Die Betreuung ermöglicht eine Erstattung des Kontrollmaterials. Durch das Material kann die Selbstkontrolle des Blutzuckerspiegels ganz einfach von zu Hause aus gemacht werden.
Betreuung in einem anerkannten Zentrum
Durch die Betreuung in einem Diabeteszentrum wird Ihnen der richtige Umgang mit dieser Erkrankung gezeigt. Sie werden geschult, die Blutzucker-Selbstkontrolle mit Ihrem Kind/Jugendlichen zu Hause durchzuführen und falls notwendig, lernen Sie den richtigen Umgang mit einer Insulinpumpe. Anerkannte Diabeteszentren für Kinder sind:
- Centre Hospitalier de la Citadelle – Service de Diabétologie Clinique (Lüttich)
- Cliniques Saint-Joseph – Service de Diabétologie Clinique et Polyclinique (Lüttich)
- Universitair Ziekenhuis Vrije Universiteit Brussel – Dienst Endocrinologie-Diabetes (Brüssel)
- Cliniques Universitaires Saint-Luc – Unité d’endocrinologie pédiatrique (Brüssel)
- Hopital Universitaire des Enfants Reine Fabiola – Service de diabétologie clinique (Brüssel)
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Viele Diabetiker können das Testmaterial zur Selbstkontrolle ihres Blutzuckerspiegels kostenlos durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. erhalten, so auch Kinder mit unterschiedlichen Diabetes-Erkrankungen. Sie haben die Wahl zwischen 2 unterschiedlichen Messverfahren zur Feststellung Ihres Blutzuckerspiegels:
- das klassische Blutzuckermessgerät mit den dazugehörigen Teststreifen, die mithilfe eines Piks in den Finger den Glukosewert ermitteln;
- das Messgerät „FreeStyle Libre“ mit den dazugehörigen Pflastern, welches mithilfe eines Sensors auf der Haut den Glukosewert drahtlos an das Blutzuckermessgerät sendet.
Wenn Ihr Kind eine Insulinpumpe benötigt, stellt das Zentrum auch diese mit dem notwendigen Zubehör zur Verfügung. Bspw. ist durch Glukosesensoren sowie einem Sender eine kontinuirliche Glukosemessung des Blutzuckerwertes möglich, ohne dass diese manuell eingegeben werden müssen.
Bedingungen
Ihr Kind ist bei Start der Behandlung nicht älter als 17 Jahre (für Erwachsene gilt eine andere Erstattung, siehe „Verwandte Themen”) und leidet an einer der folgenden Erkrankungen, um das klassische Testmaterial kostenlos zu erhalten:
- DiabetesAuch Zuckerkrankheit genannt. Unterschieden wird zwischen Diabetes Typ 1, Typ 2 und Schwangerschaftsdiabetes. Typ 1 oder Diabetes Typ 2
- Hypoglykämie (Unterzuckerung)
- Organische Hypoglykämie (Unterzuckerung)
Um eine vollständige Erstattung der Ausrüstung für das Sensormessverfahren zu erhalten, muss Ihr Kind eine der folgenden Erkrankungen haben:
- Diabetes Typ 1
- Zystische Fibrose mit Insulinbehandlung oder anderen injizierbaren Antidiabetika
- Monogenes Diabetes (MODY, mitochondrialer Diabetes oder Diabetes bei Neugeborenen) mit mindestens 3 Insulininjektionen, anderen injizierbaren Antidiabetika oder mit angeschlossener Insulinpumpe
- Organische Hypoglykämie mit einer anhaltenden schweren Unterzuckerung
Wenn Sie das Sensormessverfahren anwenden möchten, obwohl Ihr Kind keine der oben genannten Erkrankungen hat, zahlen Sie lediglich einen geringen Zuschlag.
Das Diabeteszentrum wird Ihnen beim Ausfüllen des Erstattungsantrags helfen, welchem Sie einen medizinischen Bericht beifügen müssen und bei Ihrer Krankenkasse einreichen sollten.
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