Genießen Sie Ihren Urlaub, wir sichern Sie im Falle einer unvorhersehbaren Behandlung ab. Suchen Sie im Folgenden Ihr Reiseland und sehen, welchen Versicherungsschein Sie dort benötigen bzw. wie Sie dort versichert sind.

  • Wie erhalte ich die EHIC oder einen anderen Auslandsschein?

    Beantragen Sie die EHIC oder einen anderen Auslandskrankenschein vor Ihrer Abreise bei unserer Krankenkasse – entweder in unseren Kontaktstellen oder im Online Büro unter online.freie.be:

    Im Online Büro finden Sie unter dem Menüpunkt „Dokumente“ die beiden Unterpunkte „EHIC“ und „Andere Auslandsscheine“. Je nach Reiseziel können Sie dort die EHIC oder einen anderen Auslandskrankenschein für bestimmte Länder außerhalb der EU bestellen. Auf der Karte können Sie sehen, welche Dokumente Sie benötigen.

     

    Wählen Sie einfach die Person(en) aus, für die Sie ein Reisedokument bestellen möchten, und klicken auf den Button „Anfragen“. Wir senden Ihnen die beantragten Dokumente innerhalb von 3 Werktagen per Post zu. 

     

    Die EHIC wird individuell für jeden Reisenden ausgestellt und ist bis zu 2 Jahre gültig. Das Ablaufdatum ist auf der Karte vermerkt.
    Der Auslandskrankenschein gilt für sämtliche Familienmitglieder, jedoch nur im jeweiligen Land und nur für die angegebene Aufenthaltsdauer.

     

    Benötigen Sie während Ihres Aufenthaltes dringend medizinische Hilfe?

    Kontaktieren Sie innerhalb von 48 Stunden Mediphone Assist unter + 32 (0)2 778 94 94.

     

    Mediphone Assist ist die Hilfszentrale der Freien Krankenkassen. Mit dem Dienst „Dringende Pflege im Ausland“ (SUE) haben Sie die Möglichkeit, Hilfe und eine Kostenübernahme bei dringenden und unvorhergesehenen Behandlungen im Ausland zu erhalten.

     

    Beachten Sie, dass dieser Dienst nicht in allen Ländern tätig ist. Auf der Karte können Sie sehen, welche Länder abgedeckt sind.

     

    Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Diese Informationen auf einer anderen Sprache? 

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Sie arbeiten im Ausland?

Dann sind Sie durch die Krankenkasse Ihres Beschäftigungslandes abgesichert. Beantragen Sie dort Ihre EHIC oder einen anderen Auslandsschein.

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Sie sind arbeitsunfähig?

Denken Sie daran, den Vertrauensarzt mindestens 15 Tage vor Ihrer Reise zu informieren. Sonst könnten Sanktionen auf Sie zukommen, falls Sie einer Vorladung nicht nachkommen. Je nach Reiseland benötigen Sie außerdem eine Genehmigung des Vertrauensarztes. Das Dokument zur Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt finden Sie im Downloadbereich.

Wohin verreisen Sie?

Geben Sie hier das Land ein:

Oder suchen Sie Ihr Reiseland auf der Karte. Finden Sie die wichtigsten Infos beim Darüberfahren oder alle Details, indem Sie das Land anklicken: