Zusätzliche Dienste
Wir erstatten unseren Mitgliedern 50 % der Kosten für homöopathische Arzneimittel, bis zu 100,00 € pro Jahr.
Bedingung
- Die homöopathischen Arzneimittel wurden von einem Arzt verordnet.
- Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der vom Apotheker ausgestellten Lieferbescheinigung „BVAC“ oder „Annexe 30“.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.