Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen eine entschädigte Laufbahnunterbrechung für Palliativpflege oder medizinischen Beistand bei ihrer Sozialversicherungskasse beantragen.

Voraussetzungen

Die Laufbahnunterbrechung kann in folgenden Fällen beantragt werden:

  • medizinische Pflege bei einer schweren Krankheit;
  • Palliativpflege;
  • Pflege eines behinderten Kindes unter 25 Jahren.

Die Pflege wird einer nahestehenden Person geleistet:

  • Ehepartner oder gesetzlicher Mitbewohner;
  • Verwandter bis zum 2. Grad: Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel;
  • Person, die im gleichen Haushalt lebt wie der Selbstständige.

Die berufliche Tätigkeit muss vollzeitig oder teilzeitig während mindestens einem Monat unterbrochen werden. Die Beitragszahlungen an die Sozialversicherungskasse müssen in Ordnung sein.

Entschädigung

Die Sozialversicherungskasse zahlt eine monatliche Pauschalentschädigung, die dem Zweifachen des Mindestpensionsbetrages entspricht, während maximal 12 Monaten.

Monatlicher Pauschalbetrag

Vollständige Unterbrechung 1.574,68 €
Teilunterbrechung 787,34 €
Beträge für das Jahr 2023
 

Modalitäten

Die Entschädigung der Laufbahnunterbrechung wird seitens der Sozialversicherungskasse gezahlt und ist nicht mit dem Anrecht auf Krankengeld seitens der Krankenkasse kombinierbar.

 

Bei einer vollständigen Laufbahnunterbrechung von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten entfällt unter Umständen die Beitragszahlung an die Sozialversicherungskasse. Diese Beitragsbefreiung wird automatisch geprüft. Sie ist während Ihrer beruflichen Laufbahn für maximal 4 Trimester möglich.

 

Der Antrag auf Laufbahnunterbrechung muss der Sozialversicherungskasse per Einschreibebrief zugeschickt werden.