Eine Augenprothese (Kunstauge) kann in vielen Fällen helfen, ein natürliches Aussehen wieder herzustellen.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. sieht eine Kostenübernahme für Augenprothesen aus Glas oder Kunststoff vor. Die Erstattung beträgt 100 % des gesetzlichen Tarifes, wenn der Ocularist dem KassenabkommenAbkommen zwischen Pflegeleistenden und Krankenkassen, bei dem u.a. die Honorare festgelegt werden. (s. auch konventioniert) beigetreten ist. Anderenfalls wird das offizielle Honorar zu 75 % erstattet, zuzüglich zu eventuellen Aufschlägen des nicht konventionierten Ocularisten.
Zusätzliche Dienste
Ergänzend zur gesetzlichen Erstattung oder im Rahmen einer internationalen Vereinbarung sehen wir zusätzlich eine Beteiligung von bis zu 250,00 € pro Jahr vor.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.