Erstattung der Zusätzlichen Dienste

Wenn Sie sich außerhalb eines Klinikaufenthalts in einer fachärztlichen Praxis einer Hornhauttransplantation unterziehen müssen, können Sie dafür durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Kostenbeteiligung erhalten.

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Zusätzliche Dienste

Falls solch ein ambulanter Augeneingriff nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen und dieser von einem Facharzt außerhalb eines Krankenhaus- oder Tagesaufenthaltes durchgeführt wird, sehen wir eine Erstattung von 50 % der Kosten, bis zu 1.000,00 € pro Eingriff vor.