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Zusätzliche Dienste

Zur Früherkennung von Hörschäden bei Neugeborenen durch einen Hörtest erhalten Sie eine Erstattung von bis zu 15,00 €.

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Gut zu wissen

Der Hörtest wird systematisch bei allen Kindern durchgeführt, die in den beiden Krankenhäusern der Deutschsprachigen Gemeinschaft geboren werden. Die Kosten werden von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.