Früherkennung spielt bei Brustkrebs eine große Rolle. Im Frühstadium kann der Krebs vor allem durch eine Mammographie erkannt und meist erfolgreich behandelt werden.

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Projekt Mammotest

Das Projekt richtet sich an Frauen von 50 bis 69 Jahre (gefährdete Altersklasse, etwa 75% Erkrankungen betreffen Frauen über 50 Jahre). Diese werden alle 2 Jahre zu einem Mammotest (Mammographie ohne Ultraschalldiagnostik) eingeladen, um so eine Brustkrebserkrankung frühzeitig zu erkennen.

  • „Gene Expression Profiling“ bei Brustkrebs

    Wenn Brustkrebs bei Ihnen in einem frühen Stadium diagnostiziert wird, kommen Sie für ein sogenanntes „Gene Expression Profiling (GEP)“ in Frage. Dieser Test gibt an, ob eine Chemotherapie für Sie von Vorteil sein kann oder nicht.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet einen Genexpressionstest, wenn dieser in einer vom LIKIV anerkannten Klinik für Brustkrebs durchgeführt wird. Eine Liste der Kliniken, die einen Genexpressionstest durchführen, finden Sie auf der Website des LIKIV (siehe Nützliche Links). Fragen Sie gegebenenfalls in einer unserer Kontaktstellen nach.

  • Brustrekonstruktion mit Eigengewebe

    In folgenden Fällen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung eine autologe Brustrekonstruktion:

    • bei einer Operation aufgrund von Brustkrebs, die den Aufbau der Brust zerstört.
    • bei einer präventiven Mastektomie (Entfernung der Brust) aufgrund eines erhöhten Risikos für Brustkrebs.
    • in einigen spezifischen Fällen nach vorheriger Zustimmung des Ärztekollegiums des LIKIV. Zu diesem Zweck muss das Krankenhaus einen besonderen Antrag auf Erstattung an die Krankenkasse sowie an das Ärztekollegium senden.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung deckt folgende Leistungen

    • die mikrochirurgische Gewebetransplantation (Phase 1)
    • die Rekonstruktion der Brust einschließlich der Brustwarze sowie möglicherweise eine zusätzliche Wiederherstellung (Phase 2)
    • die Tätowierung der Brustwarze und des Warzenhofes durch den plastischen Chirurgen oder unter dessen Aufsicht (Phase 3)
    • die eventuelle Zusatzbehandlung des „Hautlappens“

    Diese Leistungen können nur einmal erstattet werden und nicht mit anderen Eingriffen kumuliert werden, die damit in Verbindung stehen. Sie müssen zudem in einem vom LIKIV anerkannten Krankenhaus erbracht werden.

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die vollständigen Kosten des Wiederaufbaus innerhalb eines Jahres ab dem ersten Tag des Wiederaufbaus (Phase 1). Dieser Zeitraum kann bei Komplikationen, die in der medizinischen Akte dokumentiert sind, angepasst werden.

     

    Die Liste der Krankenhäuser und Chirurgen, die dem Abkommen beigetreten sind, finden Sie auf der Website des LIKIV. Diese wird regelmäßig aktualisiert. Kontaktieren Sie ggf. die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen.

 

Eine Übersicht der anerkannten Brustkliniken finden Sie auf der Website des FÖD (Punkt 4. „Cliniques du sein”) (siehe Nützliche Links).