Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Für Palliativpatienten, deren Wunsch es ist zu Hause zu sterben, zahlt die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. eine Pauschale in Höhe von 801,23 €. Diese deckt die Kosten für Medikamente (z.B. Schmerzmittel, Antidepressiva usw.), Pflegematerial (z.B. Inkontinenzmaterial, Sonden, Spritzen usw.) sowie die Kosten für Pflegevorrichtungen (Spezialbett, Matratze, Urinflasche usw.).
Bedingung
Um die Unterstützung zu erhalten, muss Ihr Hausarzt einen Antrag an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. der Krankenkasse richten. Dieser überprüft das Anrecht.
Verlängerungsantrag
Die Unterstützung gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen, ab Einsendedatum des Antrags durch den Hausarzt. Die Pauschale kann ein 2. Mal beantragt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Auch in diesem Fall muss der Hausarzt den Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse richten.
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