Manche Menschen haben Probleme beim mündlichen oder schriftlichen Ausdruck. Solche Kommunikationsprobleme können anhand einer logopädischen Behandlung individuell aufgegriffen und behoben werden.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Erstattungstarife für Logopädiebehandlungen

    Die folgenden Erstattungstarife gelten für Behandlungen bei Logopäden, die dem Kassenabkommen beigetreten sind:

    Leistung Honorar Normale Erstattung Erstattung Vorzugstarif
    Startbilanz

    44,18 €

    36,68 €

    41,18 €

    Evaluationssitzung – mehr als 30 Minuten

    74,69 €

    63,69 €

    70,19 €

    Einzelsitzung – 30 Minuten

    37,35 €

    31,85 €

    35,35 €

    Einzelsitzung – 60 Minuten (entspricht 2 Sitzungen innerhalb des Containers)

    75,01 €

    64,01 €

    70,51 €

    Gruppensitzung  – 60 Minuten (entspricht 1 Sitzung innerhalb des Containers)

    19,23 €

    16,23 €

    18,23 €

    Einzelsitzung für Eltern – 60 Minuten (entspricht 2 Sitzungen innerhalb des Containers)

    75,01 €

    64,01 €

    70,51 €

    Gruppensitzung für Eltern – 90 Minuten (entspricht 1 Sitzung innerhalb des Containers)

    32,01 €

    26,51 €

    30,01 €

    EInzelsitzung in der Schule – 30 Minuten

    36,08 €

    30,08 €

    34,08 €

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    Allgemein gilt: Es wird nur eine Sitzung pro Tag erstattet. Nur elterliche Begleitsitzungen dürfen am gleichen Tag wie eine Sitzung ihres Kindes stattfinden. Die erste Sitzung findet frühestens am Tag nach dem Erstellen der Startbilanz statt. 

  • Erstattungsbedingungen für Logopädiebehandlungen

    Damit eine logopädische Behandlung beginnen und erstattet werden kann, benötigen Sie die vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes. Um die Antragsakte zu erstellen, sind mehrere Schritte zu unternehmen:

    1. Untersuchung beim Arzt

    Wenn eine Kommunikationsstörung diagnostiziert wird, verordnet der Arzt eine Startbilanz, die durch einen Logopäden erstellt wird.

    2. Startbilanz

    Der Logopäde analysiert die Ausdrucksschwierigkeiten und entscheidet nach Rücksprache mit dem Arzt über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung. In der Startbilanz wird die vorliegende Störung sowie die Behandlung detailliert beschrieben. Die Startbilanz wird während einer Sitzung von mindestens 30 Minuten erstellt, kann sich jedoch auf bis zu 5 Sitzungen erstrecken.

    3. Verordnung der Behandlung

    Ist eine logopädische Behandlung notwendig, so muss ein Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Psychiater, Neuropsychiater, Kinderarzt, Chirurg, Arzt für Munderkrankungen) diese im Anschluss an die Startbilanz verordnen.

    4. Antrag an den Vertrauensarzt

    Folgende Dokumente müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem ersten Arztbesuch eingereicht werden:

    • die ärztliche Verordnung für die logopädische Startbilanz;
    • das erforderliche Antragsformular des Logopäden;
    • die fachärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung.

    In bestimmten Fällen sind zusätzliche Berichte erforderlich, bspw. die Resultate eines Hörtestes (Audiogramm) oder die Bestimmung des Gesamt-Intelligenzquotienten (hierfür sehen wir eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste vor).

    5. Genehmigung

    Die Erstattung der Behandlungskosten kann jeweils für die Dauer von 2 Jahren genehmigt werden. Für einige spezifische Störungen seltener Art gilt die Genehmigung nur für 1 Jahr.

    6. Behandlung

    Die zu genehmigende Behandlung wird nach dem sogenannten Container-Prinzip erstattet: Für jede Pathologie ist ein „Container“ vorgesehen, der aus einer bestimmten Anzahl Logopädie-Sitzungen besteht, die jeweils 30 Minuten dauern.

    Anzahl Sitzungen innerhalb eines Containers

    Logopädische Störung Container (2 Jahre)

    Verlängerung

    Chronische Kommunikationsstörungen
    Lippen-, Gaumen- oder Zahnfachspalte

    0 bis 2-Jährige: 30 Sitzungen für 1 Jahr

    3 bis 19-Jährige: 75 Sitzungen pro Genehmigung (max. 8 Genehmigungen)

    Verlängerung möglich
    Sprechstörung wegen eines neuromuskulären Leidens

    520 Sitzungen

    Verlängerung von 2 Jahren möglich
    Funktionsstörung wegen kieferorthopädischer Behandlung

    20 Sitzungen

    Verlängerung möglich
    Dysfunktion des Kehlkopfes oder der Stimmbänder

    80 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Gehörstörung

    520 Sitzungen

    Verlängerung von 2 Jahren möglich
    Dysphasie

    384 Sitzungen

    Verlängerungen bis zum Alter von 17 Jahren möglich:

    192 Sitzungen/2 Jahre

    Nicht-Chronische Kommunikationsstörungen

    Sprach- und Sprechstörung

    55 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Aphasie

    288 Sitzungen

    Verlängerung von 2 Jahren möglich

    Sprachentwicklungsstörung

    190 Sitzungen

    Verlängerung bis zum Alter von 17 Jahren möglich

    Lernstörung (Dyslexie, Dysorthographie, Dyskalkulie)

    140 Sitzungen

    Verlängerung bis zum Alter von 17 Jahren möglich

    Störung wegen Radiotherapie oder chirurgischem Eingriff

    55 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Dysglossie

    149 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Stottern

    128 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Folgen einer Laryngektomie

    90 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Dysphagie

    65 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Locked-in-Syndrom

    150 Sitzungen für 1 Jahr

    Verlängerung ein Leben lang möglich: 100 Sitzungen/Jahr

    Bewertung der Behandlung

    Eine kontinuierliche Bewertung der logopädischen Behandlung ist erforderlich. Innerhalb der 2-jährigen Behandlungsperiode muss mind. eine formelle Bewertung erfolgen, die in der Patientenakte dokumentiert wird. Im Rahmen dieser Bewertung werden standardisierte Tests durchgeführt, deren Ergebnisse die Entwicklung des Patienten widerspiegeln.

    Die Bewertung findet während 1-2 Einzelsitzungen statt und zählt dadurch zur maximalen Anzahl der Behandlungssitzungen eines Containers. Sie ist nicht mit der Bewertungssitzung gleichzusetzen .

    Bewertungssitzungen

    Bewertungssitzungen dürfen nur im Rahmen eines bereits durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse genehmigten Containers durchgeführt werden. Sie werden in Anspruch genommen, wenn eine Verschlechterung der Sprachstörung, eine Stagnation der Behandlungsergebnisse oder eine Unterbrechung der Behandlung vorliegt. 

    Verlängerung der Kostenübernahme

    Falls der „Sitzungscontainer“ nach dem ersten 2-jährigen Genehmigungszeitraum noch nicht aufgebraucht ist, kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden:

    • Bewertungssitzung (mehr als 30 Minuten): Noch vor Ablauf der bestehenden Genehmigung muss eine Bewertungssitzung durch den Arzt verordnet und durch den Logopäden erstellt werden. Eine Bewertungssitzung darf generell nur einmal pro Kalenderjahr erstellt werden. Liegen jedoch bestimmte Situationen vor, z.B. wenn sich im Laufe der Behandlung die Krankheit verschlimmert, kann eine erneute Bewertungssitzung erstattet werden. Für diese beträgt der Eigenanteil lediglich 11 €, bzw. 4,50 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.
    • Antrag an den Vertrauensarzt: Folgende Dokumente werden benötigt, um die Kostenübernahme für eine Verlängerung zu bewilligen:
      • eine ärztliche Verordnung;
      • das Antragsformular auf Verlängerung vom Logopäden.

    Elterliche Begleitung

    Für bestimmte Kommunikationsstörungen von Kindern sind zusätzlich auch Sitzungen für Eltern vorgesehen, damit diese ihre Kinder zu Hause besser unterstützen können. Eltern, deren Kind an einer der folgenden Störungen leidet:

    • Sprachentwicklungsstörung

    • Lernstörung
    • Stottern
    • Dysfunktion des Kehlkopfes oder der Stimmbänder
    • Dysphasie

    können bis zu 10 Logopädie-Sitzungen des für ihr Kind festgelegten Containers in Anspruch nehmen. Diese elterliche Begleitung findet immer in Abwesenheit des Kindes statt und kann individuell (mind. 60 Minuten) oder mit anderen Eltern gemeinsam (mind. 90 Minuten) in Anspruch genommen werden. 

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    Keine Kostenübernahme

    • bei Patienten, die an einer bestimmten Störung leiden, die auf eine unvermögende Schulzeit, auf eine zweisprachige Erziehung, usw. zurückzuführen ist.
    • bei Anfragen, die dem Vertrauensarzt nicht innerhalb der 60-tägigen Frist eingereicht werden.

  • Besondere Logopädiebehandlungen

    Multidisziplinäre Rehabilitation

    Im Rahmen einer multidisziplinären Rehabilitationsmaßnahme in einem Reha-Zentrum können Sie ebenfalls eine logopädische Behandlung erhalten. In diesem Fall ist die Logopädie ein Teil der Rehabilitation und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal rückerstattet.

    Stationäre Aufenthalte

    Patienten, die stationär in einem Dienst der Geriatrie oder Psychiatrie oder in einer Spezialklinik oder Reha-Klinik behandelt werden, erhalten nachträglich keine Erstattung für dort erhaltene logopädische Behandlungen, denn in diesem Fall sind die Kosten im Tagespreis für den Krankenhausaufenthalt enthalten.

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Zusätzliche Dienste

Insofern die Behandlungskosten nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden, erfolgt eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste in Höhe von 15,00 € pro Sitzung. Die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist dabei auf 200 begrenzt.

Bedingungen

Die Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung durch einen anerkannten selbstständigen Logopäden durchgeführt wurde. Sie gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einer anderen Institution.

 

Der Logopäde muss von uns anerkannt sein. Finden Sie einen Therapeuten in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

 

Eupen

Eupen

Eupen

    Cleuren Marie

  • Aachener Straße 16, 4700 Eupen
  • 0498 071 995

Eupen

    Klinkenberg Michelle

  • Aachener Straße 78, 4700 Eupen
  • 0494 610 018

Hergenrath

Raeren

Sankt Vith

Wirtzfeld

    Andres Patricia

  • Zur Holzwarche 44, 4760 Wirtzfeld
  • 0478 535 325

Büllingen

    Kohnen Birgit

  • Hauptstraße 36, 4760 Büllingen
  • 0473 230 453

Büllingen

    Mölter-Groven Isabelle

  • Honsfeld 26D, 4760 Büllingen
  • 0479 580 966

Krinkelt

    Palm-Arens Esther

  • Wirtzfelder Weg 15, 4761 Krinkelt
  • 080 511 571

Amel

Meyerode

    Quetsch-Huby Dajana

  • Martinusstraße 151, 4770 Meyerode
  • 0474 484 881

Sankt Vith

Burg Reuland

    Cornely-Landeck Sabrina

  • Oudler, Hofstraße 63, 4790 Burg Reuland
  • 0474 458 137

Sankt Vith

Wahlerscheider Straße

Eupen

Burg-Reuland

Raeren

Sankt Vith

 

Ihr Logopäde ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

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IQ-Test

Für einen IQ-Test, der im Vorfeld einer logopädischen Behandlung durch einen selbstständigen Psychologen durchgeführt wird, erstatten wir die Honorarkosten des Psychologen zu 50,00 €, unter der Bedingung, dass im Anschluss an den Test ein Antrag auf Folgebehandlung bei einem Logopäden gestellt wird. Die Beteiligung wird nicht erstattet für Behandlungen in einer Rehabilitations­einrichtung oder in einer von der öffentlichen Hand bezuschussten öffentlichen Institution (bspw. Kaleido).