Gesetzliche Unterstützung
Seit Inkrafttreten der sechsten Staatsreform werden die Einrichtungen im deutschsprachigen Gebiet durch das Ministerium der DG bezuschusst und so ein Teil der Auslagen für die Unterbringung der Senioren übernommen.
In der Wallonie übernimmt weiterhin die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. eine finanzielle Unterstützung der Pflege- und Senioreneinrichtungen. Diese wird auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien als Tagespauschale an die Einrichtungen ausgezahlt.
Kurzaufenthalte
Zusätzliche Dienste
Kurzaufenthalte für Pflegebedürftige im Pflegeheim: Die Erstattung für einen Aufenthalt in einem anerkannten Haus beträgt 22,00 € pro Tag (24,00 € pro Tag für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif), begrenzt auf 14 Tage pro Jahr.
Bedingung
Ein Kurzaufenthalt muss vom VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. der Krankenkasse genehmigt werden. Den Antrag können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen oder in unseren Kontaktstellen erhalten.
Für folgende Einrichtungen gilt die Erstattung einer Kurzzeitpflege:
- Marienheim Raeren
- Residenz CHC, Membach
- Residenz „Regina“, Moresnet
- Seniorenheim „Hof Bütgenbach“
- Seniorenheim „St. Elisabeth“, Sankt Vith
- Seniorenresidenz „Golden Morgen“, Walhorn
- Seniorenzentrum „St. Franziskus“, Eupen
- Wohngemeinschaft Lommersweiler
- Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Katharinenstift“, Astenet
- Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Residenz „Leonie“, Kelmis
- Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Joseph“, Eupen
Tagespflege
Zusätzliche Dienste
Betreuung im Tageszentrum: Wir erstatten die Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von:
- 7,50 € pro Tag für Normalversicherte, bis zu 750,00 € pro Jahr.
- 10,00 € pro Tag für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif, bis zu 1.000,00 € pro Jahr.
Bedingung
Anrecht auf diese Erstattung gibt es erst nach 5 Jahren Mitgliedschaft.
In Ostbelgien wird die Tagespflege derzeit in 3 Häusern angeboten:
- Seniorenheim „Hof Bütgenbach“
- Seniorenheim „St. Elisabeth” Sankt Vith
- Seniorenzentrum „St. Franziskus” Eupen
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