In Belgien leiden rund 400.000 Menschen an Schwerhörigkeit. Dies kann bedingt sein durch einen Unfall, eine Krankheit oder das natürliche Altern. In vielen Fällen wird das Tragen eines Hörgerätes erforderlich.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Erstattung fällt je nach Gerät und Alter unterschiedlich aus. Sehen Sie unten die geläufigsten Tarife.
Bedingungen
- Eine Erstattung ist nur möglich, wenn das Hörvermögen unterhalb oder bei 35 Dezibel liegt.
- Durch das Hörgerät muss sich Ihr Hörvermögen um mindestens 5 Dezibel verbessern.
- Es werden nur Geräte erstattet, die in der Liste der „anerkannten“ Hörgeräte aufgeführt sind, welche vom LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). festgelegt ist.
- Sie müssen das Hörgerät bei einem vom LIKIV anerkannten Akustiker kaufen.
Sie sollten folgendermaßen vorgehen:
- Suchen Sie zuerst einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt auf. Dieser testet Ihr Hörvermögen. Je nach Resultat stellt er Ihnen eine Verordnung zum Testen eines Hörgerätes bei einem Akustiker aus.
- Mit der Verordnung begeben Sie sich zu einem Akustiker, der ebenfalls einen Hörtest durchführt, um ein geeignetes Hörgerät zu finden. Erwachsene müssen zudem einen Fragebogen ausfüllen.
- Das Testgerät für ein erstes Hörgerät wird Ihnen während 28 Tagen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Anschließend erstellt der Akustiker einen Bericht für den HNO-Arzt, aus dem hervorgeht, ob es zu einer Verbesserung des Hörvermögens durch das Gerät kommt. Bei Erneuerung des Hörgerätes und wenn für das erste Hörgerät eine Erstattung erfolgt ist, beträgt die Trageprobezeit des Testgerätes 14 Tage.
- Wenn das Testergebnis zufriedenstellend war, stellt der HNO-Arzt Ihnen die definitive Verordnung aus.
- Reichen Sie alle Dokumente (die beiden Verordnungen des HNO-Arztes, Fragebogen, Bericht des Akustikers) bei uns ein, um die Genehmigung des Vertrauensarztes zu beantragen. Die Entscheidung wird Ihnen und dem Akustiker schriftlich mitgeteilt.
- Bei Genehmigung durch den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. händigt der Akustiker Ihnen das definitive Hörgerät sowie eine Lieferbescheinigung aus.
- Reichen Sie anschließend die Lieferbescheinigung des Akustikers, zusammen mit der Verordnung des HNO-Arztes und der Genehmigung des Vertrauensarztes bei uns ein. In den meisten Fällen rechnet der Akustiker die Kosten über das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss. mit uns ab, Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil.
Gut zu wissen
Achten Sie darauf, einen Akustiker auszuwählen, der dem nationalen Kassenabkommen beigetreten ist. Anderenfalls fällt die Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich niedriger aus. Außerdem müssen Sie alle Kosten vorstrecken.
Erneuerungsfrist
Eine Erstattung ist alle 5 Jahre möglich, bzw. alle 3 Jahre für unter 18-Jährige. Ausnahme: Wenn sich ihr Hörvermögen wesentlich verschlechtert (mindestens 20 dB) fällt die Erneuerungsfrist weg.
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Tarife für Hörgeräte: Jugendliche bis 18 Jahre
Leistung
Tarife
Erstattung
bei einem Akustiker mit
KassenabkommenAbkommen zwischen Pflegeleistenden und Krankenkassen, bei dem u.a. die Honorare festgelegt werden. (s. auch konventioniert)bei einem Akustiker
ohne Kassenabkommenmonophones
Hörgerät1.404,65 € 1.404,65 € 1.053,49 €
stereophones
Hörgerät2.782,28 € 2.782,28 € 2.086,71 € kontralaterales
Hörgerät1.377,63 € 1.377,63 € 1.033,23 € -
Tarife für Hörgeräte: Personen zwischen 18 und 65 Jahren
Leistung
Tarife
Erstattung
bei einem Akustiker
mit Kassenabkommenbei einem Akustiker
ohne Kassenabkommenmonophones
Hörgerät909,92 € 856,00 € 628,52 € stereophones
Hörgerät1.802,34 € 1.694,42 € 1.243,84 € kontralaterales
Hörgerät892,42 € 838,50 € 615,40 € -
Tarife für Hörgeräte: Personen ab 65 Jahre
Leistung
Tarife
Erstattung
bei einem Akustiker
mit Kassenabkommenbei einem Akustiker
ohne Kassenabkommenmonophones
Hörgerät864,37 €
810,45 € 594,36 € stereophones
Hörgerät1.712,12 €
1.604,20 € 1.176,17 € kontralaterales
Hörgerät847,75 € 793,83 € 581,90 €
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