Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Erstattung nach Medikamenten-Kategorie
Welche Erstattung durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. vorgesehen ist, hängt von der Kategorie ab, der das Medikament zugeordnet ist:
- Kategorie A: lebenswichtige Medikamente (z.B. für Diabetiker, Krebskranke usw.)
- Kategorie B: Medikamente, die wichtig für die Heilung verschiedener Krankheiten sind (z.B. Antibiotika)
- Kategorie C: Medikamente für eine symptomatische Behandlung bestimmter Krankheiten (z.B. Bronchitis)
- Kategorie Cs: Impfstoffe sowie Medikamente gegen Allergien
- Kategorie Cx: Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel
- Kategorie D: Alle übrigen Medikamente. Diese gelten als Komfortmedikamente und werden nicht erstattet (z.B. Beruhigungsmittel, Schlaftabletten, Schmerzmittel, Vitamine usw.)
Kategorie | Normale Erstattung | Erstattung VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. |
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A |
100 % (kein Eigenanteil) |
100 % (kein Eigenanteil) |
B |
75 % der Eigenanteil ist begrenzt auf 12,10 € oder 15,00 € (große Aufbereitung) |
85 % der Eigenanteil von 15 % ist begrenzt auf 8,00 € oder 9,90 € (große Aufbereitung) |
C |
50 % der Eigenanteil ist begrenzt auf 15,00 € |
50 % der Eigenanteil von 50% ist begrenzt auf 9,90 € |
Cs |
40 % (Eigenanteil nicht begrenzt) |
40 % (Eigenanteil nicht begrenzt) |
Cx |
Teilweise 20 % (Eigenanteil nicht begrenzt) Unter 25 Jahre: + 3 €/Monat |
Teilweise 20 % (Eigenanteil nicht begrenzt) Unter 25 Jahre: + 3 €/Monat |
D |
keine Erstattung |
keine Erstattung |
Wie erfolgt die Erstattung?
Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke kaufen, benötigen Sie neben der ärztlichen Verordnung ebenfalls Ihre eIDIhr elektronischer Personalausweis (eID) dient dazu, Ihre Rechte in der Sozialsicherheit, insbesondere Ihr Anrecht auf Erstattungen für Gesundheitspflege, zu prüfen. Sie wird vor allem beim Besuch in Krankenhäusern, Apotheken und beim Arztbesuch benutzt.. Anhand Ihrer eID erfährt der Apotheker Ihre Versicherungsdaten und zieht die vorgesehene Erstattung gleich vom Gesamtpreis ab (DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss.). Sie zahlen für die Medikamente somit lediglich Ihren Eigenanteil. Sollte eine Abrechnung über das Drittzahlersystem aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, reichen Sie bitte das Formular bzw. den Beleg der Apotheke (Anlage 30 oder BVAC) bei uns ein.
Gut zu wissen
Arzneimittel sind teuer. Für die meisten Markenmedikamente sind jedoch gleichwertige, günstigere Alternativen erhältlich – die Generika. Die Erstattung der Krankenkasse richtet sich nach dem niedrigsten Preis. Bitten Sie also den Arzt, Ihnen nach Möglichkeit ein Generikum zu verschreiben und kein Markenmedikament. So können Sie Kosten sparen.
Schmerzmittel für chronisch Kranke
Schmerzmittel werden im Normalfall nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Eine Ausnahme gilt für chronisch Kranke. Der behandelnde Arzt stellt eine Anfrage an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. der Krankenkasse. Die Genehmigung kann für bestimmte Schmerzmittel (u.a. Panadol, Paracetamol, Perdolan oder Algostase) ausgestellt werden.
Bei Genehmigung erhalten Sie eine direkte Erstattung in Höhe von 75 % durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die übrigen 25 % werden später für die Berechnung der Maximalen Gesundheitsrechnung berücksichtigt und können eventuell im Rahmen dieser Regelung erstattet werden.
Medikamente zur Raucherentwöhnung
Bestimmte Medikamente zur Raucherentwöhnung werden durch die Krankenkasse erstattet.
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Champix
Erstattung
Die Dauer einer Behandlung mit dem Starterset Champix beträgt 10 Wochen. Die Erstattung erfolgt über das Drittzahlersystem. Somit zahlen Sie beim Apotheker nur Ihren Eigenanteil. Dieser beträgt 15,00 € für Normalversicherte und 9,90 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.
Bedingungen
Um eine Erstattung zu erhalten müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Ihr Arzt (Hausarzt oder Tabakologe) hat Ihnen das Medikament verschrieben.
- Sie haben sich bei Ihrem Arzt bereit erklärt, eine unterstützende Verhaltenstherapie durchzuführen.
- Die Erstattung muss im Voraus vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse genehmigt werden.
Um Zugang zu einer vollständigen Behandlung zu erhalten, müssen Sie sich einem 2-wöchigen Test unterziehen, um zu überprüfen, ob Sie das Medikament gut vertragen. Das Starterpaket (2 Wochen) und 3 Behandlungen werden alle 5 Jahre erstattet.
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Zyban
Raucher mit einem chronischen Lungenleiden können eine Erstattung für das Medikament Zyban erhalten.
Erstattung
Der Vertrauensarzt kann die Erstattung des Medikaments Zyban für maximal eine Packung mit 100 Tabletten (150 mg) genehmigen. Die Dauer der Behandlung beträgt 10 Wochen. Die Erstattung kann bis zu 3 Mal innerhalb von 5 Jahren genehmigt werden, insofern zwischen 2 Versuchen der Raucherentwöhnung mindestens 6 Monate liegen.
Bedingungen
- Sie leiden an einem obstruktiven, chronischen Lungenleiden im 2., 3. oder 4. Stadium.
- Sie sind älter als 35 Jahre.
- Das Medikament wird als therapeutische Unterstützungsmaßnahme zur Raucherentwöhnung eingesetzt.
- Zusätzlich dazu haben Sie sich bei Ihrem Hausarzt bereit erklärt, eine Verhaltenstherapie durchzuführen.
- Sie haben das Medikament bereits während 18 Tagen eingenommen und haben dieses gut vertragen.
Die Erstattung muss im Voraus vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse genehmigt werden.
Zusätzliche Dienste
Wir erstatten Ihnen
- Medikamente der Kategorien A, B, C, Cs und Cx für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Impfstoffe
- die spezifische Immuntherapie
- Verhütungsmittel
- sowie Testmaterial für Diabetiker, die seitens der gesetzlichen Versicherung kein Anrecht darauf haben
Reichen Sie dazu einen Beleg der Apotheke (Anlage 30 oder BVAC) bei uns ein.
Schwerpflegebedürftige können ebenfalls ein Erstattung für Medikamente der Kategorie D erhalten.
Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus
Sind Sie einer der Krankenhausversicherungen Hospitalia, Hospitalia Medium oder Hospitalia Plus angeschlossen, haben Sie eventuell Anrecht auf eine Erstattung (vor oder nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit). Reichen Sie uns dazu die Quittung BVAC ein.
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