Behandlungsmethoden

  • In-vitro-Fertilisation (IVF): Bei dieser Methode werden Eizellen und Spermien außerhalb des Körpers zusammengeführt. Nach erfolgreicher Befruchtung werden eine oder mehrere Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt.
  • Eizellen-Spende: Hierbei werden Spender-Eizellen mit dem Samen des werdenden Vaters befruchtet und anschließend der Wunschmutter eingepflanzt.
  • Stimulation der Follikelentwicklung: Durch die Stimulation wird die Produktion der Eizellen angeregt, um die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft zu erhöhen.
  • Die intrauterine Insemination (IUI): Bei dieser Methode wird eine aufbereitete Spermienprobe des Partners während des Eisprungs in die Gebärmutter eingeführt.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung für die Medikamente vor, die im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung benötigt werden. Die Erstattung erfolgt nur über eine vom LIKIV anerkannte Kinderwunschklinik. Dort werden auch die Medikamente bezogen.

Pauschale für IVF

Für die Medikamente, die im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation verwendet werden, ist eine pauschale Erstattung von 920,00 € pro Behandlung vorgesehen. Maximal 6 Versuche sind möglich, die mit der Anzahl Behandlungszyklen für eine Eizellen-Spende kumuliert werden. Der Eigenanteil beträgt 54,90 € für Normalversicherte und 36,64 € für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

Pauschale für Eizellen-Spende

Für die Medikamente, die bei der Empfängerin im Rahmen einer Eizellen-Spende verwendet werden, ist eine pauschale Erstattung von 99,00 € pro Behandlung vorgesehen. Maximal 6 Versuche sind möglich, die mit der Anzahl Behandlungszyklen für eine IVF kumuliert werden. Der Eigenanteil beträgt 10,60 € für Normalversicherte und 7,10 € für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

Pauschale für Follikelstimulation oder IUI

Für die Medikamente, die bei der Patientin im Rahmen einer Follikelstimulation oder einer intrauterinen Insemination verwendet werden, ist eine Pauschale von 270,00 € pro Behandlung vorgesehen. Maximal 6 Versuche pro Methode werden erstattet. Der Eigenanteil beträgt 23,10 € für Normalversicherte und 15,34 € für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

Erstattungsbedingungen

Bevor das Anrecht auf eine Erstattung für Fruchtbarkeitsbehandlungen möglich ist, muss die jeweilige Behandlung zuvor
vom Vertrauensarzt genehmigt werden, was nur möglich ist, wenn:

  • die Behandlung in einem vom LIKIV anerkannten Krankenhaus stattfindet;
  • die erstattungsfähigen Medikamente von einem Gynäkologen verschrieben werden, der einem solchen anerkannten Krankenhaus angeschlossen ist;
  • die Patientin unter 43 Jahre alt ist;
  • die Maximalanzahl der erstattungsfähigen Pauschalen bzw. Behandlungszyklen noch nicht erreicht wurde.

Die Erstattungen beziehen sich auf die Medikamente, die im Rahmen der Behandlungen angewandt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Gynäkologen, wo es anerkannte Krankenhäuser für Fruchtbarkeitsbehandlungen gibt und welche Kosten auf Sie zukommen können.

Weitere Erstattung durch Hospitalia

Versicherte der Krankenhausversicherungen Hospitalia oder Hospitalia Plus können eine Erstattung der Eigenanteile erhalten, die im Rahmen der gesetzlichen Kostenbeteiligung zu ihren Lasten bleiben.

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Alle 6 Behandlungszyklen aufgebraucht?

Wenn die gesetzliche Erstattung der Behandlungszyklen aufgebraucht ist, erstattet Hospitalia Plus weitere Versuche: bis zu 1.000 € pro Krankenhausaufenthalt für Honorare, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden.

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Kein Einzelzimmer in der Tagesklinik!

Eine künstliche Befruchtung gleich welcher Art wird in der Regel während eines Aufenthalts in der Tagesklinik durchgeführt. Achten Sie bei der Zimmerwahl darauf, ein Mehrbettzimmer zu wählen.

 

Entscheiden Sie sich für ein Einzelzimmer, sieht Hospitalia Plus keine Erstattung der Honorarzuschläge vor.

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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

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Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.