• Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für Kinder und Jugendliche eine Erstattung vor, unabhängig von der Dioptrienhöhe:

    • Brillengläser werden mindestens zu 44,40 € pro Glas erstattet. Je nach Stärke fällt die Erstattung höher aus. Die Erneuerungsfrist beträgt 2 Jahre oder früher, wenn sich die Dioptrienstärke um 0,5 verändert hat.
    • Linsen werden nur in bestimmten Fällen erstattet. Z.B. bei sehr hoher Dioptrienanzahl (+/- 6) oder bei bestimmten Erkrankungen. Die Erneuerungsfrist beträgt 1 Jahr für weiche Linsen und 3 Jahre für starre Linsen.

    Die Erstattungen für Gläser oder Linsen betragen 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Optiker dem Kassenabkommen beigetreten bzw. er konventioniert ist – ansonsten sind sie auf 75 % begrenzt, zusätzlich zu eventuellen Kostenaufschlägen des nicht konventionierten Optikers.

     

    Für Brillengestelle gibt es höchstens 2x eine Pauschalerstattung in Höhe von jeweils 28,56 €. Die erste Pauschalerstattung wird für das erste Brillengestell, die zweite bei einer Erneuerung des Brillengestells ausgezahlt.

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    Um eine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, muss die Sehstärke von einem Augenfacharzt geprüft und eine Sehhilfe verschrieben worden sein. Auf Vorlage der Verschreibung sowie der Optikerrechnung erfolgt die Erstattung. 

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    Zusätzliche Dienste

    Für Brillengläser oder Linsen sehen wir ergänzend zur gesetzlichen Erstattung folgende Kostenübernahme vor:

    • ≤ ± 4,0 Dioptrien: Erstattung 25,00 € pro Glas/Linse, höchstens 2 Gläser pro Jahr
    • > ± 4,0 Dioptrien: Erstattung 75,00 € pro Glas/Linse, höchstens 2 Gläser pro Jahr

    Beide Erstattungen (Gläser und Linsen) sind innerhalb eines Jahres nicht kumulierbar. Wenn auf einer Rechnung 2 verschiedene Produkte aufgeführt sind, so wird nur das eine oder das andere erstattet (aber immer die für Sie vorteilhafteste Erstattung, d.h. mit Bezug auf das teuerste Produkt).

     

    Spezialgestelle für Kleinkinder bis 4 Jahre erstatten wir zu 50,00 € pro Jahr, wenn die Bügel das Ohr fest umschließen und das Gestell mit einem Sicherheitsscharnier sowie mit einem speziell angepassten Nasenbügel aus Silikon ausgestattet ist.

     

    Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Optikerrechnung.

  • Für Personen von 18 bis 64 Jahre

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

    • Für Brillengläser ist ab dem 1. Mai 2024 eine Erstattung von mindestens 79,00 € pro Glas vorgesehen, wenn die Sehschwäche mindestens 6 Dioptrien beträgt. Sobald sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, ist eine Erstattung für die Erneuerung der Brillengläser vorgesehen. Anderenfalls beträgt die Erneuerungsfrist 5 Jahre.
    • Linsen werden nur in bestimmten Fällen erstattet. Z.B. bei sehr hoher Dioptrieanzahl oder bei bestimmten Erkrankungen. Die Erneuerungsfrist beträgt 1 Jahr für weiche und 3 Jahre für starre Linsen.

    Die Erstattungen betragen 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Optiker dem Kassenabkommen beigetreten ist – ansonsten sind sie auf 75 % begrenzt, zusätzlich zu eventuellen Kostenaufschlägen des nicht konventionierten Optikers.

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    Um eine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, muss die Sehstärke von einem Augenfacharzt geprüft und eine Sehhilfe verschrieben worden sein. Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Verschreibung sowie der Optikerrechnung.

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    Zusätzliche Dienste

    Für Brillengläser, Kontaktlinsen oder Gleitsichtbrillen zur Korrektur von Sehschwächen sehen wir eine Erstattung vor in Höhe von 175,00 €, unabhängig der Dioptrie.

     

    Alle 4 Jahre kann nur eine einzige Erstattung erfolgen. Die Erstattungen können nicht miteinander kumuliert oder ergänzt werden. 

     

    Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Optikerrechnung.

  • Für Personen ab 65 Jahre

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

    • Unifokalgläser werden ab dem 1. Mai 2024 zu 79,00 € pro Glas erstattet, ab einer Dioptrie von 6. Für Bifokal-, Trifokal- oder Gleitsichtgläser ist eine Erstattung von mindestens 91,00 € pro Glas vorgesehen, wenn die Sehschwäche mindestens 4,25 Dioptrien beträgt. Sobald sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, ist eine Erstattung für die Erneuerung der Brillengläser vorgesehen. Anderenfalls beträgt die Erneuerungsfrist 5 Jahre.
    • Linsen werden nur in bestimmten Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Zum Beispiel bei sehr hoher Dioptrie (+/- 6) oder bei bestimmten Augenerkrankungen. Die Erneuerungsfrist beträgt 1 Jahr für weiche Linsen und 3 Jahre für starre Linsen.

    Die Erstattungen betragen 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Optiker dem Kassenabkommen beigetreten ist – ansonsten sind sie auf 75 % begrenzt, zusätzlich zu eventuellen Kostenaufschlägen des nicht konventionierten Optikers.

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    Um eine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, muss die Sehstärke von einem Augenfacharzt geprüft und eine Sehhilfe verschrieben worden sein. Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Verschreibung sowie der Optikerrechnung.

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    Zusätzliche Dienste

    Für Brillengläser, Kontaktlinsen oder Gleitsichtbrillen zur Korrektur von Sehschwächen sehen wir eine Erstattung vor in Höhe von 175,00 €, unabhängig der Dioptrie.

     

    Alle 4 Jahre kann nur eine einzige Erstattung erfolgen. Die Erstattungen können nicht miteinander kumuliert oder ergänzt werden.

     

    Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Optikerrechnung.