Bei Haarverlust aus medizinischen Gründen (bspw. aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie) sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung für eine Perücke oder für andere Kopfbedeckung vor.

 

Je nach Haarersatzprodukt und Grund des Haarverlusts gibt es verschiedene Erstattungen:

  • 180,00 € für eine Perücke bei vollständigem Haarausfall aufgrund von Chemo- und/oder Strahlentherapie,
  • 270,00 € für eine Perücke bei Haarausfall mit Narbenbildung bedingt durch Strahlentherapie oder
  • 120,00 € für andere Kopfbedeckungen (Kopftücher, Mützen usw.). Diese Erstattung kann sich auf bis zu 3 Accessoires beziehen.

Die Erstattungen sind nicht kumulierbar. Die Erneuerungsfrist für eine Perücke beträgt 2 Jahre. Für die Erstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Lieferanten.

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Zusätzliche Dienste

Ist seitens der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung vorgesehen, erstatten wir die Kosten und zwar 75 % des Rechnungsbetrags, bis zu 180,00 €. Die Erneuerungsfrist beträgt ebenfalls 2 Jahre.

Erstattung der Garantie schwere Krankheiten

Sind Sie Hospitalia-Versicherter und haben die Option Garantie schwere Krankheiten hinzugewählt, dann übernimmt diese nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung die gesamten Restkosten einer Perücke.