Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer eine lebenseinschneidende und psychisch belastende Entscheidung. Für Frauen und Mädchen, die sich in einer sozialen oder medizinischen Notlage befinden, gibt es bestimmte Anlaufstellen, die sie in erster Linie psychosozial, aber auch ärztlich beraten und begleiten.
Gesetzliche Bedingungen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Belgien gesetzlich erlaubt, wenn:
- er in einem Zentrum für medizinische und psychosoziale Unterstützung, auch Zentrum für Familienplanung genannt, oder in einem Krankenhaus mit entsprechendem Dienst durchgeführt wird;
- er bis zur 12. Woche nach der Befruchtung der Eizelle durchgeführt wird. Die Befruchtung erfolgt ungefähr 2 Wochen nach dem ersten Tag der Menstruation, was bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch spätestens 14 Wochen nach der letzten Monatsblutung stattfinden muss;
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vorher ein Beratungsgespräch mit einem Arzt stattgefunden hat. Die Frau muss ihren Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft bestätigen. Zwischen Beratung und Abbruch müssen 6 Tage Bedenkzeit liegen.
Ein Schwangerschaftsabbruch wird nur in außergewöhnlichen Fällen nach der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt, z.B. wenn für die Mutter Lebensgefahr besteht oder das Baby eine unheilbare Krankheit oder Fehlbildung hat.
Zentren für medizinische und psychosoziale Unterstützung
Wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, können Sie sich an ein Zentrum für medizinische und psychosoziale Unterstützung wenden. Ein solches Zentrum:
- informiert Sie über Ihre Rechte, die Unterstützung und Leistungen, die Ihnen zustehen, auch über andere Möglichkeiten, wie eine Adoption usw.;
- bietet Beistand und Hilfe bei psychischen und sozialen Problemen, die mit Ihrer Schwangerschaft in Verbindung stehen.
Falls Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, wird das Zentrum ebenfalls:
- über die Methoden eines Abbruchs informieren (einen medikamentösen Abbruch, einen Abbruch durch Absaugen des Fötus oder Ausschaben der Gebärmutter);
- die notwendigen medizinischen und gynäkologischen Untersuchungen übernehmen, um zu prüfen, ob der Abbruch Ihrer Schwangerschaft medizinisch sicher ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind;
- den Schwangerschaftsabbruch durchführen, insofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten die Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt sein (z.B. weil ein Abbruch zu Komplikationen führen könnte), kann das Zentrum Sie an ein Krankenhaus überweisen;
- Ihnen bis zu 28 Tage nach dem Schwangerschaftsabbruch die medizinische und psychosoziale Betreuung bieten, die Sie benötigen.
Kosten der Betreuung
Die Zentren berechnen der Krankenkasse deren Kostenanteil sowie der Frau ihren zu zahlenden Eigenanteil für:
- die ambulante medizinische und psychosoziale Betreuung;
- den Schwangerschaftsabbruch, insofern es dazu kommt. Informieren Sie sich diesbezüglich im Voraus bei dem Zentrum.
Was muss das Zentrum gegenüber der Krankenkasse tun, um Sie begleiten zu dürfen?
Das Zentrum muss:
- überprüfen, ob Sie die Bedingungen für die Kostenerstattung durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. erfüllen;
- das Antragsformular für die Erstattung ausfüllen und einen ärztlichen Bericht erstellen;
- das Formular und den Bericht an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. senden.
Wird der Antrag genehmigt, kann das Zentrum Sie betreuen und die Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Wo finden Sie ein solches Zentrum?
Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.).) führt eine Liste mit den anerkannten Zentren, die eine Beratung durchführen und einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen dürfen. Die Zentren befinden sich alle in den französisch- und niederländischsprachigen Gebieten Belgiens. In Lüttich und Seraing gibt es Zentren, die eine Beratung auch in deutscher Sprache anbieten (siehe Kontaktdaten).
Schwangerschaftsabbruch in einem Krankenhaus
Ein Schwangerschaftsabbruch kann auch in verschiedenen Krankenhäusern durchgeführt werden. Die Krankenhäuser haben diesbezüglich keine spezielle Vereinbarung mit dem LIKIV. Die Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, können in diesem Fall evtl. höher ausfallen.
Prisma VoG
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Zentrum Prisma eine Anlaufstelle für Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken. Das Zentrum bietet eine Schwangerschaftskonfliktberatung, führt jedoch keinen Schwangerschaftsabbruch durch. Es kann Sie aber, wenn Sie einen Abbruch wünschen, an ein entsprechendes Zentrum für Familienplanung oder an ein Krankenhaus verweisen. Die Berater des Prisma-Zentrums werden sich nach Ihrem Empfinden erkundigen und Ihnen Informationen zur Gesetzeslage, zu Unterstützungsangeboten und zum Schwangerschaftsabbruch erteilen. Je nach Höhe Ihres Einkommens zahlen Sie für ein Beratungsgespräch zwischen 2 € und 20 €.
Kontaktdaten
- Centre Louise Michel
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Collectif Contraception de Liège
https://www.collectifcontraceptionliege.net/
Rue Théodore Bouille 29, Lüttich, Belgien
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Planning Familial – Collectif Contraception de Seraing
https://www.collectifcontraceptionseraing.be/
Rue Ferrer 176, Seraing, Belgien
- Prisma-Zentrum
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