Erstattung der Zusätzlichen Dienste
Wenn Sie sich außerhalb eines Klinikaufenthalts in einer fachärztlichen Praxis einer Hornhauttransplantation unterziehen müssen, können Sie dafür durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Kostenbeteiligung erhalten.
Zusätzliche Dienste
Falls solch ein ambulanter Augeneingriff nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen und dieser von einem Facharzt außerhalb eines Krankenhaus- oder Tagesaufenthaltes durchgeführt wird, sehen wir eine Erstattung von 50 % der Kosten, bis zu 1.000,00 € pro Eingriff vor.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.