Zusätzliche Dienste
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine begrenzte Erstattung für Blasenkatheter vor. Durch unsere Zusätzlichen Dienste übernehmen wir daher zusätzlich bis zu 250,00 € pro Person pro Jahr.
Bedingung
Es muss eine Kostenübernahme durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. vorgesehen sein. Die Erstattung der Zusätzlichen Dienste erfolgt nach Abzug der gesetzlichen Erstattung.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.