Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
In der Regel müssen Patienten für medizinische oder paramedizinische Leistungen einen gewissen Eigenanteil selbst zahlen. Die übrigen Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Unterschiedliche Leistungen für Kinder bis zum 18. Geburtstag werden zu 100 % von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, sodass kein Eigenanteil übrig bleibt.
Zusätzliche Dienste
Die gesetzlichen Eigenanteile, die dennoch zu Lasten des Patienten bleiben, erstatten wir sobald die Eigenanteile einen Betrag von 12,50 € pro Jahr übersteigen. Für folgende Leistungen sehen wir eine Erstattung vor:
- Leistungen bei Allgemeinmedizinern, insofern der Hausarzt für das Mitglied eine Globale Medizinische Akte angelegt hat;
- ambulante medizinische Leistungen beim Facharzt;
- paramedizinische Behandlungen (Logopädie, Kinesitherapie, Krankenpflege);
- paramedizinische Lieferungen;
- erstattbare Medikamente (Kategorien A, B, C, Cj, Cs, Cx) sowie Sonderanfertigungen.
- Leistungen über das Drittzahlersystem (z.B. Laboranalysen), auf Vorlage der Rechnung.
Ausgeschlossen sind:
- außertarifliche Honorarzuschläge;
- kieferorthopädische Behandlungen (hierfür ist eine separate Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste vorgesehen – siehe Verwandte Themen);
- Medikamente der Kategorie D oder andere pharmazeutische Lieferungen;
- alternative Therapien sowie Pflegeleistungen, die nicht im Erstattungstarif der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.
Besonderheit Grenzgänger Luxemburg
Die mitversicherten Kinder der luxemburgischen Grenzgänger erhalten für viele Gesundheitspflegeleistungen einen Zusatz seitens der gesetzlichen luxemburgischen Krankenkasse (CNS). Daher erhalten die Kinder dieser Versicherten unsere Erstattung der Eigenanteile nicht automatisch, sondern erst auf Vorlage der Unterlagen, woraus die Erstattung der luxemburgischen Krankenkasse hervorgeht.
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