Bei Haarverlust aus medizinischen Gründen (bspw. aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie) sieht die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. eine Erstattung für eine Perücke oder für andere Kopfbedeckung vor.
Je nach Haarersatzprodukt und Grund des Haarverlusts gibt es verschiedene Erstattungen:
- 180,00 € für eine Perücke bei vollständigem Haarausfall aufgrund von Chemo- und/oder Strahlentherapie,
- 270,00 € für eine Perücke bei Haarausfall mit Narbenbildung bedingt durch Strahlentherapie oder
- 120,00 € für andere Kopfbedeckungen (Kopftücher, Mützen usw.). Diese Erstattung kann sich auf bis zu 3 Accessoires beziehen.
Die Erstattungen sind nicht kumulierbar. Die Erneuerungsfrist für eine Perücke beträgt 2 Jahre. Für die Erstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Lieferanten.
Zusätzliche Dienste
Ist seitens der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung vorgesehen, erstatten wir die Kosten und zwar 75 % des Rechnungsbetrags, bis zu 180,00 €. Die Erneuerungsfrist beträgt ebenfalls 2 Jahre.
Erstattung der Garantie schwere Krankheiten
Sind Sie Hospitalia-Versicherter und haben die Option Garantie schwere Krankheiten hinzugewählt, dann übernimmt diese nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung die gesamten Restkosten einer Perücke.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.