Manche Menschen haben Probleme beim mündlichen oder schriftlichen Ausdruck. Solche Kommunikationsprobleme können anhand einer logopädischen Behandlung individuell aufgegriffen und behoben werden.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
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Erstattungstarife für Logopädiebehandlungen
Die folgenden Erstattungstarife gelten für Behandlungen bei Logopäden, die dem KassenabkommenAbkommen zwischen Pflegeleistenden und Krankenkassen, bei dem u.a. die Honorare festgelegt werden. (s. auch konventioniert) beigetreten sind:
Leistung Honorar Normale Erstattung Erstattung VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Startbilanz 42,75 €
35,25 €
39,75 €
Folgebilanz 51,50 €
40,50 €
47,00 €
Rückfallbilanz 51,50 €
40,50 €
47,00 €
Einzelsitzung
30 Minuten36,14 €
30,64 €
34,14 €
Einzelsitzung
60 Minuten72,59 €
61,59 €
68,09 €
Gruppensitzung 18,61 €
15,61 €
17,61 €
Einzelsitzung für Eltern (60 Minuten) 72,59 €
61,59 €
68,09 €
Gruppensitzung für Eltern (90 Minuten)
30,98 €
25,48 € 28,98 €
Allgemein gilt: Es wird nur eine Sitzung pro Tag erstattet. Nur elterliche Begleitsitzungen dürfen am gleichen Tag wie eine Sitzung ihres Kindes stattfinden. Die erste Sitzung findet frühestens am Tag nach dem Erstellen der Startbilanz statt.
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Erstattungsbedingungen für Logopädiebehandlungen
Damit eine logopädische Behandlung beginnen und erstattet werden kann, benötigen Sie die vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes. Um die Antragsakte zu erstellen, sind mehrere Schritte zu unternehmen:
1. Untersuchung beim Arzt Wenn eine Kommunikationsstörung diagnostiziert wird, verordnet der Arzt eine Startbilanz, die durch einen Logopäden erstellt wird.
2. Startbilanz Der Logopäde analysiert die Ausdrucksschwierigkeiten und entscheidet nach Rücksprache mit dem Arzt über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung. In der Startbilanz wird die vorliegende Störung sowie die Behandlung detailliert beschrieben. Die Startbilanz wird während einer Sitzung von mindestens 30 Minuten erstellt, kann sich jedoch auf bis zu 5 Sitzungen erstrecken.
3. Verordnung der Behandlung Ist eine logopädische Behandlung notwendig, so muss ein Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Psychiater, Neuropsychiater, Kinderarzt, Chirurg, Arzt für Munderkrankungen) diese im Anschluss an die Startbilanz verordnen.
4. Antrag an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Folgende Dokumente müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem ersten Arztbesuch eingereicht werden:
- die ärztliche Verordnung für die logopädische Startbilanz;
- die Startbilanz des Logopäden;
- die fachärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung.
In bestimmten Fällen sind zusätzliche Berichte erforderlich, bspw. die Resultate eines Hörtestes (Audiogramm) oder die Bestimmung des Gesamt-Intelligenzquotienten (hierfür sehen wir eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste vor).
5. Genehmigung Die Erstattung der Behandlungskosten kann jeweils für die Dauer von zwei Jahren genehmigt werden. Für einige spezifische Störungen seltener Art gilt die Genehmigung nur für 1 Jahr.
6. Behandlung Die zu genehmigende Behandlung wird nach dem sogenannten Container-Prinzip erstattet: Für jede Pathologie ist ein „Container“ vorgesehen, der aus einer bestimmten Anzahl Logopädie-Sitzungen besteht, die jeweils 30 Minuten dauern.
Das Container-Prinzip
Je nach Schwere der Störung entscheidet der Logopäde, ob der gesamte Container (sprich alle Sitzungen) benötigt wird oder ob das Problem mit einem Teil der Behandlungseinheiten bereits behoben werden kann. Im letzteren Fall können unter bestimmten Umständen die restlichen Sitzungen des Containers bei einem Rückfall in Anspruch genommen werden, insofern dieser im Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten nach Abschluss der Behandlung eine erneute Behandlung erforderlich macht. Dies gilt aber nur für folgende Störungen:
- Aphasie
- Sprachentwicklungsstörungen
- Legasthenie oder Dyskalkulie
- Stottern
- Dysfunktion des Kehlkopfes oder der Stimmbänder
- Schluckstörungen
Logopädische Störung Container Container bei Rückfall*
Chronische Kommunikationsstörungen Lippen-, Gaumen- oder Zahnfachspalte 0 bis 2-Jährige: 30 Sitzungen
3 bis 19-Jährige: 75 Sitzungen pro Jahr (8 Jahre)
Sprechstörung wegen eines neuromuskulären Leidens 520 Sitzungen
(während 2 Jahren)
Funktionsstörung wegen kieferorthopädischer Behandlung 20 Sitzungen
(während 1 Jahr)
Dysfunktion des Kehlkopfes oder der Stimmbänder 80 Sitzungen
(während 2 Jahren)
24 Sitzungen
Gehörstörung 520 Sitzungen
(während 2 Jahren)
Dysphasie 384 Sitzungen
(während 2 Jahren)
Nicht-Chronische Kommunikationsstörungen
Sprach- und Sprechstörung
55 Sitzungen
(während 2 Jahren)
Aphasie
288 Sitzungen
(während 4 Jahren)
86 Sitzungen
Sprachentwicklungsstörung
190 Sitzungen
(während 2 Jahren)
57 Sitzungen
Lernstörung
140 Sitzungen
(während 2 Jahren)
42 Sitzungen
Störung wegen Radiotherapie oder chirurgischem Eingriff
55 Sitzungen
(während 2 Jahren)
Dysglossie
149 Sitzungen
(während 2 Jahren)
Stottern
128 Sitzungen
(während 2 Jahren)
38 Sitzungen
Folgen einer Laryngektomie
90 Sitzungen
(während 2 Jahren)
Dysphagie
65 Sitzungen
(während 2 Jahren)
20 Sitzungen
Locked-in-Syndrom
150 Sitzungen pro Jahr
(ein Leben lang)
* Rückfall: Darf nur beansprucht werden, wenn der „Container“ noch nicht komplett aufgebraucht wurde.
Verlängerung der Kostenübernahme
Falls die Behandlung nach einem Jahr nicht abgeschlossen ist, kann ein Antrag auf Verlängerung der Kostenübernahme gestellt werden:
- Folgebilanz: Noch vor Ablauf der bestehenden Genehmigung muss eine Folgebilanz durch den Arzt verordnet und durch den Logopäden erstellt werden. Eine Folgebilanz darf generell nur einmal pro KalenderjahrEin Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember desselben Jahres. erstellt werden. Liegen jedoch bestimmte Situationen vor, z.B. wenn sich im Laufe der Behandlung die Krankheit verschlimmert, kann eine erneute Folgebilanz erstattet werden. Für diese beträgt der Eigenanteil lediglich 11 €, bzw. 4,50 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.
- Antrag an den Vertrauensarzt: Folgende Dokumente werden benötigt, um die Kostenübernahme für eine Verlängerung zu bewilligen:
- eine ärztliche Verordnung für eine Folgebilanz;
- die Folgebilanz, ausgestellt durch einen Logopäden;
- eine fachärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung.
Elterliche Begleitung
Für bestimmte Kommunikationsstörungen von Kindern sind zusätzlich auch Sitzungen für Eltern vorgesehen, damit diese ihre Kinder zu Hause besser unterstützen können. Eltern, deren Kind an einer der folgenden Störungen leidet:
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Sprachentwicklungsstörung
- Lernstörung
- Stottern
- Dysfunktion des Kehlkopfes oder der Stimmbänder
- Dysphasie
können bis zu 10 Logopädie-Sitzungen des für ihr Kind festgelegten Containers in Anspruch nehmen. Diese elterliche Begleitung findet immer in Abwesenheit des Kindes statt und kann individuell (min. 60 Minuten) oder mit anderen Eltern gemeinsam (min. 90 Minuten) in Anspruch genommen werden.
Keine Kostenübernahme
- bei Patienten, die an einer bestimmten Störung leiden, die auf eine unvermögende Schulzeit, auf eine zweisprachige Erziehung, usw. zurückzuführen ist.
- bei Anfragen, die dem Vertrauensarzt nicht innerhalb der 60-tägigen Frist eingereicht werden.
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Besondere Logopädiebehandlungen
Multidisziplinäre Rehabilitation
Im Rahmen einer multidisziplinären Rehabilitationsmaßnahme in einem Reha-Zentrum können Sie ebenfalls eine logopädische Behandlung erhalten. In diesem Fall ist die Logopädie ein Teil der Rehabilitation und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal rückerstattet.
Stationäre Aufenthalte
Patienten, die stationär in einem Dienst der Geriatrie oder Psychiatrie oder in einer Spezialklinik oder Reha-Klinik behandelt werden, erhalten nachträglich keine Erstattung für dort erhaltene logopädische Behandlungen, denn in diesem Fall sind die Kosten im Tagespreis für den Krankenhausaufenthalt enthalten.
Zusätzliche Dienste
Insofern die Behandlungskosten nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden, erfolgt eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste in Höhe von 15,00 € pro Sitzung. Die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist dabei auf 200 begrenzt.
Bedingungen
Die Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung durch einen anerkannten selbstständigen Logopäden durchgeführt wurde. Sie gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einer anderen Institution.
Der Logopäde muss von uns anerkannt sein. Finden Sie einen Therapeuten in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:
Eupen
- Favrunpark 11, 4700 Eupen
- 0474 625 921
Paulus Viviane
Eupen
- Stendrich 81, 4700 Eupen
- 0477 627 746
Brantz Günther
Eupen
- Aachener Straße 16, 4700 Eupen
- 0498 071 995
Cleuren Marie
Eupen
- Aachener Straße 78, 4700 Eupen
- 0494 610 018
Klinkenberg Michelle
Hergenrath
- Roter Pfuhl 17B, 4728 Hergenrath
- laschet.dunja@gmail.com
- 087 56 93 08
Laschet Dunja
Raeren
- Schonsweg 12, 4730 Raeren
- 0497 815 698
Krings Milena
Sankt Vith
- Marxweg 9, 4782 Schönberg
- 0475 209 516
Olivier Sophie
Wirtzfeld
- Zur Holzwarche 44, 4760 Wirtzfeld
- 0478 535 325
Andres Patricia
Büllingen
- Hauptstraße 36, 4760 Büllingen
- 0473 230 453
Kohnen Birgit
Büllingen
- Honsfeld 26D, 4760 Büllingen
- 0479 580 966
Mölter-Groven Isabelle
Krinkelt
- Wirtzfelder Weg 15, 4761 Krinkelt
- 080 511 571
Palm-Arens Esther
Amel
- Salzweg 11, 4770 Amel
- 0498 279 496
Hennes Marylin
Meyerode
- Martinusstraße 151, 4770 Meyerode
- 0474 484 881
Quetsch-Huby Dajana
Sankt Vith
- Neundorfer Straße 72, 4780 Sankt Vith
- inessa.thomas@skynet.be
- 0498 756 154
Thomas Inessa
Burg Reuland
- Oudler, Hofstraße 63, 4790 Burg Reuland
- 0474 458 137
Cornely-Landeck Sabrina
Klingelgasse
- Klingelgasse 40, 4780 Sankt Vith, Belgien
- lauraspoden@hotmail.de
- 0477 423 049
Spoden Laura
Wahlerscheider Straße
- Wahlerscheider Straße 60, Rocherath Büllingen, Belgien
- evelyne.rauw@hotmail.com
- 0478 703 130
Evelyne Rauw
Eupen
- Lindenberg 1, 4701 Kettenis
- 0472 67 69 41
Rombach Denise
Burg-Reuland
- Sankt Vither Straße 96, 4790 Burg-Reuland
- fank.larissa@gmail.com
- 0470 680 774
Fank Larissa
Raeren
- Lichtenbuscher Straße 322, 4731 Eynatten
- jenniferschmitzerlogo@yahoo.com
- 0472 690 344
Schmitzer Jennifer
Sankt Vith
- Am Sonnenhang 9, 4780 Sankt Vith
- lara.rauschen@gmail.com
- 0456 080 369
Rauschen Lara
Ihr Logopäde ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
IQ-Test
Für einen IQ-Test, der im Vorfeld einer logopädischen Behandlung durch einen selbstständigen Psychologen durchgeführt wird, erstatten wir die Honorarkosten des Psychologen zu 50,00 €, unter der Bedingung, dass im Anschluss an den Test ein Antrag auf Folgebehandlung bei einem Logopäden gestellt wird. Die Beteiligung wird nicht erstattet für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einer von der öffentlichen Hand bezuschussten öffentlichen Institution (bspw. Kaleido).
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.