Das Projekt „Behandlungsweg“ sieht eine verbesserte Behandlungsbegleitung für chronisch kranke Menschen vor. Dabei wird ein Vertrag zwischen dem chronisch Kranken, seinem Hausarzt und seinem Facharzt geschlossen. Durch diesen Vertrag verpflichten sich diese 3 Parteien, während 4 Jahren zusammenzuarbeiten.

Bedingungen

  • Sie sind Typ-2-Diabetiker und benötigen maximal 2 Insulininjektionen pro Tag, beginnen mit einer Insulintherapie oder nehmen Antidiabetika ein, oder Sie leiden an einer chronischen Niereninsuffizienz.
  • Ihr Hausarzt hat eine Globale Medizinische Akte (GMA) für Sie angelegt.
  • Sie müssen mindestens 2 Mal jährlich Ihren Hausarzt besuchen und mindestens 1 Mal Ihren Facharzt.
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Der Behandlungsweg gilt nicht für Diabetiker des Typs 1 sowie des Typs 2 mit mehr als 2 Insulininjektionen pro Tag. Auch Nierenkranke, die sich regelmäßigen Dialysen unterziehen müssen oder die eine Spenderniere erhalten haben, kommen nicht für dieses Projekt in Frage.

Vorteile eines Behandlungsweges

Der Hausarzt arbeitet einen individuellen Behandlungsplan aus, in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Facharzt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet dem Patienten zudem jährlich folgende Pflegeleistungen:

  • Eine Diabetes-Schulung: Sie besteht aus 5 Sitzungen, von denen mindestens eine zu Hause beansprucht werden soll. Der Patient kann daraufhin an weiteren 5 Sitzungen teilnehmen. Die Zusatzsitzungen dürfen im gleichen Jahr genommen werden oder im darauffolgenden Jahr. Je nach Bedarf der Beratung kann die Diabetes-Schulung bei einem Diabetologen, Ernährungsberater, Apotheker, Kinesitherapeuten oder Krankenpfleger stattfinden – individuell oder in einer Gruppe.
  • 2 Ernährungsberatungen (30 Minuten).
  • 2 Podologiebehandlungen (45 Minuten), wenn der Patient ein erhöhtes Risiko für Fußprobleme aufweist.
  • Kontrollmaterial: Ein Blutzuckermessgerät alle 3 Jahre, 150 Teststreifen und 100 Lanzetten alle 6 Monate, wenn der Patient einer Behandlung durch Insulin oder Inkretin-Mimetika nachgeht.
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Personen, die an einer chronischen Niereninsuffizienz leiden, erhalten eine einmalige Erstattung für ein Blutdruckmessgerät.

Für die Dauer des Pflegeprogramms erstatten wir Ihnen vollständig die Honorare der Ärzte (Kassentarif), die den Vertrag „Behandlungsweg“ unterzeichnet haben. Die Konsultationen müssen nicht notwendigerweise in Verbindung mit dem Pflegeprogramm stehen. Keine vollständige Erstattung gilt dagegen für Hausbesuche; für diese wird der normale Erstattungstarif angewandt.