Was ist Long Covid?

Long Covid, auch Post Covid genannt, bezeichnet Langzeitfolgen, die nach einer Coronavirus-Infektion fortbestehen oder später neu auftreten. Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, kann Spätfolgen davontragen – diese können kognitiver, körperlicher oder psychischer Natur sein. Die Symptome treten einzeln oder in Kombination auf.

 

Long-Covid-Folgen können auch aufkommen, wenn die betroffene Person keine schweren Symptome in der akuten Krankheitsphase hatte.

Der Long-Covid-Behandlungsweg

Long-Covid-Patienten benötigen eine spezifische Behandlung, oft sehr unterschiedlicher Art. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht daher eine Erstattung für die Behandlung von Long Covid vor, um eine bessere Qualität der Versorgung zu gewährleisten. 

Bedingungen der Erstattung

Um Anspruch auf eine Erstattung der in diesem Behandlungsweg vorgesehenen Leistungen zu haben, muss der Patient seit mindestens 4 Wochen nach einer akuten COVID-19-Infektion anhaltende Symptome aufweisen, die durch den Hausarzt oder einen Facharzt bestätigt werden.

 

Die häufigsten Symptome bei Long Covid sind Müdigkeit, Kurzatmigkeit, kognitive Dysfunktion (wie bspw. Konzentrations- und Sprachstörungen) oder andere Beschwerden, die sich negativ auf das tägliche Leben auswirken.

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Wenn Sie nach einer Covid-19-Ansteckung anhaltende Symptome haben, sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden, damit dieser eine Diagnose stellen kann und andere Krankheiten ausschließen kann.

Unterschiedliche Long-Covid-Behandlungswege

Im Falle einer Long-Covid-Diagnose erstellt der Hausarzt in Absprache mit Ihnen und den anderen Leistungserbringern einen Behandlungsplan. Je nach den Bedürfnissen des Patienten sind zwei Behandlungsarten möglich: Die monodisziplinäre Behandlung oder die multidisziplinäre Behandlung.

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Für Behandlungen, die nicht speziell im Rahmen des Long-Covid-Behandlungsweges eingeführt wurden, gelten die regulär vorgesehenen Erstattungen durch die gesetzliche Krankenversicherung, d.h. ein Eigenanteil bleibt zu Ihren Lasten.

 

Für die Erstattungen, die speziell im Rahmen des Long-Covid-Behandlungsweges eingeführt wurden, tragen Sie als Patient jedoch keinerlei Eigenanteil.

  • Behandlungsweg 1: Monodisziplinäre Behandlung
  • Behandlungsweg 2: Multidisziplinäre Behandlung
  • Dauer der Behandlungswege