Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer eine lebenseinschneidende und psychisch belastende Entscheidung. Für Frauen und Mädchen, die sich in einer sozialen oder medizinischen Notlage befinden, gibt es bestimmte Anlaufstellen, die sie in erster Linie psychosozial, aber auch ärztlich beraten und begleiten.

Gesetzliche Bedingungen

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Belgien gesetzlich erlaubt, wenn:

  • er in einem Zentrum für medizinische und psychosoziale Unterstützung, auch Zentrum für Familienplanung genannt, oder in einem Krankenhaus mit entsprechendem Dienst durchgeführt wird;
  • er bis zur 12. Woche nach der Befruchtung der Eizelle durchgeführt wird. Die Befruchtung erfolgt ungefähr 2 Wochen nach dem ersten Tag der Menstruation, was bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch spätestens 14 Wochen nach der letzten Monatsblutung stattfinden muss;
  • vorher ein Beratungsgespräch mit einem Arzt stattgefunden hat. Die Frau muss ihren Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft bestätigen und sie hält einen Zeitraum von mindestens 6 Tagen zwischen der ersten physischen Konsultation bei einem Arzt des Zentrums und dem Schwangerschaftsabbruch ein (es sei denn, es gibt einen dringenden medizinischen Grund, den Abbruch vorzuziehen);
  • der Schwangerschaftsabbruch muss vor dem Ende der 12. Woche nach der Empfängnis erfolgen. Nach Ablauf dieser 12 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch nur in bestimmten medizinischen Situationen zulässig, z.B. wenn für die Mutter Lebensgefahr besteht oder das Baby eine unheilbare Krankheit oder Fehlbildung hat.

Zentren für medizinische und psychosoziale Unterstützung

Wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, können Sie sich an ein Zentrum für medizinische, psychologische und soziale Unterstützung und Beratung wenden. Ein solches Zentrum:

  • informiert Sie über Ihre Rechte, die Unterstützung und Leistungen, die Ihnen zustehen, auch über andere Möglichkeiten, wie eine Adoption usw.;
  • bietet Beistand und Hilfe bei psychischen und sozialen Problemen, die mit Ihrer Schwangerschaft in Verbindung stehen.

Falls Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, wird das Zentrum ebenfalls:

  • über die Methoden eines Abbruchs informieren (einen medikamentösen Abbruch, einen Abbruch durch Absaugen des Fötus oder Ausschaben der Gebärmutter);
  • die notwendigen medizinischen und gynäkologischen Untersuchungen übernehmen, um zu prüfen, ob der Abbruch Ihrer Schwangerschaft medizinisch sicher ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind;
  • den Schwangerschaftsabbruch durchführen, insofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten die Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt sein (z.B. weil ein Abbruch zu Komplikationen führen könnte), kann das Zentrum Sie an ein Krankenhaus überweisen;
  • Ihnen bis zu 28 Tage nach dem Schwangerschaftsabbruch die medizinische und psychosoziale Betreuung bieten, die Sie benötigen.

Was muss das Zentrum gegenüber der Krankenkasse tun, um Sie begleiten zu dürfen?

Das Zentrum muss:

  • überprüfen, ob Sie die Bedingungen für die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfüllen;
  • das Antragsformular für die Erstattung ausfüllen und einen ärztlichen Bericht erstellen;
  • das Formular und den Bericht an Ihre Krankenkassen senden, die diese an den Vertrauensarzt weiterleitet.

Wird der Antrag genehmigt, kann das Zentrum Ihre Begleitung übernehmen.

Kosten der Betreuung

Wurde der Antrag seitens des Vertrauensarztes genehmigt, berechnen die Zentren der Krankenkasse deren Kostenanteil und der Frau selbst ihren zu zahlenden Eigenanteil für:

  • die ambulante medizinische und psychosoziale Betreuung;
  • den Schwangerschaftsabbruch, insofern es dazu kommt. Informieren Sie sich diesbezüglich im Voraus bei dem Zentrum.

Wo finden Sie ein solches Zentrum?

Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) führt eine Liste mit den anerkannten Zentren, die eine Beratung durchführen und einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen dürfen. Die Zentren befinden sich alle in den französisch- und niederländischsprachigen Gebieten Belgiens. In Lüttich und Seraing gibt es Zentren, die eine Beratung auch in deutscher Sprache anbieten. Die Liste aller anerkannten Zentren finden Sie unter „Nützliche Links“.

Schwangerschaftsabbruch in einem Krankenhaus

In seltenen Fällen kann ein Schwangerschaftsabbruch auch in verschiedenen Krankenhäusern durchgeführt werden. Die Krankenhäuser haben diesbezüglich keine spezielle Vereinbarung mit dem LIKIV. Die Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, können in diesem Fall evtl. höher ausfallen. Mitglieder, die der Krankenhausversicherung Hospitalia angeschlossen sind, können eine eventuelle Erstattung hierüber erhalten, falls die Leistung aus verschiedenen Gründen in einem Krankenhaus durchgeführt werden muss und wenn diese als Tagesaufenthalt berechnet wird. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Erstattung Hospitalia bei uns einreichen.

Prisma VoG

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Zentrum Prisma eine Anlaufstelle für Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken. Das Zentrum bietet eine Schwangerschaftskonfliktberatung, führt jedoch keinen Schwangerschaftsabbruch durch. Es kann Sie aber, wenn Sie einen Abbruch wünschen, an ein entsprechendes Zentrum für Familienplanung oder an ein Krankenhaus verweisen. Die Berater des Prisma-Zentrums werden sich nach Ihrem Empfinden erkundigen und Ihnen Informationen zur Gesetzeslage, zu Unterstützungsangeboten und zum Schwangerschaftsabbruch erteilen. Je nach Höhe Ihres Einkommens zahlen Sie für ein Beratungsgespräch zwischen 2 € und 20 €.

 

 

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