Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. sieht einen jährlichen Pauschalbetrag für chronisch Kranke vor. Anhand unterschiedlicher Kriterien wird das Anrecht auf die Auszahlung automatisch von uns überprüft. Im Falle einer Erstattung werden Sie über die Zahlung informiert.
Kriterien und Auszahlung
Während des laufenden und des vorherigen Jahres müssen die vom Patienten gezahlten Eigenanteile mindestens die Summe von jeweils 450,00 € erreichen (für Personen mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. den Betrag von 365,00 €) und eine der folgenden Situationen muss zutreffen:
Ihre Situation | Jährliche Pauschale |
---|---|
|
371,55 € |
|
557,36 € |
|
743,12 € |
Person mit einem chronischem Leiden
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, das Statut „Person mit einem chronischen Leiden“ zu erhalten. Dieses ermöglicht es den Betroffenen, bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen, darunter:
- das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss., d.h. dass sie nicht mehr das gesamte Arzthonorar vorstrecken müssen, sondern nur noch den Teil zahlen, der nicht von der Krankenkasse erstattet wird;
- die Anwendung der „Maximalen Gesundheitsrechnung für chronisch Kranke“. Für chronisch Kranke wird der errechnete Höchstbetrag der Eigenanteile um 114,87 € reduziert.
In folgenden Fällen wird Ihnen das Statut automatisch erteilt:
- Ihre Ausgaben in der Gesundheitspflege sind pro Trimester höher als 387,27 € während 8 aufeinanderfolgenden Trimestern.
- Sie sind bereits Nutznießer einer Pauschale für chronisch Kranke.
Sie brauchen diesbezüglich nichts zu unternehmen. Wir informieren Sie schriftlich, falls Sie die Bedingungen für dieses Statut erfüllen. Wenn Sie dem Pflegeleistenden dieses Schreiben vorlegen, kann er ohne Weiteres das Drittzahlersystem anwenden.
Erstattung durch die Garantie für schwere Krankheiten
Mitglieder der Garantie für schwere Krankheitenoptional zu Hospitalia, Hospitalia Medium oder Hospitalia Plus (Anschluss möglich durch die Mitgliedschaft an ein Hospitalia-Produkt) können nach Anerkennung des chronischen Leidens eine zusätzliche Erstattung bis zu 7.000,00 € für die Pflegekosten erhalten, die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.