Zusätzliche Dienste
Falls das operative Einsetzen von Linsen nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird, zahlen wir eine Erstattung in Höhe von 250,00 € pro Eingriff.
Bedingungen
Das Einsetzen der künstlichen Linse ins Auge muss durch einen Augenfacharzt durchgeführt werden. Diese Vergütung ist für 2 Eingriffe auf 500,00 € begrenzt.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.