Empfohlene Impfungen
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Empfohlene Impfungen für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche empfiehlt der Hohe Gesundheitsrat eine Reihe von Vorsorgeimpfungen. Das empfohlene Impfalter sollte eingehalten werden. Aufgrund des gesundheitlichen Zustandes jedes Einzelnen kann es jedoch zu Abweichungen kommen. Auch kann der behandelnde Arzt je nach Gesundheitszustand zusätzliche Impfungen empfehlen.
Abgesehen von der Impfung gegen Kinderlähmung – welche als einzige Pflicht ist – sind alle anderen Impfungen empfohlen. Das bedeutet, dass Sie diese Impfungen bei Ihren Kindern vornehmen können oder gar sollten, aber nicht unbedingt müssen.
Empfohlene Impfungen
Alter in Monaten Alter in Jahren 2
3
4
12
15
5-6
7-8
13-14
15-16
Kinderlähmung
(Pflichtimpfung)●
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Diphterie
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Wundstarrkrampf
Keuchhusten
Haemophilus
Influenzae Typ bHepatitis B
Masern, Röteln,
Mumps●
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Meningitis C
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Pneumokokken
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(●)
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Rotavirus
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Humanes
Papillomvirus (HPV)
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● vom Hohen Gesundheitsrat empfohlene Impfungen
● ● vom Hohen Gesundheitsrat empfohlene Impfung, Kombiimpfung
(●) Eine zusätzliche Impfdosis gegen Pneumokokken wird empfohlen bei Kindern, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden.
Seit September 2020 wird die 2. Dosis der Kombiimpfung Mumps, Masern, Röteln im Alter von 7 bis 8 Jahren verabreicht (vorher im Alter von 11 bis 12). Kinder die älter sind und die Impfung noch nicht erhalten haben, können jedoch noch im Alter von 11 bis 12 Jahren geimpft werden.
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Empfohlene Impfungen für Erwachsene
Für Erwachsene empfiehlt der Hohe Gesundheitsrat die in der Tabelle aufgeführten Impfungen. Aufgrund des gesundheitlichen Zustandes jedes Einzelnen, ist es möglich, dass Ihr Arzt Ihnen zusätzliche Impfungen empfiehlt.
Alle Schwangere Ab 65 Jahre Diphterie/Wundstarrkrampf/Keuchhusten
alle 10 Jahre zu erneuern(und zwischen der 24. und 32. Schwangerschaftswoche)
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Grippe ●
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Pneumokokken ●
● vom Hohen Gesundheitsrat empfohlene Impfungen
● ● vom Hohen Gesundheitsrat empfohlene Impfungen, Kombiimpfung
Kostenlose Impfung für Kinder und Jugendliche
Die Durchführung der Vorsorgeimpfungen gehört in Belgien seit einigen Jahren zur Zuständigkeit der Gemeinschaften. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird diese Aufgabe von „Kaleido Ostbelgien“ wahrgenommen, in der Französischen Gemeinschaft übernimmt diese Funktion das „Office de la Naissance et de l’Enfance“ (ONE), in Flandern die Institution „Kind en Gezin“.
In den Vorsorgestellen der frühkindlichen Entwicklung (0-3 Jahre) und bei den Schuluntersuchungen (3-20 Jahre) werden die empfohlenen Impfungen kostenlos durchgeführt.
Die Impfung gegen Rotaviren wird vom Hohen Rat für Gesundheit empfohlen, ist aktuell jedoch nicht kostenlos.
Impfung beim Arzt
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind durch Ihren Haus- oder Kinderarzt impfen zu lassen. In diesem Falle erhalten Sie von unserer Krankenkasse, neben der vorgesehenen Erstattung für die Arztvisite, eine Erstattung für den Impfstoff durch unsere Zusätzlichen Dienste (siehe weiter unten).
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
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Grippeimpfung
Für folgende Personen, die der Kategorie A, B oder C angehören, sieht die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. eine Erstattung von 40 % der Kosten für Grippeimpfstoffe vor.
Kategorie A
Gruppe 1: Personen mit einem Risiko für Komplikationen
1.1. Schwangere1.2. Alle Personen (ab einem Alter von 6 Monaten), die an einer (stabilen) chronischen Erkrankung des Herzens (außer Bluthochdruck), der Nieren, der Leber, der Lunge (einschließlich schwerem Asthma) oder des Stoffwechsels, an DiabetesAuch Zuckerkrankheit genannt. Unterschieden wird zwischen Diabetes Typ 1, Typ 2 und Schwangerschaftsdiabetes., Übergewicht (BMI über 35), einer neuromuskulären Erkrankung, einer (natürlichen oder induzierten) Immunstörung oder an Hämoglobinopathie leiden
1.3. Personen ab 65 Jahre
1.4. Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind
1.5. Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren, die eine Therapie mit Acetylsalicylsäure (entzündungshemmendes oder fiebersenkendes Schmerzmittel) erhalten
1.6. Personen, die mit einem Kind unter 6 Monaten in einem Haushalt leben
Gruppe 2: Mitarbeiter des Gesundheitswesens
Gruppe 3: Personen, die im selben Haushalt leben mit
3.1. Personen der Gruppe 1
3.2. Kindern unter 6 MonatenKategorie B
Alle Personen von 50 bis 64 Jahren, auch wenn diese nicht an einer in 1.2. gelisteten Erkrankung leiden.
Kategorie C
Gewerbliche Geflügel- und/oder Schweinezüchter sowie ihre im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen und Personen, die aufgrund ihres Berufs täglich mit lebendem Geflügel oder lebenden Schweinen in Kontakt kommen.
Allen anderen Mitgliedern, welche nicht zu den Risikogruppen gehören und die somit keine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, erstatten wir im Rahmen der Zusätzlichen Dienste die Impfkosten (vorausgesetzt, die jährlich erstattbare Summe wurde nicht bereits für andere Impfstoffe aufgebraucht).
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Impfung gegen das humane Papillomavirus
Mädchen und Jungen im ersten Sekundarschuljahr können die HPV-Impfung kostenlos während der Schuluntersuchungen erhalten.
Für alle Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die sich durch einen Arzt impfen lassen, sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Teilerstattung für den Impfstoff Gardasil vor unter folgenden Bedingungen:
- die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) wird ärztlich verordnet;
- auf den Verordnungen muss vermerkt sein, ob es sich um die 1., 2. oder 3. Teilimpfung handelt. Bei der 2. und 3. Impfung muss außerdem vermerkt sein, wann die 1. bzw. 2. Impfung verabreicht wurde.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann der Apotheker das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss. anwenden, d.h. Sie zahlen nur den Eigenanteil. Bei Versicherten mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. fällt der gesetzliche Eigenanteil niedriger aus.
Unsere Zusätzlichen Dienste übernehmen den Restbetrag, vorausgesetzt, die maximal erstattbare Summe wurde nicht bereits für andere Impfstoffe aufgebraucht.
Mädchen und Jungen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt impfen lassen, können ebenfalls eine Erstattung durch unserer Zusätzlichen Dienste erhalten.
Zusätzliche Dienste
Durch unsere Zusätzlichen Dienste sehen wir für Mitglieder ungeachtet des Alters eine Erstattung von anerkannten Impfstoffen vor. Diese beträgt bis zu 30,00 € pro Jahr.
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