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Zusätzliche Dienste

Insofern keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist, beteiligen sich unsere Zusätzlichen Dienste an einem Ankauf von orthopädischem Krankenmaterial. Die Erstattung ist begrenzt auf 100,00 € pro Person pro Jahr.

Bedingung

Das Material wird bei einem Aufenthalt in der Notaufnahme oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt verschrieben und wenn es eines der folgenden orthopädischen Produkte ist:

  • Armtragetücher
  • Bandagen
  • Entlastungsschuhe
  • Halskrausen
  • Kompressionsweste und/oder spezieller BH (nach einer Brust-OP)
  • Krücken
  • Schienen
  • Sohle für den unteren Gips