusätzliche Unterstützung durch Hospitalia Assist.
  • Bis zu 7.000,00 € pro Jahr für ambulante Pflegekosten im Falle einer schweren Krankheit (Option Garantie schwere Krankheiten)

 

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Alle Leistungen

Anzahlung

Erstattung der gesetzlichen Anzahlung frühestens zu Beginn des entsprechenden Krankenhausaufenthaltes.

Krankenhausaufenthalt in Belgien: Erstattung nach Zimmerwahl

Hospitalia Plus bietet Ihnen die bestmögliche Deckung bei einem Krankenhausaufenthalt im Einzelzimmer – für bestimmte Leistungen sind jedoch Höchstgrenzen vorgesehen. Im Folgenden sehen Sie die Unterschiede zwischen der Wahl eines Einzel- oder Mehrbettzimmers:

 

bed pictogram freie Einzelzimmer

bed pictogram freie bed pictogram freie Zwei- oder Mehrbettzimmer

Übersicht der Leistungen nach Zimmerwahl

Franchise

bed pictogram freie : 150,00 € Eigenbeteiligung in einem Krankenhaus, welches in der Liste der Krankenhäuser (siehe unten) aufgeführt ist, die mehr als 200 % Honorarzuschläge berechnen

bed pictogram freie bed pictogram freie : keine Eigenbeteiligung

Zimmerkosten

bed pictogram freie : gesetzliche Eigenbeteiligung sowie Zimmerzuschläge bis zu 125,00 € pro Tag

bed pictogram freie bed pictogram freie : gesetzliche Eigenbeteiligung, keine Berechnung von Zimmerzuschlägen

Honorare

bed pictogram freie : gesetzliche Eigenbeteiligung sowie Honorarzuschläge bis zu 300 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs

bed pictogram freie bed pictogram freie : gesetzliche Eigenbeteiligung, keine Berechnung von Honorarzuschlägen

 

Erstattung von weiteren Honoraren, die gesetzlich nicht erstattet werden, bis zu 1.000,00 € pro Aufenthalt.

 

warning pictogram freie Keine Erstattung für Honorare ohne Beteiligung der gesetzlichen Versicherung sowie für ästhetische oder refraktive Eingriffe.

Medikamente

Vollständige Erstattung, falls Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst je nach Zimmerwahl:

bed pictogram freie : bis zu 1.200,00 €* pro Aufenthalt

bed pictogram freie bed pictogram freie : vollständig

 

Parapharmazeutische Produkte wie Verbandsmaterial, Bandagen usw. werden bis zu 250,00 € pro Aufenthalt erstattet.

Implantate, Prothesen, nicht implantierbares Material

Vollständige Erstattung, falls Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst bis zu 5.000,00 € pro Aufenthalt.

 

Andere Lieferungen: Vollständige Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile sowie Kostenzuschläge bis zu 300 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs. Wenn keine gesetzliche Kostenbeteiligung vorgesehen ist, werden die Kosten vollständig erstattet.

Stützstrümpfe

Vollständige Erstattung

Aufenthaltskosten weiterer Personen

  • Begleitkosten der Eltern für Kinder unter 19 Jahren: Vollständige Erstattung
  • 7,00 € für Aufenthalte in einem angegliederten Pflegehotel

 

Organspenderkosten:

Erstattung der Aufenthaltskosten des freiwilligen Organspenders während des Krankenhausaufenthaltes des Empfängers.

Neonatale Pflege

20,00 € pro Tag, maximal 7 Tage nach Krankenhausentlassung

Dringende Transporte zum Krankenhaus (100-Dienst)

500,00 € pro Jahr

Zusätzliche Unterstützung

Hospitalia Assist: Bis zu 40 Stunden (begrenzt auf 1.000,00 € pro Jahr) zusätzliche Hilfe auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten:

 

Während eines Aufenthalts:

  • Haushaltshilfe
  • Betreuung von Kindern oder von Haustieren
  • Transport von Angehörigen
  • Schulische und pädagogische Unterstützung

 

Nach einem Aufenthalt oder bedingt durch eine schwere Krankheit:

  • Nächtliche Krankenwache nach einem Aufenthalt in der Tagesklinik
  • Haushaltshilfe
  • Lieferung notwendiger Einkäufe (z.B. Medikamente)
  • Betreuung von Kindern oder von Haustieren
  • Schulische und pädagogische Unterstützung
  • Unterschiedliche Transporte
  • Psychologischer Beistand

 

Setzen Sie sich mit der Unterstützungszentrale von MLOZ Insurance in Verbindung unter 02 560 47 88.

* In bestimmten Fällen, je nach Schwere der medizinischen Situation und der Höhe der Eigenbeteiligung, kann eine zusätzliche Pauschalerstattung höchstens 1x pro Jahr ausgezahlt werden.

Erstattung der Leistungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt

Die Erstattungen gelten ausschließlich für belgische Leistungen.

Während 60 Tagen vor dem Aufenthalt:

  • Gesetzliche Eigenanteile der Pflege- und Honorarkosten
  • Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
  • Notaufnahme: Gesetzliche Eigenanteile sowie Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
  • Alle Eigenanteile erstattbarer Medikamente

Während 180 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt:

  • Gesetzliche Eigenanteile der Pflege- und Honorarkosten
  • Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
  • Alle Eigenanteile erstattbarer Medikamente
  • Schienen auf ärztliche Verordnung bis zu 50,00 €
  • 45 Sitzungen: Kinesitherapie, Physiotherapie oder Rehabilitation für Herzpatienten

Genesungsaufenthalte in einer anerkannten belgischen Einrichtung:

15,00 € pro Tag während maximal 15 Tagen pro Jahr, wenn der Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung beginnt.

Andere Aufenthalte

Tagesaufenthalt

Im Einzelzimmer werden Zimmerzuschläge bis zu 80 € pro Tag sowie 100 % der Honorarzuschläge erstattet. Wir empfehlen Ihnen daher, immer ein Zwei- oder Mehrbettzimmer zu wählen.

Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik

Entspricht der Erstattung für klassische Krankenhausaufenthalte, jedoch begrenzt auf 50 Tage pro Jahr und keine Erstattung der Leistungen vor und nach dem Aufenthalt. Unsere Zusätzlichen Dienste sehen ebenfalls eine Erstattung bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vor.

Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum

Entspricht der Erstattung für klassische Krankenhausaufenthalte, ohne Aufenthaltsbegrenzung, jedoch ohne Erstattung der Leistungen vor und nach dem Aufenthalt.

Krankenhausaufenthalt im Ausland

Hospitalia Plus erstattet bis zu 360,00 € pro Tag für anfallende Kosten und dies zusätzlich zu einer eventuellen Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung und den Dienst „Dringende Pflege im Ausland“.

 

Die Erstattung ist für bestimmte Abteilungen (z.B. Psychiatrie) auf eine bestimmte Anzahl Tage begrenzt, so wie es für einen Krankenhausaufenthalt in Belgien vorgesehen ist.

 

warning pictogram freie Für Tagesaufenthalte im Ausland ist keine Erstattung vorgesehen

Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause

Hospitalia Plus zahlt eine einmalige Pauschale von 700,00 € für die Kosten der Geburt (Aufenthaltskosten, Arzthonorare, …) sowie die Pflegekosten während 60 Tagen vor und 180 Tagen nach der Geburt.

Zusatz „Garantie schwere Krankheiten“

Beim Anschluss an Hospitalia haben Sie die Möglichkeit die „Garantie schwere Krankheiten“ abzuschließen. Dadurch erhalten Sie bei bestimmten schweren Erkrankungen eine zusätzliche Kostenübernahme für Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt stehen. Dabei können bis zu 7.000,00 € pro Jahr erstattet werden.

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Gut zu wissen

Dieser freiwillige Zusatz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (zwischen 0,32 € und 2,34 € je nach Alter), die Leistungen jedoch hoch. Wenn Sie sich entscheiden, diese Option nicht abzuschließen, gilt die Wahl auch für Ihre Angehörigen. Wenn Sie sie später aktivieren möchten, können Sie dies nur bis zum Alter von 65 Jahren tun.

Monatliche Prämien

warning pictogram freie Die Garantie für schwere Krankheiten ist in den folgenden Prämien bereits inbegriffen.

 

Alter

Normale

Prämie

Erhöhte Prämien
(nur bei Eintragung nach dem 46. Lebensjahr)
Alter zum Zeitpunkt der Eintragung
  Ohne Zuschlag

46 – 49

+ 5 %

50 – 54

+ 10 %

55 – 59

+ 50 %

60 – 64

+ 70 %

unter 18 7,93 €        
18 – 24 9,93 €        
25 – 49 25,26 € 26,47 €      
50 – 59 31,00 € 32,48 € 33,95 € 45,74 €  
ab 60 55,92 € 58,59 € 61,24 € 82,61 € 93,26 €
  • Wie erhalte ich eine Erstattung durch Hospitalia?

    Sie müssen einen Antrag auf Erstattung Hospitalia bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie auf unserer Website im Footer unter Dokumente downloaden > Erstattungen, in unseren Geschäftsstellen oder vorausgefüllt im Online Büro. Dem Antrag müssen Sie die Krankhausrechnung oder deren Kopie beifügen.

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    Gut zu wissen

    Sie können bereits im Vorfeld eine Erstattung der Krankenhausanzahlung bei uns beantragen. Fügen Sie in diesem Fall dem Erstattungsantrag die Quittung der Anzahlung oder deren Kopie bei. Dies gilt nicht, wenn Sie eine Einschränkung haben – reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Erstattung erst bei Erhalt der Krankenhausrechnung ein. Die Erstattung der gesetzlichen Anzahlung an das Krankenkaus erfolgt jedoch frühstens zu Beginn des entsprechenden Krankenhausaufenthaltes.

  • Ich habe eine Einschränkung für ein bestehendes Leiden, was nun?

    Diese Einschränkung bezieht sich nur auf die Wahl eines Einzelzimmers und hat keine Auswirkung auf die Qualität der Pflege, Hospitalia Plus kommt ebenfalls für einen Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang mit diesem Leiden auf. Sie sollten lediglich darauf achten, ein Zwei- oder Mehrbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt in Bezug auf Ihr bestehendes Leiden zu wählen.

  • Welche Krankenhäuser berechnen mehr als 200 % Honorarzuschläge?

    Derzeit berechnen folgende Krankenhäuser Honorarzuschläge von mehr als 200 %. Falls Sie während Ihres Aufenthalts in einem dieser Krankenhäuser ein Einzelzimmer wählen, so wird vom Hospitalia-Erstattungsbetrag eine Franchise in Höhe von 150,00 € abgezogen:

     

    Ortschaft

    Name des Krankenhauses

    Aalst

    Hôpital d’Alost (Campus Alost, Campus Geraardsbergen & Campus Wetteren)

    Ath

    C.H. EpiCURA

    Baudour

    C.H. EpiCURA

    Bonheiden

    IMELDA Ziekenhuis

    Braine l‘ Alleud

    CHIREC

    Brüssel

    • CHIREC (Basilique, Delta & Sainte-Anne Saint-Remi)
    • C.H.U. Brugmann (Site Paul Brien, Site Reine Astrid & Site Victor Horta)

    • Cliniques universitaires Saint-Luc
    • C.M.P. La Ramée
    • Hôpitaux Iris Sud (Baron Lambert, Bracops, Etterbeek-Ixelles & Molière)
    • Institut Jules Borlet

    Charleroi (Gosselies)

    Clinique Notre-Dame de Grâce

    Chimay

    Centre de Santé des Fagnes

    Hermalle-sous-Argenteau

    Clinique C.H.C Hermalle

    Hornu

    C.H. EpiCURA

    Gent

    UZ Gent

    La Louvière

    C.H.U. de Tivoli

    Lüttich

    Clinique C.H.C. MontLégia

    Mons

    C.H.U. Ambroise Pare

    Verviers (Heusy)

    Clinique C.H.C. Heusy

    Waremme

    Clinique C.H.C. Waremme

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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.