Zusätzliche Dienste
Schwerpflegebedürftige können durch unsere Zusätzlichen Dienste eine besondere Erstattung erhalten für verschiedene Nebenkosten in der häuslichen Pflege, welche nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden:
- Ausgaben für Inkontinenzmaterial;
- Pflegematerial;
- Arzneimittel der Kategorie D;
- Leihgebühren für technische Hilfsmittel;
- Kosten für SOS-Hilfe oder Dienstleistungsschecks in Höhe von 3,00 € pro Stunde
- Familien- oder Haushaltshilfe in Höhe von 3,00 € pro Stunde (zzgl. zur normalen Erstattung in Höhe von 2,00 € pro Stunde)
Für diese Kosten kann das pflegebedürftige Mitglied seitens unserer Krankenkasse monatlich eine Erstattung bis zu 150,00 € erhalten.
Bedingung
Diese Kostenbeteiligung ist unseren Mitgliedern vorbehalten, die als schwerpflegebedürftig anerkannt sind und die seit mindestens 5 Jahren Mitglied der Zusätzlichen Dienste sind.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.